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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Das Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) - ersetzt ab 01.01.2025 das SVG  (Gelesen 19256 mal)

LwPersFw

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Heutige Bekanntgabe Rentenerhöhung ab 01.07.2024 + 4,57 %
Frage : Trifft diese Erhöhung für Die Übergangszeit im Jahr 2024 zum neuen SEG 2025 auch zu ?
Oder gibt es keine prozentuale Erhöhung , aufgrund der + 25 % Prozentuale Erhöhung ab. 01.01.2024
 Wie ist eure Meinung ?


"§ 108 SVG

Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

(1) Soweit Regelungen dieses Gesetzes die Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes bestimmen, sind das Bundesversorgungsgesetz und die Vorschriften anderer Gesetze, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklärt, in ihrer jeweils bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung anzuwenden.

(2) Soweit das Soldatenversorgungsgesetz auf die Regelungen des Bundesversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung verweist, werden die Beträge der folgenden Geldleistungen um 25 Prozent erhöht geleistet:

1.
die Grundrente nach § 31 Absatz 1 Satz 1 des Bundesversorgungsgesetzes,
2.
die Alterszulage nach § 31 Absatz 1 Satz 2 des Bundesversorgungsgesetzes,
3.
die Schwerstbeschädigtenzulage nach § 31 Absatz 4 des Bundesversorgungsgesetzes,
4.
die Leistungen nach den §§ 38, 40, 42, 43, 45 und 46 des Bundesversorgungsgesetzes sowie
5.
der Pflegeausgleich nach § 40b des Bundesversorgungsgesetzes.


Die Anpassung nach § 56 des Bundesversorgungsgesetzes wird ab dem 1. Januar 2024 auf den erhöhten Betrag durchgeführt.

Beträge sind bis 0,49 Euro auf volle Euro abzurunden und ab 0,50 Euro auf volle Euro aufzurunden...."

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LotseBert

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19. März 2024
Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Renten steigen zum 1. Juli um 4,57 Prozent

Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigen die Renten in den alten und neuen Ländern zum 1. Juli 2024 um 4,57 Prozent.


https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2024/renten-steigen-im-juli.html


Zum 1. Juli 2024 werden dann auch die einkommensunabhängigen Leistungen im Entschädigungsrecht erhöht.

So werden die Leistungen im Sozialen Entschädigungsrecht SGB XIV in 2024 um 4,57% erhöht.

Ich hoffe wirklich, das BMVg bekommt es auf die Reihe bis 1.1.2025 die einkommensunabhängigen Leistungen des SEG in der Höhe an das Niveau des SGB XIV anzupassen.

Wenn ab 1.1.2025 die Betroffenen nach dem neuen SEG niedrigere Leistungen als betroffene im SGB XIV erhalten, weil die Leistungen im SEG wie aktuell geplant ohne 2024 Erhöhung in Kraft treten, werden Soldaten massiv benachteiligt!










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LwPersFw

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19. März 2024
Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Renten steigen zum 1. Juli um 4,57 Prozent

Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigen die Renten in den alten und neuen Ländern zum 1. Juli 2024 um 4,57 Prozent.


https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2024/renten-steigen-im-juli.html


Zum 1. Juli 2024 werden dann auch die einkommensunabhängigen Leistungen im Entschädigungsrecht erhöht.

So werden die Leistungen im Sozialen Entschädigungsrecht SGB XIV in 2024 um 4,57% erhöht.

Ich hoffe wirklich, das BMVg bekommt es auf die Reihe bis 1.1.2025 die einkommensunabhängigen Leistungen des SEG in der Höhe an das Niveau des SGB XIV anzupassen.

Wenn ab 1.1.2025 die Betroffenen nach dem neuen SEG niedrigere Leistungen als betroffene im SGB XIV erhalten, weil die Leistungen im SEG wie aktuell geplant ohne 2024 Erhöhung in Kraft treten, werden Soldaten massiv benachteiligt!


Hallo @LotseBert

Du hattest hier die vermeintliche Lösung des Problems gepostet...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,68867.msg744590.html#msg744590

Die Frage ist ja nun ... setzt der Gesetzgeber es wirklich so um...   ;)

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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LotseBert

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Achtung Wichtig:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts

https://www.bmvg.de/resource/blob/5766206/97b52dc80bfcbd57e3dd3c1e04085f36/download-seaeg-data.pdf


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LotseBert

  • Gast

19. März 2024
Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Renten steigen zum 1. Juli um 4,57 Prozent

Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigen die Renten in den alten und neuen Ländern zum 1. Juli 2024 um 4,57 Prozent.


https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2024/renten-steigen-im-juli.html


Zum 1. Juli 2024 werden dann auch die einkommensunabhängigen Leistungen im Entschädigungsrecht erhöht.

So werden die Leistungen im Sozialen Entschädigungsrecht SGB XIV in 2024 um 4,57% erhöht.

Ich hoffe wirklich, das BMVg bekommt es auf die Reihe bis 1.1.2025 die einkommensunabhängigen Leistungen des SEG in der Höhe an das Niveau des SGB XIV anzupassen.

Wenn ab 1.1.2025 die Betroffenen nach dem neuen SEG niedrigere Leistungen als betroffene im SGB XIV erhalten, weil die Leistungen im SEG wie aktuell geplant ohne 2024 Erhöhung in Kraft treten, werden Soldaten massiv benachteiligt!



Aus dem aktuellen Referentenentwurf: Entwurf zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes :

Zu Nummer 4
(§ 11 Absatz 1)
Anpassung der Beträge ab 1. Juli 2024 analog zum Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch.
Das Soldatenentschädigungsgesetz tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und damit ein Jahr nach
dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch. Die Beträge der Ausgleichszahlungen für Berechtigte nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch wurden in identischer Höhe auch
für die Berechtigten nach dem SEG ins Gesetz übernommen. Durch die jährlich stattfindende Erhöhung der Beträge auf Grund der Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Ausgleichszahlungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch zum 1. Juli 2024 angepasst. Ziel ist es, die Soldatinnen und Soldaten, die eine
anerkannte Wehrdienstbeschädigung haben, gleichermaßen zu entschädigen, wie die Berechtigten nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch. Zur Vereinheitlichung der Entschädigungszahlungen im Sozialen Entschädigungsrecht sollen die Beträge der Ausgleichszahlungen nach dem SEG zum 1. Januar 2025 an die erhöhten Beträge aus dem
Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch angepasst werden und in gleicher Höhe in Kraft treten.




Quelle:

https://www.bmvg.de/de/service/gesetze-und-verordnungen/referentenentwurf-aenderung-des-soldatenentschaedigungsgesetzes-5766204

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