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exstuffzsimon:
Die Deutsche Kriegsopferfürsorge hat bis heute mehrere Millionen Euro Vermögenswerte für Betroffene geschaffen, indem sie die Rechte der Wehrdienstbeschädigten einfordert. So hat die Deutsche Kriegsopferfürsorge etlichen Soldatinnen und Soldaten den Weg zur Inanspruchnahme eines Berufsschadensausgleichs (BSA), geebnet. Der BSA bewirkt eine staatlich garantierte Lohnzahlung bis zum Renteneintrittsalter, wenn der Betroffene aufgrund der erlittenen Schädigungsfolgen nicht mehr arbeiten kann und Rehamaßnahmen erfolglos sind. Wenn man beispielsweise einen BSA von 2000 Euro netto zugesprochen bekommt, dann sind das 24.000 Euro im Jahr. Bei einem 30 Jahre alten, verwundeten Soldaten addieren sich 35 Jahre bis zum Renteneintrittsalter. Danach wird der BSA um 25 v.H. gekürzt. Das ist viel Geld. Allerdings wurden die Glücklichen vorher von unserem Land in den Einsatz befohlen, haben ihr Leben riskiert und sind zum Teil ernstlich verwundet wurden.

Die Deutsche Kriegsopferfürsorge kümmert sich darum, dass verwundete Soldaten und deren Familien sowie die Hinterbliebenen gefallener Soldaten nach Einsatz und Krieg ihre Rechtslage verstehen und ihre Rechte gegenüber den verschiedenen Leistungsträgern (Bundeswehr, Krankenkasse, Versorgungsamt, Rentenkasse, Arbeitsamt usw.) durchsetzen können. Selbst ein junger Soldat ohne Jura-Studium, der verwundet an Körper und / oder Seele aus dem Einsatz von Afghanistan heimkehrt, hat Anspruch auf umfassende, fallbezogene und fachlich korrekte Beratung über die ihm rechtmäßig zustehenden, garantierten Hilfen, ohne dazu einen Anwalt bezahlen zu müssen. Die Deutsche Kriegsopferfürsorge wurde nach einer zwölfmonatigen Vorbereitungsphase im Dezember 2009 aktiviert und wird dafür sorgen, dass Fachpersonal zur Beratung der Soldatenfamilien eingestellt wird. Die Schmerzen einer Verwundung oder die Trauer um einen Gefallen können wir nicht nehmen. Die zusätzlichen Sorgen wie Krankenversicherung, Einkommen, Hilfe bei Erziehung der Kinder oder Hilfe im Haushalt - da können wir entlasten.

Mehr dazu gibt's hier: http://veteranenverband.de

EDIT : Die o.g. Kriegsopferfürsorge ist im Bund Deutscher EinsatzVeteranen aufgegangen

Bund Deutscher Einsatzveteranen e.V.
Unter den Linden 21
D-10117 Berlin
Telefon: 030-209 242 08/ Fax: 030-209 242 09
E-Mail: office@veteranenverband.de

exstuffzsimon:
Da das soziale Entschädigungsrecht sehr abstrakt ist,

hier in klaren Worten was Ihnen nach einer WDB auf Antrag zustehen kann.



- Einkommen durch Versorgungskrankengeld, Berufsschadensausgleich oder Rente

- Hilfe bei der Erziehung der Kinder

- Hilfe beim Führen des Haushaltes (z.B. Putzhilfe, wenn Ihnen der Arm oder das Bein fehlt)

- Einzelfallhilfe im Umgang mit Ämtern und Behörden

- Beschaffung bzw. Erhalt von Wohnraum (inkl. Maklergebühr / Renovierung / Umbau rollstuhlgerecht, pp.)

- Beschaffung / Umbau KFZ rollstuhlgerecht

- Heil- und Krankenbehandlung

- Hilfsmittel und Prothesen

- Übernahme von Umzugskosten, wenn der Umzug nötig ist um eine Arbeit aufzunehmen

- Rehamassnahmen / Bäderkuren

- Umschulungen

- Hinterbliebenen- oder Halbweisenrente

- Bestattungsgeld

- Erholungsurlaub

- Sonderfürsorge nach § 27e BVG für sehr schwer Behinderte

uvm.

Jonas_:
Hy das hört sich alles sehr gut an  :)
Ich habe da nur noch eine frage und zwar wie sieht es aus mit den Soldaten die nicht nur Körperlicher schaden zugefügt wurde sondern auch Geistiger schaden.
Man hört da leider viele schlechte Beispiele wo Soldaten allein gelassen wurden oder nicht ausreichen Hilfe angeboten wurde , durch einen Psychologen usw !!
Also wie sieht das damit aus ??

