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Autor Thema: Wehrdienstbefreiung rückgängig machen!  (Gelesen 5486 mal)

chris-redfield-

  • Gast
Wehrdienstbefreiung rückgängig machen!
« am: 08. Dezember 2008, 15:41:42 »

Hallo erstmal.
Wie ihr sicherlich der Überschrift entnehmen konntet wurde ich vom Wehrdienst befreit, die Begründung dafür ist folgende: Zur Zeit meiner Musterung war ich schwer erkrankt und körperlich fast "am Ende".Ich wills kurz machen also:Am Ende meiner Krankheit hab ich um die 65 Kilo gewogen ,seit dem hab ich angefangen zu trainieren sowohl Ausdauer als auch Muskulatur,
jetzt 1,5 Jahre später wiege ich 90 Kilo(Fettanteil ca 17%),und den Sporttest der Bundeswehr (Pendellauf,Sit-Ups,12-Minuten Laufen etc.) bestehe ich mit 24 von 30 Punkten. Mein Schulabschluss wird vorraussichtlich ein durchschnittliches Abitur 2009 sein. nun zu meiner Frage(n), ich peile eigentlich eine Laufbahn als Offizier an oder die eines Feldwebels.
Ich habe einen Antrag auf Aufhebung meiner Befreiung vom Wehrdienst gestellt und vor ca.3 Wochen eingereicht mit oberer tatsachen un noch weiteren (die ich jetzt hier nicht noch zusätzlich auffüren will) habe aber noch keine Rückschrifft bekommen.
-Ist es üblich das dass so lange dauert?
-Gibt es einen Laufbahnzweig des Feldwebels der verbunden ist mit einer Ausbildung oder einem vergleichbaren zivilen "Dualen Studium?
-Welcher ist der letzte Dienstgrad den man bei einer Laufbahn als Feldwebel erreichen kann?
-Und Wie funktionirt eigentlich jetzt die Beförderung bei beiden Laufbahnen (Offizier,Feldwebel)geht das nach Dienstjahren oder nach besonderen Leistungen?
Letzte Frage:
-Was muss man so alles machen um bei der Bundeswehr als Berufssoldat eingestellt zu werden ,nett wärs wen ihr eure Erfahrungen damit schildern könntet.

Danke schon mal für die Antworten und ich hoffe der Text ist nicht zu Lang geworden ;)
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schlammtreiber

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Re: Wehrdienstbefreiung rückgängig machen!
« Antwort #1 am: 08. Dezember 2008, 15:50:32 »

-Ist es üblich das dass so lange dauert?

Ja, Du kommunizierst mit einer Behörde, das dauert dauert dauert  ;)

Zitat
-Gibt es einen Laufbahnzweig des Feldwebels der verbunden ist mit einer Ausbildung oder einem vergleichbaren zivilen "Dualen Studium?

Ja, man kann eine sog. ZAW machen, also eine zivliverwertbare Berufsausbildung.

Zitat
-Welcher ist der letzte Dienstgrad den man bei einer Laufbahn als Feldwebel erreichen kann?

Theoretisch der Oberstabsfeldwebel, wenn man Berufsoldat wird (d.h. auf lebenszeit).

Zitat
-Und Wie funktionirt eigentlich jetzt die Beförderung bei beiden Laufbahnen (Offizier,Feldwebel)geht das nach Dienstjahren oder nach besonderen Leistungen?

Für jede Beförderung gibt es Mindestdienstzeiten, was gerade bei den höheren Rängen aber nicht heisst, dass man auch "pünktlich" befördert wird  ;)

Zitat
Letzte Frage:
-Was muss man so alles machen um bei der Bundeswehr als Berufssoldat eingestellt zu werden ,nett wärs wen ihr eure Erfahrungen damit schildern könntet.

Du kannst nicht als Berufsoldat eingestellt werden sondern wirst erstmal Soldat auf Zeit (12 Jahre oder so) und kannst Dich dann wenn Du Feldwebel bist als Berufsoldat bewerben (also auf Lebenszeit).
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Semper Communis
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HangLoose

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Re: Wehrdienstbefreiung rückgängig machen!
« Antwort #2 am: 08. Dezember 2008, 21:48:36 »

-Ist es üblich das dass so lange dauert?
Ja :)

-Gibt es einen Laufbahnzweig des Feldwebels der verbunden ist mit einer Ausbildung oder einem vergleichbaren zivilen "Dualen Studium?
Feldwebel im Fachdienst mit einer für die Verwendung entsprechenden ZAW.

-Welcher ist der letzte Dienstgrad den man bei einer Laufbahn als Feldwebel erreichen kann?
Als SaZ steigt man meist als Oberfeldwebel aus. Es gibt auch die Möglichkeit Hauptfeldwebel zu werden. Hierfür müssen aber entsprechende Stellen vorhanden sein und du man muss für die Eignung dafür haben.




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chris-redfield-

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Re: Wehrdienstbefreiung rückgängig machen!
« Antwort #3 am: 09. Dezember 2008, 12:58:51 »

Also erstmal vielen Dank für die Antworten.
Was ich ganz vergessen habe zu fragen, ist mein Gewicht ein Problem ?
Noch ne frage zu dem Feldwebel im Fachdienst ,welche "Fächer" also Ausbildungsgänge  gibt es da?
 

