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Autor Thema: Ansprechstellen behinderte Menschen in der Bw/ Antrag Wiedereinstellung Soldaten  (Gelesen 3243 mal)

LwPersFw

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1. Zentrale Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden (ZALK)


Auftrag der ZALK

Kernauftrag ist die Bearbeitung aller Anliegen und Anträge nach dem Einsatzweiterverwendungsgesetz (Einsatz-WVG) von aktiven und ehemaligen Soldatinnen und Soldaten.

Darüber hinaus berät und informiert die ZALK alle am Verfahren beteiligten Stellen einschließlich der Antragstellerinnen und Antragsteller über die Anwendung des EinsatzWVG und der Einsatz-Unfallverordnung.
Am Verfahren beteiligt sind unter anderem der Sozialdienst, die Disziplinarvorgesetzten, die Lotsen für Einsatzgeschädigte, die behandelnden Ärzte, der Berufsförderungsdienst, die Beschädigtenversorgung und die Personalführung.

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
VII ZALK/ZeKos 1.1
Alte Heerstraße 81
53757 Sankt Augustin
Ansprechstelle: +49 (0) 2241 15 3368 (Bw: 3471)
E-Mail:  BAPersBwVIIZALK@bundeswehr.org


Weitere Infos und Telefonnummern hier:

https://www.bundeswehr.de/de/koordinierungsstelle-fuer-einsatzgeschaedigte-42792


Bei der ZALK ist durch ehemalige Soldaten/innen auch der Antrag auf (Wieder-) Einstellung in das sog. Wehrdienstverhältnis besonderer Art (WbA) zu stellen.

Bereits aus ihrem Dienstverhältnis ausgeschiedene einsatzgeschädigte Soldatinnen und Soldaten haben bei Vorliegen im EinsatzWVG
festgelegter Voraussetzungen
auf Antrag einen Anspruch auf Einstellung in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art.

Wesentliche Voraussetzungen sind:

Eine Einstellung in das Wehrdienstverhältnis besonderer Art können nur diejenigen beanspruchen, deren nicht auf Lebenszeit
begründetes Wehrdienstverhältnis durch Zeitablauf geendet hat oder aus diesem Grund beendet worden ist.
Ausnahmen hiervon sieht das EinsatzWVG nicht vor.

Daneben darf die einsatzassoziierte gesundheitliche Schädigung erst nach Ausscheiden aus
dem Wehrdienstverhältnis erkannt worden sein.

Unerheblich, wann die gesundheitliche Schädigung erkannt wurde, ist es nur dann, soweit ein Dienstverhältnis
vor dem 18. Dezember 2019 durch Zeitablauf geendet hat oder aus diesem Grund beendet worden ist.

Weitere Voraussetzungen für das Entstehen des Einstellungsanspruchs sind die im SG normierten allgemeinen Berufungsvoraussetzungen
mit Ausnahme der nach § 37 Absatz 1 Nr. 3 des SG geforderten körperlichen Eignung.

Abschließend dürfen keine Ausschlusstatbestände nach § 6 Absatz 5 Satz 3 EinsatzWVG vorliegen.


Letztlich wird jeder Einzelfall individuell geprüft. Das Ergebnis muss abgewartet werden.


Musterschreiben für einen Antrag sind hier als Anlage beigefügt.






2. Zentrale Kontaktstelle für behinderte Soldatinnen und Soldaten (ZeKos)


Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
VII ZALK/ZeKos 2 ZeKos
Alte Heerstraße 81
53757 Sankt Augustin
Ansprechstelle: +49 (0) 2241 15 2694 (Bw: 3471)
E-Mail:  BAPersBwVIIZeKos@bundeswehr.org


"Weiterer Schritt in Richtung inklusiver Gesellschaft, die Vielfältigkeit als Bereicherung und nicht als Belastung versteht

Behinderten und schwerbehinderten Soldatinnen und Soldaten fällt es oft schwer, für ihre Anliegen und Fragen zuständige Ansprechpartner zu finden. Ab jetzt hilft ihnen dabei die ZeKos als „Zentrale Kontaktstelle“.
Erfahren Sie mehr dazu im Interview mit Regierungsdirektorin Dr. Lobna - Florence Tadros Morgane.

Von PIZ Personal

Frau Dr. Tadros Morgane, Ende September ist die ZeKos - die „Zentrale Kontaktstelle für behinderte und schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten“ – an den Start gegangen.
Was war die Idee dahinter, dieses neue Angebot einzurichten?


