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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Tätigkeitsabzeichen!  (Gelesen 30770 mal)

Rheinländer

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Tätigkeitsabzeichen!
« am: 21. Februar 2010, 16:46:34 »

Mahlzeit Kameraden!

Ich habe bezüglich der Tätigkeitsabzeichen Bw ein paar Fragen, ich bin momentan im 16. Dienstmonat mit Dienstgrad Uffz(FA) in der GebJgTruppe. Welche Tätigkeitsabzeichen kann ich bereits beantragen oder besser wo kann ich die Verleihungsbestimmungen einsehen (ZDv 37/10 ?)

Horrido!
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miguhamburg1

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Re:Tätigkeitsabzeichen!
« Antwort #1 am: 21. Februar 2010, 17:02:12 »

Genau, ebendort...

Aber beantragen müssen Sie eigentlich nichts, denn in einem funktionierenden TrTl geschieht das automatisch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind...
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wolverine

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Re:Tätigkeitsabzeichen!
« Antwort #2 am: 21. Februar 2010, 18:01:26 »

Außer "Heeresdienst, allgemein" würde mir auch nichts einfallen. Und die Zeitgrenzen stehen in der Vorschrift.
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Chef_6/451

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Re:Tätigkeitsabzeichen!
« Antwort #3 am: 21. Februar 2010, 18:19:26 »

Nicht so ganz. Es gilt immer noch das entsprechende Papier des Heeresamtes (Az 49-01-00) indem geregelt ist, wer in welcher Laufbahngruppe berechtigt ist welche Tätigkeitsabzeichen zu beantragen. Die Grundlage bildet hierbei, neben den in der 37/10 genannten Voraussetzungen die AVR, diese entscheidet ganz klar über die Möglichkeit einer Zuerkennung.

Und "Personal im allg. Heeresdienst" ist bei Unteroffizieren und Offz mil.FD. ausschließlich für S1, S2, S3, MAD, und Personal in der AVR Sport vorgesehen.

Für Gebirgsjäger, AVR 20112, ist jedoch die Verleihung des Tätigkeitsabzeichens Rohrwaffenpersonal möglich, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
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wolverine

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Re:Tätigkeitsabzeichen!
« Antwort #4 am: 21. Februar 2010, 19:26:07 »

Stimmt, so hieß das!
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Oscar Golf Mike

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Re:Tätigkeitsabzeichen!
« Antwort #5 am: 21. Februar 2010, 19:32:30 »

Jetzt hab ich auch mal eine Frage.
Folgendes, ich bin Mannschaftsdienstgrad OG und habe ein dreiviertel Jahre als Richtschütze SPZ Marder gediehnt.
Würde mir da das Tätigkeitsabzeichen Rohrwaffenpersonal zustehen oder gilt das erst ab Dienstgrad Unteroffizier aufwärts?

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Chef_6/451

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Re:Tätigkeitsabzeichen!
« Antwort #6 am: 21. Februar 2010, 19:44:54 »

Nein wie schon angesprochen gelten neben den Bedingungen des Heeresamtes die Bedingungen die die 37/10, die Anzugordnung der Bw vorgibt.
Und hier ist ganz klar eine Stehzeit von einem Jahr auf dem DP und eine ATN der Stufe 7 vorgesehen.
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Oscar Golf Mike

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Re:Tätigkeitsabzeichen!
« Antwort #7 am: 21. Februar 2010, 20:15:43 »

@Chef_6/451

Sorry ich habs falsch geschrieben ich meinte ein Jahr und neun Monate.
Kannst du mir erklären was die ATN Stufe 7 bedeutet bzw. beinhalten soll?

MkG
Oscar
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F_K

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Re:Tätigkeitsabzeichen!
« Antwort #8 am: 21. Februar 2010, 21:03:31 »

@ OGM:

ATN Stufe 7 bedeutet in diesem Fall Laufbahnprüfung Uffz erfolgreich abgeschlossen UND entsprechende ATN auf dieser Stufe.

