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Autor Thema: Interessanter Fall von Ungehorsam  (Gelesen 7550 mal)

mailman

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Interessanter Fall von Ungehorsam
« am: 16. Juli 2008, 20:40:58 »

Schaut euch mal diese Story an. Was meint ihr zu dieser "Befehlsverweigerung".

http://www.stern.de/politik/panorama/:Icke-Jericht-Der-Soldat-/626445.html

Meiner Meinung nach waren schon die 7 Tage Arrest zu wenig ebenso die Anfangs angebotene Geldstrafe.

Ich bin kein Jurist aber das war meiner Meinung nach Befehlsverweigerung. Man stelle sich mal vor sowas passiert im Auslandseinsatz wo es wirklich um Leben und Tod geht. Alleine schon die Äußerungen die er von sich gegegeben hat.
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Fitsch

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Re: Interessanter Fall von Ungehorsam
« Antwort #1 am: 16. Juli 2008, 21:02:28 »

Wenns im Auslandseinsatz passiert liegt ein anderer Sachverhalt zu Grunde der demzufolge auch anderst zu bewerten ist.

Mehr dazu sicherlich demnächst von unserem Wolferine
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Andi

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Re: Interessanter Fall von Ungehorsam
« Antwort #2 am: 16. Juli 2008, 22:55:32 »

Auch im Auslandseinsatz hatten wir das ja schon - die SanHG, die sich nicht berufen fühlte Wachdienst am MG durchzuführen - seltsamerweise wieder nen Sani. ;)
7 Tage Arrest sind wohl absolut in Ordnung - man muss nach oben hin ja noch ein wenig Luft haben. ::)
Und zudem gab es ja noch die Abgabe an die Staatsanwaltschaft.

Gegen die verhängte Strafe ist wohl auch nicht wirklich etwas einzuwenden. Der Junge ist einfach geistig nicht reif genug und es ist ja nicht wirklich etwas passiert.

Aber es ist doch schon befremdlich, wenn der lasche Umgangston in der Bundeswehr offensichtlich Irritationen vor Gericht hervorruft - der nächste kommt vielleicht ja damit durch, dass es eigentlich kaum noch "Befehle" gibt.

Gruß Andi
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schlammtreiber

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Re: Interessanter Fall von Ungehorsam
« Antwort #3 am: 17. Juli 2008, 08:19:02 »

Sehr erheiternd natürlich, dass weder Staatsanwalt noch Richterin auch nur den blassesten Schimmer von den Grundlagen der Bw hatten  :D

Ein bißchen Ahnung von der Materie wäre nicht schlecht - nicht dass man eine Mindestdienstzeit für Richter braucht, die solche Fälle verhandeln, aber so ganz und gar planlos... ich weiß nicht.

Ich käme mir zumindest seltsam vor, wenn bei einer Verhandlung wegen Autounfall der Richter mir eröffnet noch nie ein Kfz von innen gesehen zu haben und fragt, was es denn mit dieser "Gangschaltung" auf sich hat von der ich da spreche  ;D
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Fitsch

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Re: Interessanter Fall von Ungehorsam
« Antwort #4 am: 17. Juli 2008, 09:19:47 »

Richter und Staatsanwalt als alte ResOffze die im Kalten Krieg ihre Reservistenkarriere abgespult haben.

Wär ne interessante Verhandlung geworden ...
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F_K

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Re: Interessanter Fall von Ungehorsam
« Antwort #5 am: 17. Juli 2008, 09:32:32 »

@ Mailman:

7 Tage Disziplinararrest ist das MAXIMUM das der Disziplinarvorgesetzte Stufe I (der KpChef) nach Genehmigung durch einen Richter verhängen kann.

Aufgrund der geringen Folgen erscheint die Maßnahme, diese Angelegenheit nicht an den nächsten DV abzugeben, doch als sehr zweckmäßig (dazu dann die Abgabe an dieStA, auch  zweckmäßig).

