Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 23. April 2024, 19:53:58
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Gehalt bei der Bundeswehr  (Gelesen 684939 mal)

PzInstFw

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 73
Re:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #315 am: 02. November 2010, 14:50:28 »

Das muss man eigentlich nicht erwähnen, steht ja auf dem erhaltenen Merkblatt ;)
Gespeichert
3./VAZ 163 7/04-9/04 AGA
3./StFmBtl EinsFüKdoBw 10/04-5/06
3./LogBtl 4 1/11-

BulleMölders

  • Freibeuter und Quotenmariner
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8.282
    • Bordgemeinschaft Zerstörer Mölders
Re:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #316 am: 02. November 2010, 15:21:55 »

Wer ließt den Merkblätter?
Gespeichert

TazD

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 453
Re:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #317 am: 02. November 2010, 19:12:49 »

Vielleicht sollte man die Fragestellung mal vom eigentlichen Thread lösen. Hat nämlich nichts mit "Gehalt bei der Bundeswehr" zu tun.
Gespeichert

Newgate W.

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Re:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #318 am: 29. November 2010, 23:56:05 »

Ich hätte ein Frage zum Thema Wiederrufliche Verpflichtungserklärung da werde ich ja 6 Monate als GWDLer gezählt und bekomme nur den GWD Gehalt+ Nachzahlung von 20,25 Euro pro Tag.
Beim Unwiederruflichen Verpflichtungserklärung zählt man ja als SAZ und bekommt volles Gehalt.

Ist es richtig das man dadurch bis zu einen Monatsgehalt verliert durch das, das man die Wiederrufliche Verpflichtungserklärung unterschreibt?

mfg

newgate
Gespeichert

StOPfr

  • Unterwegs im Auftrag des Herrn
  • Global Moderator a.D.
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14.218
Re:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #319 am: 30. November 2010, 16:34:16 »

Was oft vergessen wird sind die "Zulagen" die einem GWDL zustehen: kostenloses Essen, kostenlose Familienheimfahrten, eventuell Mobilitätszuschlag etc. Ob sich das im Laufe der Monate auf die Bezüge für einen Monat summieren kann weiß ich nicht auf den Euro genau, es ist aber möglich. Man verliert dabei nichts oder nur wenig.
« Letzte Änderung: 30. November 2010, 16:36:13 von StOPfr »
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 29.521
Re:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #320 am: 30. November 2010, 17:46:53 »

Außerdem muss der SaZ vom ersten Tag an seine Gemeinschaftsverpflegung selber zahlen und ihm wird auch noch die "Unterkunftspauschale" für die Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft berechnet..
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

StOPfr

  • Unterwegs im Auftrag des Herrn
  • Global Moderator a.D.
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14.218
Re:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #321 am: 30. November 2010, 17:53:23 »

...die einem GWDL zustehen: kostenloses Essen...

Außerdem muss der SaZ vom ersten Tag an seine Gemeinschaftsverpflegung selber zahlen...

Das widerspricht sich nicht  ;)!
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 29.521
Re:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #322 am: 30. November 2010, 18:14:40 »

sollte es ja auch nicht.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Newgate W.

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Re:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #323 am: 30. November 2010, 19:41:30 »

Gemeinschaftsverpflegung sowie Unterkunft habe ich mit berechnet
ich stelle mal denk ich lieber meine Rechnung auf vielleicht mache ich ja was falsch^^

als SAZ
19 Jahre
Einstellungsdienstgrad: Kanonier also A3
keine Kirchensteuer
und bin ledig

das ist mal meine Berechnung:
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2011i&g=A_3&s=1&f=0&z=100&zulage=&stj=2010&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=0

also 1567,15 € netto -Unterkunft-Verpflegung(1 Tag 7,50€x22(da 30 Tage -8 Tage Wochenende im Monat)=
1567,15€(Monatsgehalt)-98,76€-165€=1303,39€(Monatsgehalt nach Unterkunft und Verpflegung abgezogen)

1303,39€x6(Monate)=7820,34€


als GWDL:
GWDL-Sold 1-3 Monat: jeweils 282,30€ + Entfernungspauschale 0,51€ pro Kilometer ( in meinem Fall 218 Kilometer)=111,18€  
GWDL-Sold 4-6Monat: jeweils 305,40€  + Entfernungspauschale 0,51€ pro Kilometer ( in meinem Fall 218 Kilometer)=111,18€ 
(3x282,30€+3x111,18€)1-3 Monat Gesamt=1180,44€
(3x305,40€+3x111,18€)4-6 Monat Gesamt=1249,74€
1180,44€+1249,74€=2430,18€
Nachzahlung nach 6 Monaten pro Tag 20,25€
30(Tage)x20,25€x(6 Monate)=3645€

