Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 16. April 2024, 11:05:54
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Bewerbung zum Offizier  (Gelesen 9634 mal)

DonPromillo

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Re: Bewerbung zum Offizier
« Antwort #15 am: 27. April 2009, 16:18:09 »

Ich habe noch keinen Einberufungsbescheid. Bei meiner Musterung habe ich den 1.10 als Wunschtermin angegeben, weil ich vom 2.7 - 12.7 auf Abifahrt mit wollte.
Mich würde jetzt nur interessieren ob eine Einberufung zum 1.Juli wahrscheinlich ist, obwohl ich
1.) den Wunschtermin 1.10 angegeben hab
2.) am 14.7 im OPZ bin

Ich würde halt sehr gerne noch mit auf die Abifahrt gehen, weil es doch das Ende eines Lebensabschnitts ist. Zur Not rufe ich morgen mal im KWEA an und frag die nach der Wahrscheinlichkeit.

Meiner persönlichen Einschätzung nach wäre es ziemlicher Schwachsinn mich zum Juli einzuberufen, wenn ich mich doch eh primär bei der Luftwaffe beworben hab und das Heer nur als Alternative angegeben habe.

Okay, dann stimmte das mit den 9 Monaten nicht, aber münzen wir den Fall einfach auf die 6 Monate um, wenn ich nach denen beschließe, dass Offizier doch nichts für mich ist, muss ich dann mein OA Gehalt zurückzahlen?
« Letzte Änderung: 27. April 2009, 16:35:16 von DonPromillo »
Gespeichert

griesgrenni

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 83
Re: Bewerbung zum Offizier
« Antwort #16 am: 28. April 2009, 07:43:22 »

Zitat
muss ich dann mein OA Gehalt zurückzahlen
so lange du dein widerrufsrecht hast, bist du gwdl´er. sobal du SAZ bist, bekommst du eine nachzahlung. zurückzahlen musst du also nichts.

deine offizier-bewerbung gilt doch für 2010?! bis dahin ist es ziemlich egal was du machst, du kannst auch deinen grundwehrdienst am 01.10. beim HEER antreten etc (hat keinen einfluss auf deine gewünschte TSK bzw Truppengattung an der OPZ)
Gespeichert

DonPromillo

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Re: Bewerbung zum Offizier
« Antwort #17 am: 28. April 2009, 12:52:41 »

Nein, meine Bewerbung zählt für das Jahr 2009, ich war nur recht spät mit dem Abschicken der Bewerbung (am Stichtag war ich im KWEA und der WDB hat gesagt das die Bewerbung für das Jahr 2009 gilt.
Ich denke ich ruf da heut mal an und klär das, aber wenn ihr noch was wisst, immer her damit ;)

Und das mit dem Gehalt hab ich dann wohl falsch verstanden, schade...

P.S.

Was ist "der Angelegnheit angepassende Kleidung?
Ich hätte jetzt eine Anzughose + Sakko (ohne Krawatte) + Hemd angezogen. Ist das Over-dressed?
« Letzte Änderung: 28. April 2009, 13:14:26 von DonPromillo »
Gespeichert

StOPfr

  • Unterwegs im Auftrag des Herrn
  • Global Moderator a.D.
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14.218
Re: Bewerbung zum Offizier
« Antwort #18 am: 28. April 2009, 14:01:54 »

Ich hätte jetzt eine Anzughose + Sakko (ohne Krawatte) + Hemd angezogen. Ist das Over-dressed?
Nein, ist es nicht. Krawatte darf auch dabei sein; es spricht auch nichts gegen einen Anzug.
Wir haben gerade diese Frage hier schon häufiger diskutiert. Überlege bitte wofür Du Dich bewirbst. Was würdest Du anziehen wenn Du Dich in der freien Wirtschaft für eine führende Position bewirbst?  - Gut! Dann ist das geklärt, denn Du strebst tatsächlich eine Führungsposition an.

Um den üblichen Einwänden vorzubeugen:
Ich weiß, dass auch schon Bewerber mit "sportlichem Outfit" genommen wurden. Darauf ankommen lassen würde ich es trotzdem nicht. 
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de