@ Alle:

Ich stimme Andi zu, das es eine Tendenz gibt, das junge Soldaten nicht mehr erkennen, das ein freundlicher Befehl (ich bitte Sie ...) trotzdem ein BEFEHL ist.
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mailman

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Re: Interessanter Fall von Ungehorsam
« Antwort #6 am: 17. Juli 2008, 10:56:53 »

Ich würde als Vorgesetzter das Wort bitte sowieso nur im Ausnahmefall benutzen.
(Übernehmen sie bitte das MG vom Schützen B.) Sowas ist doch kein Befehl.
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F_K

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Re: Interessanter Fall von Ungehorsam
« Antwort #7 am: 17. Juli 2008, 11:15:35 »

@ Mailman:

Siehst Du ... jetzt machst Du Dir die Argumentation von "Gehorsamsverweigerern" zu eigen.

Ein Befehl ist eine Anweisung eines Vorgesetzten .... mit Anspruch auf Gehorsam.

Beispiel: Herr Gefreiter, ich belehre Sie, das das von Ihnen getragene Scharfschützenabzeichen (neu) nicht in der Bundeswehr eingeführt worden ist und deshalb auch nicht getragen werden darf.
Bitte entfernen Sie dieses und melden sich danach bei mir!

Das ist ein Befehl ... und nach Wiederholung (dann wahrscheinlich ohne Bitte) begeht der Soldat eine Gehorsamsverweigerung, wenn er diesem Befehl nicht nachkommt.

Die FORM eines Befehls ist freigestellt (schriftlich, mündlich, per Zeichen oder in sonstiger Form), es ist nirgends "verboten", freundlich zu sein.

(Ich stimme Dir zu, das je nach Gruppe der Soldaten Befehle "strenger" formuliert werden müssen ...  was meinst Du, wie das gebrüllte Kommando "Alles auf, ACHTUNG stillgestanden" mit Richtungsangabe bei Meldung an einen Vorgesetzen im Stab abläuft?

Genau: "Meine Herren, ich darf sie bitten, aufzustehen ... ich melde."

Da ist kein "Stilgestanden" dabei, keine Richtungsangabe, kein Achtung, kein lautes Wort .. nur eine "Bitte" ...

Trotzdem stehen hinterher auch alle im Stillgestanden in Richtung Vorgesetzter.

Und zwar nicht, weil alle die "Bitte so toll fanden", sondern weil es trotz der freundlichen Form ein Befehl ist.)
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Fitsch

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Re: Interessanter Fall von Ungehorsam
« Antwort #8 am: 17. Juli 2008, 11:29:01 »

wieso nicht mit Bitte.

Ich hab Befehle wenn ich sie wiederholen musste oft mit einem "bitte" unterstrichen, dann aber auch den denentsprechenden Tonfall dafür verwendet.

@F_K,
sind in Ihrem Wirkungsbereich wirklich noch Soldaten / Reservisten mit dem "Adi-Schörmer-Gedächtnisabzeichen" unterwegs?
 ;) ;) ;) ;)

(waren das noch Zeiten im reservisten.bundeswehr-Forum)
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Re: Interessanter Fall von Ungehorsam
« Antwort #9 am: 17. Juli 2008, 12:36:39 »

@ Fitsch:

In der (aktiven) Brigade, in der ich eingeplant bin und übe, ist mir dieses (und andere) Abzeichen noch nie über den Weg gelaufen.

Jedoch bin ich ja manchmal auch auf DVags oder sonstigen mil. Veranstaltungen, und da sind manchmal solche Reservisten unterwegs; also leider: Ja.
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Andi

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Re: Interessanter Fall von Ungehorsam
« Antwort #10 am: 17. Juli 2008, 13:03:35 »

@mailman: Ein Befehl ist es, solange eben er den Vorgaben der begriffsbestimmung in §2 WStG entspreicht und die sagen: "Ein Befehl [ist] eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter (§ 1 Abs. 3 des Soldatengesetzes) einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt".