2430,18€+3645€= 6075,18€

Unterkunft und Verpflegung muss man ja nicht zahlen und Bahn fahren kann man kostenlos

7820,34€-6075,18€= 1745,16€ (Differenz)

also ich habe eine Differenz von 1745,16€ ich hoffe es ist richtig

« Letzte Änderung: 01. Dezember 2010, 00:51:47 von Newgate W. »
Gespeichert

BUND-aner

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 192
Re:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #324 am: 30. November 2010, 19:45:43 »

Müsste bei den Dienstbezügen nicht die Unterkunftspauschale vom Gehalt vor Steuern abgezogen werden? ???
Gespeichert

Newgate W.

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Re:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #325 am: 30. November 2010, 19:58:38 »

ihr könnt ja meine Rechnung verbessern habe vielleicht ihrgentwas nicht berechnet oder Zuschläge vergesehn die mir nicht bekannt sind etc.
Gespeichert

ulli76

  • Forums-Doc
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 27.781
Re:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #326 am: 30. November 2010, 20:08:08 »

Die (Bahn)Fahrten haste bei der 1. Berechnung nicht mit drin.
Und du zahlst im GWDL-Status deutlich weniger Steuern.
Und bei der Verpflegung solltest du ca. 2 Tage WE- Dienst mit einrechnen.
Und als GWDL bekommst du den Verpflegungssatz ja auch noch ausbezahlt für die Tage wo du nicht im Dienst bist. (Oder ist es immer noch der doppelte Satz?)

Außerdem ist das ne Frage des Risikos- gibt genug, die sich zuerst 100% sicher sind, auf den Widerruf verzichten und dann nicht wissen, wie sie wieder raus kommen.

Finanizell nimmt es sich am Ende tatsächlich nicht viel.
Gespeichert
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Newgate W.

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Re:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #327 am: 30. November 2010, 21:18:23 »

Soviel Bahn fährt man nicht das man 2100€ verbraucht^^ und der Verpflegungsatz sogar wen man ihn mal zwei nimmt reißt es nicht raus aber was mich noch interessiert wird die Entfernungspauschale mal 2 genommen oder nur einmal wie ich es gerechnet habe?

Finanizell nimmt es sich am Ende tatsächlich nicht viel.
[/quote]

Nach meiner Rechnung schon deshalb frage ich ja ob alles richtig ist
« Letzte Änderung: 30. November 2010, 22:21:04 von Newgate W. »
Gespeichert

StOPfr

  • Unterwegs im Auftrag des Herrn
  • Global Moderator a.D.
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14.218
Re:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #328 am: 30. November 2010, 22:25:15 »

1567 Euro sind nicht netto sondern der Bruttobetrag aus der Besoldungstabelle abzügl. Steuern und Soli. Danach werden dann Unterkunft und Verpflegung abgezogen, also müsste die Rechnung etwa so aussehen:
Netto ca. 1360,-- Euro abzügl. ca. 265 Euro (Verpfl. und Unterkunft) = Auszahlungsbetrag SaZ = 1095 Euro x 6 = 6570,-- Euro.

Deine eigenen GWDL-Zahlen zu Grunde gelegt, ergibt sich mE eine Differenz von "nur noch" 925 Euro für die sechs Monate.

Kostenlose Bahnfahrten sind ein geldwerter Vorteil! Die Möglichkeit, die eigene Entscheidung auf eine sichere Basis zu stellen, ist für viele SaZ die monatliche Differenz von ca. 150 Euro wert.

@ ulli76: Ich meine auch dass es der doppelte Satz ist.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

Newgate W.

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Re:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #329 am: 30. November 2010, 22:35:28 »

Also bei mir sieht es wie folgt aus das 1766,35€ Brutto sind
.. A 3 ..   1   2   3   4   5   6   7   8
Grundgehalt:   1766.35 €    1808.09 €    1849.83 €    1883.43 €    1917.03 €    1950.62 €    1984.22 €    2017.81 €
Brutto gesamt:   1766.35 €    1808.09 €    1849.83 €    1883.43 €    1917.03 €    1950.62 €    1984.22 €    2017.81 €
Netto gesamt:   1567.75 €    1597.89 €    1627.94 €    1652.04 €    1676.15 €    1700.06 €    1724.00 €    1747.83 €
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de