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Autor Thema: Kriegsdienstverweigerung nach dienstantritt noch möglich??  (Gelesen 4055 mal)

poolplayer22

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Hallo,

habe mal eine frage...habe meine musterung im 2007 gehabt...und wollte eigentlich zum Bund bin auch t2 gemustert und werd am 1.4.2009 eingezogen...nun ja seid 2007 sind 2grosse schicksalsschläge passiert...wo ich mich nicht mehr,aufgrund meiner pyschologischen lage,in der lage fühle den dienst an der waffe anzutreten...ich weiss ich komm damit sehr spät und ich habe auch lange mit mir gerungen und wollt die 9monate auch durchziehen..nur mir ist leider viel zu spät klar geworden das ich es nicht schaffe...war im august 08 in pyschologischer behandlung...da mich ausserdem noch sehr grosse exiztenzaängste blagen..dadurch das mein ex abreitgeber nich gezahlt hatte und sich ein berg von schulden anhäufte...am 1.3.2009 sollte ich nun bei meinem neuen arbeitgeber anfangen der mich nun nicht nimmt aufgrund der bundeswehr...wie verhalte ich mich nun..bzw kann mir jemand sagen wie ich am besten die bundeswehr noch umgehen kann und ausgemustert werden kann,beim bzw nach dem dienstantritt??

Vielen Dank schonmal im vorraus...mfg
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gurkenzuevhter

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Re: Kriegsdienstverweigerung nach dienstantritt noch möglich??
« Antwort #1 am: 31. März 2009, 16:48:43 »

moin moin,

1. wo musst du hin ?
2. geh zum pyschologen und lass dir eine bescheinigung geben das du nicht in der Lage bist an dem Dienst teilzunehmen.
3. soweit wie ich weiss Finanzieren die auch teilweise die Wohnung weil du nur am weekend zu hause bist.

zu punkt 2, das wäre evntl. eine möglichkeit aber kann dir nichts genaues sagen.
zu punkt 3, das habe ich nur gehöhrt also ich aknn dir es nicht genau sagen wie es abläuft.

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poolplayer22

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Re: Kriegsdienstverweigerung nach dienstantritt noch möglich??
« Antwort #2 am: 31. März 2009, 22:51:48 »

muss nach erfurt...naja kann ja jetz nich mehr zum pscho gehen da ich ja morgen schon zum dienst antritt erscheinen muss...
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Tobi40927

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Re: Kriegsdienstverweigerung nach dienstantritt noch möglich??
« Antwort #3 am: 31. März 2009, 23:44:04 »

Servus Kameraden

zu 3 : Normalerweise erhaehlst du mit dem Einberufungsbescheid die Bescheinigung zur Vorlage bei der Unterhaltssicherungsbehoerde , diese nimmst du gehst damit zu deiner zustaendigen Behoerde , die geben dir dann son Wisch den du ausfuellen musst und reichst ihn mit einer Kopie deines Mietvertrages wieder ein ( spaeteste abgabe ist 3 monate nach der Dienstzeit ) , ausserdem bekommst du einen Bahnberechtigungsausweis und fuer evt. fahrten wo er nicht gilt erhaelst du gegen Nachweis das Geld wieder .

zu 2 : Es gibt einen Standortpfarrer und auch Psychologen mit denen du reden kannst .


MKG

Tobi
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5./ PzGrenBtl 122 1.7.09-1.10.09 I. Zug
2./ PzGrenBtl 122 1.10.09-31.05.11 KpFhü

2./ PzGrenBtl 122 im Einsatz vom 01.04.10-30.08.10

Narratio argentea, Silentium vero aureum est
 

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