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Autor Thema: Trotz Strafbefehl in die BW?  (Gelesen 5506 mal)

mmina

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Trotz Strafbefehl in die BW?
« am: 03. September 2009, 10:59:13 »


Hallo ;)

Ich bin 23, gelernte Hotelfachfrau, körperlich und geistig fit und gesund.
Ich habe im Mai diesen Jahres meine Bewerbungsunterlagen abgegeben (Feldwebel im Fachdienst)

So sollte es keine Probleme geben. Aber mir hängt leider ein Strafbefehl nach, der zustande kam nachdem ich eine Überzahlung vom Arbeitsamt bekam und diese nicht rechtzeitig zurücküberwiesen habe. (War ein ziemliches durcheinander und natürlich war bei Fragen kein Schwein beim A-Amt zuständig....) Jedenfalls hab ich einen Strafbefehl bekommen, 300 Euronen Strafe gezahlt (Das war 2007 und die Sache klärte sich dan endgültig 2008 mit diesem Strafbefehl) und das wars dann.

Nun ist meine Bewerbung (Laut Werdienstberater) seit dem 20.07 beim Rechtsanwalt (oder so) und das kann dauern.

Langsam bekomme ich muffensausen. Kann es sein das ich gar nicht genommen werde? WEgen so einem Scheiss?? oder weiss vielleicht jemand wie lange sowas dann dauert???

Danke für eure Antworten.....
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mailman

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Re:Trotz Strafbefehl in die BW?
« Antwort #1 am: 03. September 2009, 11:03:20 »

Hast du das den im Bogen angebeben bzw. dem WDB gesagt?
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mmina

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Re:Trotz Strafbefehl in die BW?
« Antwort #2 am: 03. September 2009, 11:06:34 »

Ja ich habe das mit meinem Wehrdienstberater Besprochen, und dann noch zusätzlich eine Kopie von diesem Strafbefehl dazugelegt.
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wolverine

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Re:Trotz Strafbefehl in die BW?
« Antwort #3 am: 03. September 2009, 12:23:17 »

War es echter Strafbefehl "Verurteilung zu x Tagessätzen von y Euro" oder war es Gesamtsumme, z. B. bei einer Einstellung gegen Auflage nach § 153 a StPO? Wenn Erstes müsste ich die Anzahl der Tagessätze wissen.
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mmina

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Re:Trotz Strafbefehl in die BW?
« Antwort #4 am: 03. September 2009, 12:40:58 »

Ich weis nichts von Tagessätzen glaub es waren 300 Euro und a paar zerquetschte....

Also es wurde mir eine Gesamtsumme mitgeteilt und wohin ich es überweisen sollte, mehr ned.
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nijam

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Re:Trotz Strafbefehl in die BW?
« Antwort #5 am: 03. September 2009, 14:21:16 »

Also ich geb jetz nur meine persönliche Erfahrung wieder. Das heißt noch lange nicht das es so sein muss!

Ich hatte mich selbst vor 2 Jahren als Feldwebel beworben und war 2006 vor Gericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Da ich mich allerdings nur gewehrt hatte wurde ich nicht rechtskräftig verurteilt, sondern musste 700 Euro für einen gemeinnützigen Zweck spenden. Damit wurde die Sache dann fallen gelassen. Wenn mich jetzt nicht alles täuscht besteht nur eine Vorstrafe bei 90 Tagessätzen oder 30 Tagen Haft. Bei der Bundeswehr hab ich dies angegeben und meiner Einstellung bei der Bundeswehr stand das nicht im Weg auch wenn ich 1 - 2 Monate länger auf meine endgültige Einplanung warten musste.

Wie gesagt, es ist nur mein persönlicher Fall, nicht das es bei jedem so sein muss!

Viel Erfolg

Glück Ab!
« Letzte Änderung: 03. September 2009, 14:24:18 von nijam »
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wolverine

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Re:Trotz Strafbefehl in die BW?
« Antwort #6 am: 03. September 2009, 14:30:44 »

Das war eindeutig eine Einstellung unter Auflagen nach § 153 a StPO (wäre festgestellt worden, dass Sie sich nur gewehrt hätten, hätten Sie eine Einstellung nach § 170 StPO oder ein freisprechendes Urteil bekommen). Vorstrafe ist richtig, ab 90 TS. Aber eine Vorstrafe ist nicht immer ein Einstellungshindernis (auch wenn sie natürlich nie einen guten Eindruck macht).
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mmina

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Re:Trotz Strafbefehl in die BW?
« Antwort #7 am: 03. September 2009, 19:04:54 »

Mein WDB hat das auch abgetan und meinte, wenn die Verantwortlichen des sich genau ansehen, dann ist ja klar das es nichts dramatisches war, ich habe nur langsam Panik bekommen, weil das ja alles so ewig dauert.  :-\

Aber danke für Eure Antworten  ;D
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mmina

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Re:Trotz Strafbefehl in die BW?
« Antwort #8 am: 03. September 2009, 19:06:29 »

Ach ja und wenn ich das hier alles richtig lese, dann hab ich ja ned mal ne Vorstrafe ;)

Wenigstens was bei dem ganzen Mist....
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