Ich denke schon, daß er Reservist ist.
Ich versuche meine Auffassung noch mal deutlicher zu machen:
Ich nehme an, Deine Vermutung basiert auf §4Abs2Satz2 WPflG: "Wehrpflichtige, die in der Bundeswehr gedient haben, gehören zur Reserve."
M.E. bezieht sich das aber nur auf die 'normalen Fälle' in denen ein Wehrpflichtiger den Wehrdienst vollständig abgeleistet hat oder ggf. durch nicht von ihm zu vertretende Gründe diesen vorzeitig beendet hat.
So verliert ein Kriegsdienstverweigerer, der schon 'Teilgedient' hat bei Anerkennung seines Antrages seinen Dienstgrad (§30Abs3), seine Personalakten gehen sämtlich von der Wehrersatzbehörde zum Bundesamt für Zivildienst (§26Abs1) und er unterliegt ebenfalls nicht mehr der Wehrüberwachung (§24Abs3).
Wesentliche Merkmale eines Reservisten fehlen hier also, und im Übrigen stände eine Verwendung als Reservist (auch nur auf dem Papier) in vollständigem Widerspruch zu den anerkannten Gründen als Kriegsdienstverweigerer.