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Autor Thema: ausmusterung nach dienstantritt  (Gelesen 4324 mal)

zöri

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ausmusterung nach dienstantritt
« am: 29. Dezember 2009, 01:12:20 »

hallo....
ich trete am..4.1.2010 meinen GWD an und habe folgendes anliegen...
ich bin zur zeit in zahnärztlicher behandlung da ich 2 kaputte zähne habe...bei einem it das problem das er raus muss.
das problem besteht darin das er rausoperiert werden muss da die wurzel ca. 1cm im oberkieferknochen sitzt.mein arzt hat mir jetzt ein schreiben mitgegeben und darin alles nochmal genau geschildert... werde ich beim dienstantritt wieder nach hause geschick oder wie gehts weiter???


danke im vorraus........
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SemperFidelis

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Re:ausmusterung nach dienstantritt
« Antwort #1 am: 29. Dezember 2009, 02:17:47 »

Normalerweise kenne ich das so, dass alle Zahnärztlichen Behandlungen vor dem Dienstantritt abgeschlossen sein müssen. Zumindest bei SaZ. Wie sich das bei GWDL/FWDL handhabt weiß ich leider nicht. Ich denke mal, bei dir wird die Zähnarztliche Behandlung dann bei Truppenzahnarzt fortgeführt.
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snake99

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Re:ausmusterung nach dienstantritt
« Antwort #2 am: 29. Dezember 2009, 07:05:51 »

Dem stimme ich zu ....

Wenn der Zahn raus muss, wird die Behandlung vom Bw Zahnarzt (oder Vertragsarzt) vorgenommen.
Das sie deswegen wieder "nach Hause" geschickt werden, oder gar ausgemustert, ist recht unwahrscheinlich.
« Letzte Änderung: 29. Dezember 2009, 08:25:00 von snake99 »
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ulli76

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Re:ausmusterung nach dienstantritt
« Antwort #3 am: 29. Dezember 2009, 09:40:50 »

Bei GWDL wird aber nur das allerwichtigste gemacht, was die zahnärztliche Behandlung angeht (also normale Füllungen). Wenn absehbar ist, dass eine aufwendigere Behandlung erforderlich ist, kann das zur Ausmusterung führen. Das hängt aber auch davon ab, wie dringlich die Behandlung ist. Wenn es 9 Monate warten kann, wird in der Regel nicht ausgemustert.

Entsprechende Zahnschäden mit aufwendiger Behandlung sind z.B. auch ein Ausschluss für SaZ und FWDL. Hab ich letztens erst erlebt: Für den GWD hat´s gepasst, da keine kurzfristige Behandlung erforderlich. Die gesundheitliche Eignung für den FWDL wurde genau deswegen aber nicht zuerkannt.
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mailman

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Re:ausmusterung nach dienstantritt
« Antwort #4 am: 29. Dezember 2009, 10:15:06 »

Ist ja auch richtig so. Zahnbehandlungen sind sehr teuer. Und die Bw ist ja nicht dazu da, nach Dienstantritt erst mal die Zähne zu sanieren.
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DerKai

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Re:ausmusterung nach dienstantritt
« Antwort #5 am: 29. Dezember 2009, 10:15:38 »

versteht man unter einer aufwändigen behandlung auch die weißheitszähne rausoperieren zu lassen?
wenn ja wär garnich ma so toll, weil die müssen wohl bald mal raus bei mir, aber möchte doch ganz gerne FWDL machen nachdem ich jetzt zum 4.1. meinen gwd antrete...
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ulli76

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Re:ausmusterung nach dienstantritt
« Antwort #6 am: 29. Dezember 2009, 10:27:36 »

Ist ne Einzelfallentscheidung. Da die Dinger aber in der REgel keine akuten Probleme machen und die OP nicht allzu aufwendig (=teuer) ist, geht das in der Regel.
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