Behinderte und schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten haben so vielfältige Fragestellungen und Anliegen, dass es oft sehr schwierig ist, die richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bundeswehrintern oder auch außerhalb unserer Arbeitgeberin zu identifizieren.
Die Akteure, militärische Vorgesetzte und Entscheidungsträger, haben dies in der Praxis immer wieder erlebt. Die Präsidentin des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr, Sabine Grohmann, hat dies aufgegriffen und mit der Einrichtung eines neuen Referates in der Abteilung VII des Bundesamtes zeitnah für Abhilfe gesorgt. Das Ergebnis ist die ZeKos.


Was bietet ZeKos an und was macht ZeKos nicht?

Die ZeKos wird für alle behinderten und schwerbehinderten Soldatinnen und Soldaten die zentrale Ansprechstelle sein. Damit soll sie – auf den Einzelfall bezogen – Ansprechpartner in und außerhalb der Bundeswehr identifizieren und, falls gewünscht, die Betroffenen an sie vermitteln.

Was die ZeKos nicht tun wird, und es ist mir wichtig, dies klar zu sagen, ist fachlich zu beraten. Konzeptionell war immer unstrittig, dass die Fachkompetenz bei den jeweils fachlich zuständigen Akteuren verbleibt. Es ist sehr erfreulich, dass wir in enger und vertrauensvoller Absprache zu diesem gemeinsamen Ansatz gekommen sind.
Die ZeKos wird für die betreffenden Soldatinnen und Soldaten einen Mehrwert bringen, davon bin ich überzeugt!


Wer kann bzw. sollte sich also künftig an Sie wenden?

Es gibt vor allem zwei Zielgruppen unseres Angebotes: In erster Linie Soldatinnen und Soldaten mit Behinderungen, aber auch Vorgesetzte. Erstere suchen Ansprechpartner für ihre Belange, wissen aber nicht, an wen sie sich wenden können. Letztere wissen oft nicht, an wen sie sich wenden müssen und wie sie unterstellten Kameradinnen und Kameraden helfen können.

Wenn man sich vor Augen führt, in welchen Ausnahmesituationen sich diese Menschen zum Teil befinden, dann liegt es auf der Hand, dass sich Verzweiflung, Wut und Desillusion aufstauen können, wenn man nicht die richtige Hilfe findet oder den Eindruck hat, alleingelassen zu sein.
An dieser Stelle setzt ZeKos an und wird eng mit den Betroffenen zusammenarbeiten.


Zum Abschluss: Was versprechen Sie sich von ZeKos?

Mein Team und ich sind davon überzeugt, mit ZeKos eine zentrale Ansprechstelle anzubieten und für viele behinderte und schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten und deren Vorgesetzte eine Lücke zu schließen.
Durch die enge Verzahnung mit allen bundeswehrinternen und - externen Akteuren, die sich mit den Themen Behinderung und Schwerbehinderung beschäftigen, werden wir sukzessive immer besser in der Lage sein, für eine rasche Kontaktaufnahme zu den jeweils verantwortlichen Stellen zu sorgen und zeitnah an relevante Informationen und Ansprechpartner zu kommen.

Die ZeKos ist somit ein weiterer Schritt in Richtung einer inklusiven Gesellschaft, die Vielfältigkeit als Bereicherung und nicht als Belastung versteht."

« Letzte Änderung: 05. April 2024, 10:18:11 von LwPersFw »
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Erweiterung der Zuständigkeit der Zentralen Kontaktstelle für behinderte Soldatinnen und Soldaten (ZeKos)


Im Rahmen eines Pilotprojektes ist die ZeKos ab sofort Ansprechstelle für alle behinderten Menschen in der Bundeswehr.

D.h. für alle behinderten Soldaten/Arbeitnehmer/Angestellten/Beamte der Bundeswehr.


Auch z.B. für Vorgesetzte von behinderten Menschen steht die ZeKos beratend zur Verfügung.



Auszug aus dem u.a. Flyer:

"WER KANN SICH AN ZEKOS WENDEN?

Alle Bundeswehrangehörigen mit einer Behinderung oder Schwerbehinderung können sich unkompliziert per Telefon oder E-Mail an die ZeKos wenden.

Darüber hinaus sind alle in der Bundeswehr handelnden Akteure, die mit Fragen im Kontext “Behinderung/Schwerbehinderung”
umgehen müssen, eingeladen, bei etwaigen Problemstellungen an die ZeKos heranzutreten.

Dies können neben Vorgesetzten auch Mitglieder des Psychosozialen Netzwerks oder Interessenvertretungen sein."



« Letzte Änderung: 05. April 2024, 10:19:08 von LwPersFw »
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