Nur mal so zur Richtigstellung:
ein Waffenschein berechtigt zum Führen einer Schußwaffe -
dieser Schein wird sehr selten ausgegeben. Nur wenn jemand Nachweisen kann, dass er eine gefährdete Person ist , oder einen gefährlichen Job hat (z.B. Bodyguard oder Sicherheitsdienst - Geldtransport...) besteht unter Umständen die möglichkeit beim zusändigen Landratsamt einen Waffenschein zu beantragen.(das heist er muss ihn aber nicht bekommen)
Sportschützen haben eine WBK (Waffenbesitzkarte), mit dieser darf mann Waffen besitzen, für die man ein Bedürfniss nachweisen kann.
Der Besitzer einer WBK ist nicht berechtigt die Waffe zu führen, er muss sie mit bestimmten Auflagen transportieren..
Das Bedürfniss zum Waffenerwerb stellt ein Schießsporttreibender Verband aus. Das heist, der Vorsitzende gibt den Antrag an den Kreisgeschäftsführer des Verbandes, der wiederum leitet es an die Sportabteilung im Verband weiter, die dann das Bedürfnis ausstellt.
Um an ein Bedürfnis zu gelangen muß man mindestens über einen gewissen Zeitraum (meistens 1 Jahr) an den Übungsschießen des Vereins regelmäßig teilgenommen haben
Auserdem benötigt man für die WBK eine Waffen-Sachkundeprüfung, die jeder ablegen muss
- sogar Zeitsoldaten und BS, die beim Bund die Soldaten im Umgang mit Waffen ausbilden, müssen diese ziviele Prüfung ablegen, und dann müssen sie ihr Bedürfnis ebenso Nachweisen wie jeder Andere auch -
dies als Antwort auf die Frage von XYZ .
Im Fall vom Gregor0 würde ich als Vorstand einer RK erstmal die Zuverlässigkeit prüfen, denn wer erst einen KDV Antrag abgibt, den dan zurückziehen will, nur damit er an eine WBK kommt, ob der so zuverlässig ist??
Und das mit den Bundeswehrschießanlagen wird auch immer spärlicher, mit den Standortschließungen und immer wieder neuen Auflagen für die Mitbenutzung kann man das auch bald vergessen.