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Autor Thema: Erdnussallergie  (Gelesen 3271 mal)

Tristan

  • Gast
Erdnussallergie
« am: 15. September 2008, 13:35:28 »

Hi Leute,

vorab : Habe per Suchfunktion gesucht, nur leider nur ein sehr altes Thema gefunden.

           "Warnung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nicht mehr geschrieben.
             Sollten Sie Ihrer Antwort nicht sicher sein, starten Sie ein neues Thema."

Zu meiner Frage : Ich habe mich bei der Marine als Soldat auf Zeit (Unteroffizier) beworben. Dann jedoch hat mich eine Ärztin der BW angerufen und mich gefragt wie sich meine Erdnussallergie auswirkt. (Hatte ich bei der Musterung(T2) angegeben, obwohl ich seit Jahren zumindest nicht bewusst was davon gemerkt habe)
Zu der Frage habe ich dann so geantwortet, wie ich es für richtig hielt : halt
das ich damals nur ein leichtes jucken an dünnen Hautstellen hatte, z.B. an Knie- und Ellenbeugen. Tortzdem sagte sie mir, ich solle mich einem Allergietest unterziehen.

So nun meiner Frage :

1.) Wenn ich von der Allergie, zumindest nicht bewusst etwas mitkriege und somit mich nicht im geringsten beeinträchtigt, habe ich dann ein Problem angenommen zu werden ?

PS : Kann man den Allergietest in einem öffentlichen Krankenhaus oder einem beliebigen Hautarzt machen, oder muss man den bei der BW machen ?

Danke im vorraus

Gruß
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StOPfr

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Re: Erdnussallergie
« Antwort #1 am: 15. September 2008, 13:55:16 »

1.) Wenn ich von der Allergie, zumindest nicht bewusst etwas mitkriege und somit mich nicht im geringsten beeinträchtigt, habe ich dann ein Problem angenommen zu werden ?
Die Frage kann nur ein Mediziner beantworten. Bei der Bw gelten Erkrankungen die Folgekosten verursachen können zunächst einmal als Ausschluss- bzw. Zurückstellungsgrund.

PS : Kann man den Allergietest in einem öffentlichen Krankenhaus oder einem beliebigen Hautarzt machen, oder muss man den bei der BW machen ?
Kam der Anruf nach den Untersuchungen im ZNwG? Hat die Ärztin eine Überweisung zu einem Bw-Facharzt angekündigt?
Wenn nicht, mach einen Termin bei einem Hautarzt Deines Vertrauens und reiche den Befund ein.

Im Zweifel: Nochmal anrufen und nachfragen!
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BulleMölders

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Re: Erdnussallergie
« Antwort #2 am: 15. September 2008, 15:26:55 »

1.) Wenn ich von der Allergie, zumindest nicht bewusst etwas mitkriege und somit mich nicht im geringsten beeinträchtigt, habe ich dann ein Problem angenommen zu werden ?
Es ist vollkommen unerheblich wie Ihre Einschätzungen oder Empfindungen der Situation sind.
Es zählen Einzig und Allein die Einschätzungen der Bundeswehr ob Ihre Allergie zu einem Ausschluss führt.
Denn wie StOPfr schon sagt, geht es der Bundeswehr mittlerweile auch darum nicht mit vermeitbaren Kosten belastet zu werden.
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