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Autor Thema: Interessanter Fall von Ungehorsam  (Gelesen 7539 mal)

Andi

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Re: Interessanter Fall von Ungehorsam
« Antwort #15 am: 17. Juli 2008, 14:03:37 »

*lachtot*
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schlammtreiber

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Re: Interessanter Fall von Ungehorsam
« Antwort #16 am: 17. Juli 2008, 14:32:06 »

Nachbrenner: eine Einnehmen eines bestimmten Hügels zu einer bestimmten Uhrzeit wird sicher nicht mit "ohne Rücksicht auf Verluste" durchgeführt, da die entsprechende Truppe ja auch noch in der Lage sein muss, feindliche Gegenstöße zumindest so lange abzuwehren, bis eigene Verstärkungen nachgeführt werden können. Aber das nur so am Rande...
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Andi

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Re: Interessanter Fall von Ungehorsam
« Antwort #17 am: 17. Juli 2008, 14:53:14 »

Vielleicht sind ja die Verluste des Feindes gemeint!?  ::)
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Fitsch

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Re: Interessanter Fall von Ungehorsam
« Antwort #18 am: 17. Juli 2008, 15:34:24 »

is doch klar:

Druck: Keine Natormatzratze greifbar - schon Ende der Woche

Drall: Nach der fünften Maß im Mannschaftheim gings ums Verrecken nicht mehr gradaus

Geschwindigkeit: Sie reinigen jetzt bis 1600 ihr Gewehr, wir haben jetzt 1400 - Ausführung ...  :D
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wolverine

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Re: Interessanter Fall von Ungehorsam
« Antwort #19 am: 17. Juli 2008, 18:21:59 »

Ja genau - es waren Luftwaffenangehörige! ;D
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Dennis812

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Re: Interessanter Fall von Ungehorsam
« Antwort #20 am: 17. Juli 2008, 21:47:12 »

Kurz die für mich witzige Sache daran: Hat für mich was vom Theaterstück "Hauptmann von Köpenick"  ;D ;D ;D

Jetzt zur Sache: Dient der noch? Wenn ich mir das situativ vorstelle kriege ich Plaque. Selbst wenn er erschöpft ist, ist er sich zu fein SEINEN Kameraden Deckung zu geben? Ah... :o

Und die durchschlagende Mentalität a la "Sanis können keine Befehle ab" lassen wir dann mal wieder, ja? Danke!


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Vanguard

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Re: Interessanter Fall von Ungehorsam
« Antwort #21 am: 18. Juli 2008, 18:44:27 »

Wenn ich solche Soldaten hätte würde ich auch Plaque kriegen...

Zum Glück hören die spätestens bei der Wiederholung... Hängt alles vom Ton ab. Hab bis jetzt noch die renitentesten HGs und SGs motivieren können.

Der Typ hat auf jeden Fall gekriegt was er verdient hat und ich wäre als Richter nicht so nachsichtig gewesen. Hätte mir den Spruch mit dem Befehlsempfänger für die Urteilsbegründung aufgehoben und ihn verknackt. Wer so dumm ist, der hat es nicht anders verdient.
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Früher mal, als wir noch ein Fernmelderegiment im Heer hatten...

stueve112

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Re: Interessanter Fall von Ungehorsam
« Antwort #22 am: 20. Juli 2008, 01:50:27 »

Das ist keine Befehlsverweigerung sonder Ungehorsam, Befehlsverweigerung gibt es nicht. ;D
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Andi

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Re: Interessanter Fall von Ungehorsam
« Antwort #23 am: 20. Juli 2008, 05:59:59 »

Das ist keine Befehlsverweigerung sonder Ungehorsam, Befehlsverweigerung gibt es nicht. ;D

1) Genau das steht in der Überschrift dieses Threads.
2) Es handelt sich nicht um Ungehorsam nach §19 WStG, sondern um Gehorsamsverweigerung nach §20 WStG.

Wenn du klugscheißen willst dann bitte richtig und so, dass es einen Thread auch weiterbringt...

Gruß Andi
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