Moin moin,
folgende
Petition ist derzeit beim Bundestag anhängig und steht zur Mitzeichnung im Internet:
"Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Gesetz über die Erhaltung der
Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) reformiert bzw. erweitert und ein Ruherecht für im Dienst gefallene/gestorbene Bundeswehrsoldaten mit aufgenommen wird.
Begründung
Das Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft regelt bisher nur den Erhalt von Gräbern von Kriegsopfern des 1. und 2. Weltkrieges. Dieses Gesetz sollte nun auch für die im Dienst gefallenen/gestorbenen Bundeswehrsoldaten erweitert werden. Seit 1990 wird die Bundeswehr zu friedenserhaltenden und -sichernden Maßnahmen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt. Bei diesen Einsätzen kamen bereits über 70 Soldaten und seit der Gründung der Bundeswehr ca. 2600 Soldaten ums Leben. Die Gräber dieser Soldaten werden nach Ablauf der Ruhefrist aufgelassen und wieder neu belegt, d.h. sie werden vergessen. Meiner Meinung nach sollten diese genauso als Mahnung für die zukünftigen Generationen erhalten bleiben. Der Bau des "Ehrenmal der Bundeswehr" welches vom Bundesverteidigungsminister sehr gefördert wurde, bestärkt mich deshalb in meiner Meinung, dass ein dauerhaften Ruherecht für die getöteten Bundeswehrsoldaten zwingend notwendig ist, besonder in Hinsicht auf etwaige zukünftige Aufgaben der Bundeswehr.
Auch der Präsident des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge tritt für ein dauerhaften Ruherecht von getöteten Bundeswehrangehörigen ein:
„Im Einsatz umgekommene Soldaten und Soldatinnen dürfen wir nicht vergessen oder verschweigen. Sie wurden vom Deutschen Bundestag zu ihrem Dienst entsandt. Die Trauer um diese Menschen und die anhaltende Erinnerung an sie – das ist eine öffentliche Aufgabe und Notwendigkeit“ "
Eine Mitzeichnung ist nach kurzer und unkomplizierter Registrierung möglich.
Gruß Andi