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Autor Thema: Sanitätsfahrzeuge abgetarnt?  (Gelesen 18333 mal)

Der Chaos

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Sanitätsfahrzeuge abgetarnt?
« am: 07. Februar 2010, 00:22:02 »

Hallo Leute
Ich absolviere zur zeit im 22. SanRgt meine AGA und uns wurde im Unterricht politische Fürhung gesagt als wir auf die Auslandeinsätze der Bundeswehr kamen das in Afghanistan die Sanitätsfahrzeuge abgetarnt worden sind also das rote Kreuz mit Tran-Lackierung überstrichen wurde und diese Fahrzeuge jetzt mit einem MG3 ausgestattet worden sind.
Jetzt weiß ich aber nicht was ich glauben soll den das verstößt ja gegen die Genfer Konvetion wobei sich die Taliban auch net dran halten aber stimmt es das die deutschen MTWs abgetarnt wurden?
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RD

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Re:Sanitätsfahrzeuge abgetarnt?
« Antwort #1 am: 07. Februar 2010, 00:27:31 »

Sie wurden abgetarnt, da das rote Kreuz vom Schutzsymbol zur Zielscheibe geworden ist. Und nein, das verstösst nicht gegen die Genfer Konvention.
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MediNight

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Re:Sanitätsfahrzeuge abgetarnt?
« Antwort #2 am: 07. Februar 2010, 07:32:16 »

Nachdem die Genfer Konventionen nur im bewaffneten Konflikt zwischen zwei Staaten gelten, die sich den Krieg erklärt haben und wir in Afghanistan nicht im Krieg sind, sondern lediglich kriegsähnliche Zustände haben, ist das auch ok so ;) !

Ich möchte auch nicht mit einem roten Kreuz auf weißem Gund mit einem Durchmesser von über einem Meter "bewegte Zieldarstellung" auf einer LOC fahren ;) !

Grüße aus Afghanistan sendet "MediNight"

Ach ja, sie machen Ihre AGA nicht im 22. SanRgt, weil wir so viele SanRgt gar nicht haben, sondern in der AGA-Kp des SanRgt. 22! Ein kleiner aber feiner Unterschied!
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StOPfr

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Re:Sanitätsfahrzeuge abgetarnt?
« Antwort #3 am: 07. Februar 2010, 09:31:03 »

...das verstößt ja gegen die Genfer Konvetion wobei sich die Taliban auch net dran halten aber stimmt es das die deutschen MTWs abgetarnt wurden?
Umgekehrt würde es im Kriegsfall mW gegen die Genfer Konvention verstoßen, also dann, wenn das Rote Kreuz auf Fahrzeugen oder Gebäuden angebracht würde, die nicht dem Schutz oder der Behandlung von Verwundeten usw. dienen.
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Pioneer

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Re:Sanitätsfahrzeuge abgetarnt?
« Antwort #4 am: 07. Februar 2010, 09:54:57 »

Umgekehrt würde es im Kriegsfall mW gegen die Genfer Konvention verstoßen, also dann, wenn das Rote Kreuz auf Fahrzeugen oder Gebäuden angebracht würde, die nicht dem Schutz oder der Behandlung von Verwundeten usw. dienen.

Genauso wie es dagegen verstoßen würde, Hoheitsabzeichen oder Uniformen des Gegners zu verwenden.
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Grüße aus Middlfranggn


Hans

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Andi

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Re:Sanitätsfahrzeuge abgetarnt?
« Antwort #5 am: 07. Februar 2010, 13:52:50 »

Jetzt weiß ich aber nicht was ich glauben soll den das verstößt ja gegen die Genfer Konvetion wobei sich die Taliban auch net dran halten aber stimmt es das die deutschen MTWs abgetarnt wurden?

