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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Gehalt bei der Bundeswehr  (Gelesen 685158 mal)

BulleMölders

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Re:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #240 am: 17. Februar 2010, 18:16:57 »

Zum Wehrdienstberater des zuständigen Kreiswehrersatzamt gehen.
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Wanjka

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Re:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #241 am: 18. Februar 2010, 12:49:06 »

So ich habe mich nun beraten lassen, und folgendes...

Da ich Ausgebildet bin kann ich in die Laufbaht des Uffz einsteigen für 4 Jahren   keine 8.
Aber ich muss dort das machen was ich gelernt habe zb ich bin Konstruktionsmechaniker wen ich jetzt dahin gehe bin ich mechaniker ne P000, oder S200 und D300. Kennt oder ist jemand in diesen bereich tätig und kann was dazu sagen???
Zb D300 ist Man geht pro Jahr ins Ausland für 4 Monaten, und der Hubschrauber turbine oder solche sachen reparieren Mechaniker Halt. Weiß da jemand mehr bescheid?? Und was würde ich dan dort so verdienen bin 22 J. Keine Kinder, nicht Verheiratet. oder Verdienen alle Uffz gleich zb. Mechaniker, Eloktroniker et...

gruß Wanjka
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Großer Leviathan

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Re:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #242 am: 18. Februar 2010, 12:56:05 »

Schau in eine Besoldungstabelle, Uffz ist A5...
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Rollo83

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Re:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #243 am: 18. Februar 2010, 12:57:33 »

Man wird nach Dienstgrad bezahlt und nicht nach der Verwendung.Also bekommt Uffz A genau so viel wie Uffz B.Natürlich nur wenn auch die Erfahrungsstufen und Steuerklasse usw gleich sind.
Man eine andere Frage.Wieso bietet ihnen der WDB "nur" 4 Jahre Uffz an und nicht 8 Jahre.Hat er einen Grund genannt?
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wolverine

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Re:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #244 am: 18. Februar 2010, 13:00:09 »

Wenn man keine ZAW benötigt ist Mindestverpflichtungszeit für Uffz/StUffz vier Jahre. Vielleicht hat ergefragt wie lange er mindestens dabei bleiben muss?! Von BFD oder Förderung zum Fw war dann eben nicht die Rede.
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Rollo83

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Re:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #245 am: 18. Februar 2010, 13:03:06 »

Weil er oben schreibt er könnte für 4 Jahre einsteigen aber keine 8.
Das hört sich komisch an.Sicherlich kann man für 4 Jahre einsteigen aber auch wenn man keine ZAW benötigt kann man 8 Jahre machen.
Das 4 Jahre nicht das schlauste sind wissen wir ja alle.
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wolverine

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Re:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #246 am: 18. Februar 2010, 13:08:36 »

Es kommt immer darauf an was man fragt! Es scheint aus seinen Posting so, dass geringe Verpflichtungszeit für ihn wichtig ist. Wenn er das so gefragt hat ist die Antwort korrekt. Vielleicht will er nach vier Jahren wieder ´raus. Who know´s? Ich nicht. Und er ist erwachsen. Wer BFD nicht möchte oder benötigt....
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Wanjka

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Re:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #247 am: 18. Februar 2010, 16:00:13 »

Meint ihr mich mit (der da oben schreibt)???

Wen ja, dan ist das so, ich bin 22 habe ein Ausbildung in der Tasche so nun mach ich 4 jahre Bund, dan bin ich 26 Jahre dan komm ich raus und werde Vater, suche mir ein Anständige gut bezahlte stelle und ja. Aber wen man für Uffz 8 Jahre brauchen würde dan komm ich mit 30 erst aus dem bund und das ist für mich viel zu spät, dan hätte ich ein problemm und zwar währen die 8 jahren nix für mich und die 9 Monaten sowieso, nur als manschafft für 4 Jahre. Deswegen finde ich es super das die Uffz für 4 Jahre möglich gemacht haben.
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wolverine

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Re:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #248 am: 18. Februar 2010, 16:03:37 »

Uffz/StUffz Z 4 gab es schon immer! Früher war 8 Jahre eher die Ausnahme. Aber Sie bestätigen meine Einschätzung...
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Jales

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Re:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #249 am: 18. Februar 2010, 16:11:43 »

Erwarten Sie wirklich, dass man Ihren Beitrag liest, wenn Sie uns solch eine katastrophale Rechtschreibung bieten ?
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StOPfr

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Re:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #250 am: 18. Februar 2010, 16:13:56 »

...und das ist auch in Ordnung.
Wanjka hat sich bei seiner Entscheidung etwas gedacht und genau das wünschen wir uns doch immer wenn es um Verpflichtungszeiten und die Zukunftsplanung geht. 
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Wanjka

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Re:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #251 am: 19. Februar 2010, 06:40:32 »

Jales, ich glaube du bist in Falschen Forum........

Ach ja und siehts mit der Abfindung nach 4 Jahren sind es immer noch ca.7000€???? Die man auch noch versteuern muss???
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Großer Leviathan

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Re:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #252 am: 19. Februar 2010, 07:58:34 »

du meinst vermutlich das umgangsprachlich genannte Ausscheidergeld. Das sind bei SaZ 4 das 4-fache der Dienstbezüge. Ja, muss man leider auch vesteuern.
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mailman

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Re:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #253 am: 19. Februar 2010, 08:02:14 »

Das heißt nicht Ausscheidergeld, sondern je nach Zahlweise gibt es Übergangsbeihilfe und Übergangsgebürnisse
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Großer Leviathan

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Re:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #254 am: 19. Februar 2010, 08:13:44 »

@mailman: Ich weiß, dass das offiziell nicht Ausscheidergeld heißt. Ich weiß aber auch, dass der Großteil der ungediensten Bevölkerung die Übergangsbeihilfe bzw. Übergangsgebührnisse unter diesem Namen kennt.  ;)
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