tja lieber Gebirgsjäger,
auch in die entlegensten Regionen und Gipfelwelten reicht der lange Arm des Fiskus...
Zur Abgabe einer Steuererklärung ist verpflichtet,
a) wer Einkünfte erzielt, die einen bestimmten Betrag übersteigen (abhängig von Einzel/Zusammenveranlagung)
b) neben den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit (Lohneinkünfte) andere Einkünfte erzielt, die einen bestimmten Betrag übersteigen (abhängig von der Veranlagungsform)
c) vom Finanzamt zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung aufgefordert wird
Neben dieser Pflicht zur Abgae einer Steuererklärung gibt es noch eine sogenannte
Antragsveranlagung. Hier beantragt der Steuerpflichtige ihn zur Einkommensteuer zu veranlagegn, obwohl die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, z.B. weil er erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen geltend machen möchte.
Im Falle eines Soldaten können diese WK z.B. Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, doppelte Haushaltsführung, Aufwendungen f. Lehrgänge und Abordnungen, Fortbildungskosten, Literatur, Reinigungskosten f. Uniform und Ausrüstung etc. sein.
Das Internet gibt hier einige Informationen, die die ZIA (Zentrale Annahme- und Informationsstelle des zuständigen Finanzamts) gibt Auskünfte und natürlich jeder Steuerberater, wenn einem die Sache zu komplex ist.
Bei der Steuererklärung werden (aufgrund des Prinzips der Leistungsfähigkeit des Stpfl.) sehr viele persönliche Lebensumstände berücksichtigt, so dass pauschale Antworten immer nur unzureichend möglich sind.