Und der "Anspruch auf Gehorsam" ist keine Floskel, die besagt, dass ein Vorgesetzter grundsätzlich Anspruch auf Gehorsam hat, sondern eine Formulierung, die vom Vorgesetzten verlangt seine Befehlsgebung so zu gestalten, dass er zu Ausdruck bringt, dass er das Befolgen seiner Anweisung fordert. Und ist mit einem "bitte" selbstverständlich der Fall.

Wenn ein Vorgesetzter sagt, "Herr Gefreiter, wäre es nicht schön, wenn Sie Ihre Stiefel putzen würden?", dann wäre das kein Befehl, wenn er aber sagt, "Herr Gefreiter, putzen Sie bitte ihre Stiefel!" dann wäre das ein astreiner Befehl. ;)

Gruß Andi
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Garry

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Re: Interessanter Fall von Ungehorsam
« Antwort #11 am: 17. Juli 2008, 13:26:18 »

Dieser Abschnitt gibt mir aber ein wenig zu denken..

Zitat
Nun reicht es der Richterin: Seifert zeige sich vor Gericht genauso uneinsichtig und rechthaberisch, wie sie es vor der Verhandlung in der Beurteilung durch seine Vorgesetzten gelesen habe. Doch wer diskutieren wolle, solle in die Politik gehen, nicht zur Bundeswehr. Dort sei man ein Befehlsempfänger. Derart bedrängt schwindet des Angeklagten Widerstand, allerdings nicht restlos. "Dann bleibt mir nichts anderes übrig", begehrt er ein letztes Mal schwach auf, bevor er endlich in den Strafbefehl einwilligt.

Erinnert mich an: "Sie nehmen um 1200 Hügel XY ein. Egal wie. Und Ohne Rücksicht auf Verluste!", - "Jawohl habe verstanden. Hügel XY einnehmen!"..  ::)
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Suum Cuique

F_K

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Re: Interessanter Fall von Ungehorsam
« Antwort #12 am: 17. Juli 2008, 13:41:10 »

@ Garry:

Bist Du gedient?

Zur Sache: Der Führungsgehilfe ist dem Führer für die sachliche Richtigkeit seines Rates VERANTWORTLICH, und auch der Geführte kann Vorschläge machen.

Davon unbenommen: Ist ein ENTSCHLUSS gefallen, und der BEFEHL gegeben, dann muss dieser nach bestem Wissen / Vermögen unverzüglich umgesetzt werden.

Das ist die Rechtslage.

(... und das "ohne Rücksicht auf Verluste" unterstellt die Bundeswehr inzwischen nicht mal mehr den "roten Horden". Es wird vielmehr formuliert: Der Gegner ist bereit, zum Errreichen seiner taktischen Ziele größere Verluste hinzunehmen, als wir das tun würden.

Das ist nicht nur ein Unterschied im "Wording", sondern auch in der Sache.)
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Andi

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Re: Interessanter Fall von Ungehorsam
« Antwort #13 am: 17. Juli 2008, 13:57:24 »

@Garry: Pssst, nicht weitersagen, aber zum Beruf des Soldaten gehört Todesgefahr "auf Befehl" nunmal dazu. Evtl. löst du dich ja von deiner rosa-Sonnenbrillen-Mentalität, die dein Beitrag ausgedrückt hat.
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wolverine

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Re: Interessanter Fall von Ungehorsam
« Antwort #14 am: 17. Juli 2008, 14:02:22 »

Ich erinnere mich an eine Verhandlung vor dem Strafrichter Amtsgericht wg. BTM-Missbrauch einiger GWDL. In ihren Einlassungen versuchten sie den Verstoß mit den Belastungen ihres Dienstes zu rechtfertigen und sagten, dass bei ihnen immer "Druck, Drall und Geschwindigkeit" verlangt wäre. Ein unverständig guckender Verteidiger und eine ebensolche Richterin suchten Hilfe im Raum und waren glücklich, dass ich die Einlassung verstanden hatte. :D
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