Ja, es stimmt, ja sie wurden mit MG3 ausgerüstet. Und ja es ist ein Völkerrechtsverstoß, aber ein erlaubter - das ganze nennt sich "Repressalie". Wenn eine Konfliktpartei das Humanitäre Völkerrecht verletzt, darf die gegnerische Partei ebenfalls einen Völkerrechtsverstoß begehen, ob den Völkerrechtsbruch des Gegners auszugleichen oder um das beenden dieses Völkerrechtsbruchs zu erzwingen.
In diesem Fall ist das Abtarnen der Schutzzeichen eine direkte Reaktion auf gezielte Angriffe (und damit Völkerrechtsverstöße) auf Sanitätsfahrzeuge und Sanitäter. Da die Taliban und Aufständischen regelmäßig das Schutzzeichen nicht respektieren, sogar als besonderes Ziel sehen soll das Abtarnen den Schutz der Sanitätskräfte (relativ gesehen) sicherstellen - auch wenn sie so natürlich im Gefecht nicht unter dem Schutz des Zeichens agieren können.

Nachdem die Genfer Konventionen nur im bewaffneten Konflikt zwischen zwei Staaten gelten, die sich den Krieg erklärt haben und wir in Afghanistan nicht im Krieg sind, sondern lediglich kriegsähnliche Zustände haben, ist das auch ok so ;) !

Das ist grundfalsch. Das humanitäre Völkerrecht gilt selbstverständlich explizit nicht nur in bewaffneten Konflikten zwischen Staaten. Und wer zu Guttenberg in den letzten Monaten gut zugehört hat, der weiß auch, dass die von der Bundesrepublik in den letzten Jahren vertretene Rechtsauffassung mutmaßlich ein klarer Völkerrechtsverstoß ist.
En detail sind beispielsweise das heranziehen von Sanitätspersonal zu Wachdiensten und die nicht abgesetzte Positionierung von Sanitätseinrichtungen in Lagern Brüche des Humanitären Völkerrechts, die die Bundesrepublik in den letzten Jahren begangen hat. Dem zugrunde lag eben die völlig hanebüchene Einschätzung das HVR würde nicht gelten. Angesichts dessen muss ich immer mit einem Grinsen an meinen Rechtslehrer an der OSH zurückdenken, der immer sagte: "Egal wo wir sind, das HVR respektieren wir immer, denn wir sind die Guten!" - schätze mal über diese Naivität muss er heute auch lachen.

Gruß Andi
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Der Chaos

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Re:Sanitätsfahrzeuge abgetarnt?
« Antwort #6 am: 07. Februar 2010, 14:17:48 »

Ok dann weiß ich bescheit vielen lieben dank für die Antworten  :)
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roy_mclure

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Re:Sanitätsfahrzeuge abgetarnt?
« Antwort #7 am: 09. Februar 2010, 00:49:28 »

Zitat
Ja, es stimmt, ja sie wurden mit MG3 ausgerüstet. Und ja es ist ein Völkerrechtsverstoß, aber ein erlaubter

Nein ist es nicht, das Unkenntlichmachen des Schutzzeichens allein ist kein Völkerrechtsverstoß, die Genfer Konvention schreibt nicht vor daß es stets deutlich sichtbar sein muß:

Zitat
Kap.VII Art. 42
Die am Konflikt beteiligten Parteien sollen, soweit die militärischen Erfordernisse es gestatten, die nötigen Massnahmen ergreifen, um den feindlichen Land-, Luft- und Seestreitkräften die Schutzzeichen, welche Sanitätsformationen und -anstalten kennzeichnen, deutlich sichtbar zu machen und so die Möglichkeit jeder Angriffshandlung auszuschalten.


Unerlaubt wäre es nur wenn beispielsweise die Fahrzeuge nicht mehr ausschließlich für den Sanitätsdienst eingesetzt würden und das Rote Kreuz zeitweise sichtbar und zeitweise abgetarnt wäre. Ich gehe mal davon aus daß das nicht der Fall ist.
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schlammtreiber

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Re:Sanitätsfahrzeuge abgetarnt?
« Antwort #8 am: 09. Februar 2010, 08:47:50 »

Unerlaubt wäre es nur wenn beispielsweise die Fahrzeuge nicht mehr ausschließlich für den Sanitätsdienst eingesetzt würden und das Rote Kreuz zeitweise sichtbar und zeitweise abgetarnt wäre. Ich gehe mal davon aus daß das nicht der Fall ist.

