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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Pflegeleistungen mit/ohne WDB  (Gelesen 3056 mal)

Christian W.

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Antw:Pflegeleistungen mit/ohne WDB
« Antwort #45 am: 24. April 2024, 16:43:37 »

Warum werden Soldaten mit anerkannter Wehrdienstbeschädigung, Schwerbehinderung unbefristet und einem Pflegegrad die allgemeinen Krankenhausleistungen für Private Kliniken untersagt?
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FEC

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Antw:Pflegeleistungen mit/ohne WDB
« Antwort #46 am: 24. April 2024, 17:36:51 »

Moin,

zu 1. Da stimmt was nicht. Pflegestufen gibt es schon seit Jahren nicht mehr und beim Pflegegrad 1 steht Ihnen garkein Pflegegeld zu, bzw. Ihrer pflegenden Person.

zu 2. Weil es in der Versorgung schlicht keinen Unterschied gibt zwischen behinderten, nicht behinderten, pflegebedürftigen und gesunden Soldaten. Was auch gut so ist. Private Kliniken sind nur in absoluten Ausnahmefällen von den Leistungen der freien Heilfürsorge abgedeckt. Die Klinik muss z.B. eine einzigartige Behandlung anbieten, die nach ausschöpfung anderer Wege dringend angeraten ist etc...


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Antw:Pflegeleistungen mit/ohne WDB
« Antwort #47 am: Heute um 06:45:38 »

Ich bin Offizier und Berufssoldat, habe eine anerkannte WDB, bin unbefristet Schwerbehindert GDB 50 und habe die Pflegestufe 1 und bekomme von der Bundeswehr 450,00€. Diese Beantragung war super einfach und unkompliziert. NUR NIEMAND in den SanVersZ weiß es!

Dann sollte sich der/die zuständige Heilfürsorgebearbeiter/in mit seinem Aufgabengebiet beschäftigen und ggf. weiterbilden.

Denn Pflegeleistungen für Soldaten sind ja Bestandteil der utV https://www.buzer.de/28_BwHFV_Bundeswehr-Heilfursorgeverordnung.htm


Und wer direkt Fragen hat...

Kontaktadresse bei Fragen im Zusammenhang mit der Beantragung der Pflegekosten:

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
-Heilfürsorgeabrechnungsstelle (Pflege)-
Telefon: 03341/58-2451 oder 2428 oder 2431 oder 2433
Bw-Netz: 90-8221-2451 oder 2428 oder 2431 oder 2433
E-Mail: BAPersBwVII3.3.3@bundeswehr.org"




« Letzte Änderung: Heute um 06:57:05 von LwPersFw »
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Antw:Pflegeleistungen mit/ohne WDB
« Antwort #48 am: Heute um 07:04:32 »

Moin,

zu 1. Da stimmt was nicht. Pflegestufen gibt es schon seit Jahren nicht mehr und beim Pflegegrad 1 steht Ihnen gar kein Pflegegeld zu, bzw. Ihrer pflegenden Person.


Vielleicht ist dies die Lösung:


Siehe hier : 

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73823.msg744546.html#msg744546

" Für die Zeit bis zum Tag des Inkrafttretens des Soldatenentschädigungsgesetzes soll die gewählte Formulierung bezüglich der Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
an aktive Soldatinnen und Soldaten, die infolge einer Wehrdienstbeschädigung pflegebedürftig geworden sind, schon jetzt im Rahmen der sogenannten
Günstigerprüfung einen Vergleich mit den Leistungen des Siebten Buches Sozialgesetzbuch ermöglichen."


https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73823.msg744535.html#msg744535

"(2) Dabei erhalten die betroffenen Soldatinnen und Soldaten die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach § 44 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch,
soweit es für die Soldatinnen und Soldaten günstiger ist, mit den nachfolgenden Maßgaben:

1.
abweichend von § 44 Absatz 2 Satz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch gilt für die Berechnung der Höhe des Pflegegeldes der Mindestbetrag von 450 Euro und der Höchstbetrag von 2 000 Euro,
wobei die Einstufung in die nach dem Umfang der Beeinträchtigungen abgestuften Kategorien des Pflegegeldes auf Grundlage der „Anhaltspunkte zur Bemessung des Pflegegeldes (AHP) bei
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten“ in der jeweils geltenden Fassung, die auf der Internetseite des Spitzenverbands der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung veröffentlicht ist;"


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Antw:Pflegeleistungen mit/ohne WDB
« Antwort #49 am: Heute um 09:11:14 »

Moin,

ne ist nicht die Lösung. Bei Pflegegrad 1 steht schlicht garkein Pflegegeld zu. Ist natürlich möglich das es sich hier um einen sehr alten Fall handelt und der Fragensteller noch seine alte Pflegestufe 1 im Kopf hat, die mit wechsel zu den Pflegegraden in den Pflegegrad 2 gewandelt wurde.

Pflgegegrad 1 berechtigt nur zu einem zweckgebundenen Entlastungsbetrag von 125€ hier sind auch für Soldaten keine wie auch immer geartete Abweichungen vorgesehen.
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Antw:Pflegeleistungen mit/ohne WDB
« Antwort #50 am: Heute um 12:01:05 »

Moin,

ne ist nicht die Lösung. Bei Pflegegrad 1 steht schlicht garkein Pflegegeld zu. Ist natürlich möglich das es sich hier um einen sehr alten Fall handelt und der Fragensteller noch seine alte Pflegestufe 1 im Kopf hat, die mit wechsel zu den Pflegegraden in den Pflegegrad 2 gewandelt wurde.

Pflgegegrad 1 berechtigt nur zu einem zweckgebundenen Entlastungsbetrag von 125€ hier sind auch für Soldaten keine wie auch immer geartete Abweichungen vorgesehen.

Das kann natürlich sein...

Meine Antwort bezog sich auf den genannten Betrag von 450 €.

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