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Timid

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Re: Wehrdienstbefreiung rückgängig machen!
« Antwort #4 am: 09. Dezember 2008, 13:22:27 »

Was ich ganz vergessen habe zu fragen, ist mein Gewicht ein Problem ?

Wenn sich die 90kg auf 1,90m Körpergröße verteilen, eher nicht. Wenn du nur 1,55 groß bist, dann eventuell schon.
Anders formuliert: Ohne die notwendigen Informationen wie Körpergröße oder im Idealfall den BMI kann man dazu keine vernünftigen Informationen geben.
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Tequila

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Re: Wehrdienstbefreiung rückgängig machen!
« Antwort #5 am: 09. Dezember 2008, 15:03:12 »

Der BMI ist unwissenschaftlich.
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Andi

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Re: Wehrdienstbefreiung rückgängig machen!
« Antwort #6 am: 09. Dezember 2008, 15:06:47 »

Und? Eine Musterung findet ja in aller Regel auch in Anwesenheit des zu Musternden statt. ;)
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Timid

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Re: Wehrdienstbefreiung rückgängig machen!
« Antwort #7 am: 09. Dezember 2008, 15:35:23 »

Der BMI ist unwissenschaftlich.

Und wenn schon. Der BMI ist das Hauptkriterium, wenn es bei der Musterung darum geht, ein mögliches Über- oder Untergewicht zu ermitteln! Insofern kann man in diesem Fall auch am ehesten eine Aussage treffen, wenn der BMI bzw. die zugrunde liegenden Maße bekannt sind.

Dass der BMI als Hauptkriterium verwendet wird, bedeutet übrigens nicht zwangsläufig, dass ausschließlich dieser Wert berücksichtigt wird ...
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chris-redfield-

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Re: Wehrdienstbefreiung rückgängig machen!
« Antwort #8 am: 11. Dezember 2008, 14:49:11 »

Ich bin 1,76 groß wiege 90 Kilo bin aber nicht ungelenkig oder unsportlich (siehe ersten beitrag).
Bin auch eher schlank gebaut vom der Mittelpartie her.
Oberkörper und Arme schon eher ausgeprägt. ;)
Und den BMI hm... den sprenge ich ja somit wohl Locker oder.
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Andi

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Re: Wehrdienstbefreiung rückgängig machen!
« Antwort #9 am: 11. Dezember 2008, 17:31:15 »

Nö, du hast gemäß BMI Übergewicht, was aber grundsätzlich erst mal überhaupt nicht mehr bedeutet als "du hast Übergewicht". ;)

Gruß Andi
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Dennis812

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Re: Wehrdienstbefreiung rückgängig machen!
« Antwort #10 am: 11. Dezember 2008, 18:32:30 »

Wenn das typische Anti-BMI-Thema während der Musterung auftaucht, weil vor dem Musterungsarzt ein Vitali-Klitschko-Double steht (dann wird es erst gar nicht aufkommen) - ja, selbst dann wird dem BMI-treuesten Arzt klar, dass der BMI hier keine Aussagekraft hat.
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Timid

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Re: Wehrdienstbefreiung rückgängig machen!
« Antwort #11 am: 12. Dezember 2008, 15:37:58 »

Wenn das typische Anti-BMI-Thema während der Musterung auftaucht, weil vor dem Musterungsarzt ein Vitali-Klitschko-Double steht (dann wird es erst gar nicht aufkommen) - ja, selbst dann wird dem BMI-treuesten Arzt klar, dass der BMI hier keine Aussagekraft hat.

Der BMI hat sehr wohl Aussagekraft - und wer sich als Soldat über Vorschriften hinwegsetzt (nichts anderes wäre es, wenn man sich als Sanitätsoffizier nicht an die entsprechenden Vorgaben hält ...), der muss gegebenenfalls die Konsequenzen tragen ...

Und um es nochmal zu sagen: Der BMI ist das Hauptkriterium - aber nicht das allein entscheidende Maß! Er bestimmt durchaus, in welchem Rahmen eine Tauglichkeit möglich ist. In engen Grenzen sind jedoch andere Kriterien, wie etwa die Muskelmasse, ebenfalls wichtig! Die Klitschkos dürften beide, trotz eines BMI um die 28, wenig Probleme mit der Tauglichkeit haben, eben auf Grund ihrer Muskelmasse - und das sogar vollkommen ohne Biegen oder Ignorieren der Vorschriftenlage.
Auf der anderen Seite kann man aber auch nicht einfach nur auf Grund eines übermäßig hohen Anteils an Muskelmasse jeden Sportler durchwinken, da es irgendwo einfach Grenzen geben muss. Ein Gewichtheber Matthias Steiner etwa wurde, laut eigener Aussage auf Grund seines Körpergewichts, trotzdem nicht Soldat. Gut, seine Diabetes könnte bei der Entscheidung auch einen gewissen Einfluss gehabt haben ...

Wie auch immer: Der BMI ist Hauptkriterium. In Grenzen, die etwa sehr sportliche Menschen mit einschließen, ist er nicht alleine entscheidend. Aber ab einem gewissen Wert hilft auch viel Muskelmasse nicht mehr, um als tauglich eingestuft zu werden.
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