Hmmm. Gerade das wäre doch m.E. absolut ok. Vorausgesetzt, die Kombination ist so: kein Schutzzeichen wenn nicht als San-Fahrzeug eingesetzt, Schutzzeichen wenn als San-Fahrzeug eingesetzt.

Ich sehe übrigens auch absolut keinen Rechtsverstoß darin, Sanitätssoldaten (ohne Schutzzeichen) zu Wachdiensten o.ä. einzusetzen - sie stehen dann eben nicht unter Schutz, sind de jure also quasi gar keine Sanis sondern "normale" Soldaten...
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mailman

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Re:Sanitätsfahrzeuge abgetarnt?
« Antwort #9 am: 09. Februar 2010, 09:25:37 »

Ich schon eher. Die sind ja nicht dafür ausgebildet und als Sanitäter steht man wohl auch ohne Kreuz unter dem Schutz. Ist aber nur eine Vermutung da ich mich da nicht wirklcih auskenne.
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StOPfr

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Re:Sanitätsfahrzeuge abgetarnt?
« Antwort #10 am: 09. Februar 2010, 09:54:57 »

...und als Sanitäter steht man wohl auch ohne Kreuz unter dem Schutz.
Das halte ich für fragwürdig. Wie kann jemand ohne Kennzeichen als Sanitäter erkannt werden, wenn er - wie schlammi anführt - zu sonstigen Diensten eingeteilt wäre.

Im anderen Fall gebe ich schlammi ebenfalls Recht: Wenn so sorgfältig mit dem Schutzzeichen umgegangen wird wie vermutet - sichtbar nur bei tatsächlicher Nutzung als Sanitätsfahrzeug - wäre das doch optimal.

...wenn dann machen sich die Talibanesen schuldig gemäß der Genver Konvention, denn das rote Kreuz darf man nich attackieren.
Wie so vieles andere dürfte den Taliban auch dies ziemlich egal sein... 
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Timid

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Re:Sanitätsfahrzeuge abgetarnt?
« Antwort #11 am: 09. Februar 2010, 11:03:09 »

Die sind ja nicht dafür ausgebildet

Doch, auch Sanitäter erhalten eine entsprechende Ausbildung, um Wachdienste durchführen zu können. Ansonsten gäbe es in manchen Kasernen Deutschlands auch ein Problem, da dort nur Sanis stationiert sind ;)
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Re:Sanitätsfahrzeuge abgetarnt?
« Antwort #12 am: 09. Februar 2010, 13:50:24 »

Im Jahr 2003 sind Sanitäter vom LazRgt aus Breitenburg auch zur Bewachung von U.S. Liegenschaften herangezogen worden.
In AFG wurden (und ich denke es ist immer noch so) weibliche Sanitäter als "Touch Girls" im Rahmen der Einlasskontrolle für Locals immer wieder eingesetzt und zumindest 2005 war es noch Praxis, daß Soldaten des SanEinsVbd turnusmäßig auch Teil der Wachmannschaft vom Camp Warehouse waren.
Nur als Nebenbemerkung: Bei den abgetarnten Fahrzeugen wird es sich kaum, wie der TE anführte, um MTWs handeln, gell?
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schlammtreiber

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Re:Sanitätsfahrzeuge abgetarnt?
« Antwort #13 am: 09. Februar 2010, 13:52:06 »

"Touch Girls"

Klingt irgendwie nach Ringelpietz mit Anfassen.
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TazD

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Re:Sanitätsfahrzeuge abgetarnt?
« Antwort #14 am: 09. Februar 2010, 18:52:00 »

"Touch Girls"

Klingt irgendwie nach Ringelpietz mit Anfassen.
Deswegen heissen die ja auch offiziell "Search Girls"  ;)
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