... oder kurz: als Mannschaftsdienstgrad deswegen kein TA (die Ausnahmen damals OSG usw. lassen wir hier mal beiseite ...)
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Oscar Golf Mike

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Re:Tätigkeitsabzeichen!
« Antwort #9 am: 21. Februar 2010, 21:35:59 »


Danke F_K  :)

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sliderbp

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Re:Tätigkeitsabzeichen!
« Antwort #10 am: 22. Februar 2010, 18:03:18 »

hmmm ... in meiner damaligen Stamm trugen ein SaZ4 Mannschafter und ein FWDL, beide eingesetzt auf MunitionsUffz-Stellen, die Abzeichen "allgemeiner Heeresdienst" und "Versorgungspersonal (könnte auch Führungspersonal gewesen sein, bin mir nicht mehr sicher)".
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F_K

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Re:Tätigkeitsabzeichen!
« Antwort #11 am: 23. Februar 2010, 16:10:12 »

hmmmm ... beim FWDL mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit rechtswidrig, beim SaZ zumindest für das zweite TA ebenfalls rechtswidrig.

(Wo jemand eingesetzt ist, spielt keine Rolle: Es wird eine Laufbahnprüfung verlangt, die wird ein FWDLer wohl kaum machen. Zeiten zählen immer nur für ein TA, ein AVR Wechsel, plus weitere Ausbildung in der notwendigen Ausbildungshöhe ist bei einem SaZ 4 Mannschafter extrem unwahrscheinlich ...)
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artiranmor

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Re:Tätigkeitsabzeichen!
« Antwort #12 am: 13. März 2010, 16:59:47 »

Hallo!

Ich war GWDL in den 90ern, besuchte ca. 2000 eine ReserveUffz-Lehrgang (San) und war vor einiger Zeit 2 Monate als Wehrübender im Rahmen der Anerkennung als SanStOffz Arzt auf einer Eignungsübung und auf einsatzvorbereitenden Lehrgängen. Danach verbrachte ich sieben Monate als Reservist / Wehrübender in der Funktion eines BAT-Arztes in Afghanistan. Wie können diese Zeiten auf ein Tätigkeitszeichen angerechnet werden ?? Wo sind denn die relevanten Regularien zu finden (in welcher ZdV steht wie die (Vor)dienstzeiten als Reservist anzurechnen sind auf die Vergabe eines Tätigkeitsabzeichen). Wenn ich 2Wochen/Jahr rechne habe ich durch ResUffz-Lehrgang, Eignungsübung und Auslandseinsatz drei Klenderjahre in dnen ich je mindestens zwei Wochen whrübend war. Reche ich den Auslandseinsatz mit Vorbereitung alleine, so komme ich auf 9 Monate, also ca. 18*2 Wochen. Was ist nun das Berechnungskriterium / welches Tätigkeitsabzeichen würde hieraus abstrakt zustehen


mkG, Artiranmor
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F_K

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Re:Tätigkeitsabzeichen!
« Antwort #13 am: 13. März 2010, 19:40:40 »

@ Ariranmor:

Es zählen natürlich nur Jahre, in denen als Res auch tatsächlich mindestens 2 Wochen geübt worden sind.

Gibt es ein Jahr mit weniger als 2 Wochen, zählt dieses NICHT. (Ein Vor- oder Nachtrag von WÜ Tagen in andere Jahre ist nicht vorgesehen).

Dir steht also das TA Sanitätspersonal in Bronze zu (schon seit dem ResUffz Lehrgang, da schon damals alle Voraussetzungen vorlagen).

Wende Dich an Deinen DV, der ist für die Ausstellung zuständig (eigentlich von Amts wegen bei Bronze).

Silber steht Dir erst zu, wenn Du noch zwei weitere Jahre mit mindestens zwei Wochen im Jahr WÜ in diesen Jahren dienst.
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Serhat0503

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Antw:Tätigkeitsabzeichen!
« Antwort #14 am: 24. Februar 2016, 22:59:31 »

Heyho,

mal ne Frage.

Ich selbst bist Stuffz im 6. Dienstjahr im Sanitätsdienst.
Ich habe vor nem Jahr schon meinen Tätigkeitsabzeichen Sanitätsdienst bekommen doch meine Frage ist kann ich als MEDABC Desinfektor der auch auf einer Desinfektoren stelle sitzt den ABC Tätigkeitsabzeichen beantragen?
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