MeySo:
Die Frage liegt zwar bereits einige Zeit zurück, trotzdem gehört es hierher.

https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/ptbs-hilfe

Der Internetauftritt bzgl. PTBS der Bundeswehr.

und

https://www.angriff-auf-die-seele.de/ptbs/

LwPersFw1:
Hier ein Tipp zum Thema lange Bearbeitungszeiten einer WDB nach Einsatzschädigung, bzw. jeder Art WDB, vor allem auch PTBS

Ich bin selbst Einsatzgeschädigter , 2007 , fast 2 Jahre KzH

Als ich im BwK behandelt wurde zeichnete sich bereits sehr früh ab, dass es ein langer
Weg zur Genesung sein wird. Auch war klar, dass erst mit Abschluss der Reha feststellbar
sein wird, welchen abschließenden Grad der Schädingsfolgen (GdS) ich haben werde.

Diesen benötigt ja die Verwaltung, um z.B. die Höhe einer möglichen Rentenzahlung festzulegen.

Somit können sich immer lange Laufzeiten der Bearbeitung solcher Vorgänge ergeben...

Um aber die Geschädigten schon vor abschließender Befundung versorgen zu können,
gibt es das Mittel eines sogenannten "Vorbehaltsbescheides".

Dieser wird aber nur auf Antrag erstellt!

Das "Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges - Bundesversorgungsgesetz" eröffnet
diese Möglichkeit in § 60 Abs 1 in Verbindung mit § 1:

§ 60 (1)
"Die Beschädigtenversorgung beginnt mit dem Monat, in dem ihre Voraussetzungen erfüllt sind,
frühestens mit dem Antragsmonat. Die Versorgung ist auch für Zeiträume vor der Antragstellung
zu leisten, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach Eintritt der Schädigung gestellt wird.
War der Beschädigte ohne sein Verschulden an der Antragstellung verhindert, so verlängert sich
diese Frist um den Zeitraum der Verhinderung..."

§ 1 (1)
"Wer durch eine militärische oder militärähnliche Dienstverrichtung oder durch einen Unfall
während der Ausübung des militärischen oder militärähnlichen Dienstes oder durch die diesem
Dienst eigentümlichen Verhältnisse eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der
gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung."

§ 1 (3)
"Zur Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Folge einer Schädigung genügt die
Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs."

Erlassen wird dann der Bescheid durch die WBV auf Grundlage des § 22 Abs 4 des Gesetzes
über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung (VfG - KOV):

"Kann nach dem Ergebnis der Ermittlungen über den Anspruch oder einen Teil des Anspruchs noch
nicht endgültig entschieden werden, sind die Voraussetzungen für die Gewährung bestimmter
Leistungen jedoch mit Wahrscheinlichkeit gegeben, so kann ein Bescheid unter dem ausdrücklichen
Vorbehalt der endgültigen Entscheidung erlassen werden, wenn dies beantragt ist und der
Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der alsbaldigen Erteilung eines solchen vorläufigen
Bescheides hat. Aus dem Bescheid müssen sich Inhalt und Ausmaß des Vorbehalts ergeben.
Nach Abschluß der Ermittlungen hat die Behörde unverzüglich den endgültigen Bescheid zu erlassen.
Hierbei ist sie an den vorläufigen Bescheid nicht gebunden."

Zeitablauf bei mir:
- Einsatzschädigung Ende Juni 2007
- Antrag auf Vorbehaltsbescheid (formloses Schreiben an zuständige WBV) Februar 2008
---> (weil ich da erst von der Möglichkeit erfahren habe...durch Selbststudium der Gesetze...)
- Erteilung Vorbehaltsbescheid April 2008
- Versorgungsbescheid Jan 2009

Da meine Schädigung Ende Juni 2007 war und meine Antragstellung im Feb 2008 - also in dem o.g.
Jahreszeitraum (§ 60 Abs 1) - wurde mit die Versorgung ab Ende Juni 2007 gewährt.

Bei der Festlegung des GdS stützte man sich auf die Befunde der Fachärzte zum Zeitpunkt
der Antragstellung ab, bzw. auf die Feststellung im WDB-Blatt.
Denn dort muss der Arzt im Teil C unter 2. ankreuzen, ob die Minderung der Erwerbsfähigkeit
voraussichtlich für 6 Monate 25 % oder mehr, bzw. weniger als 25 % beträgt.

Auch hier reicht also wieder die Wahrscheinlichkeit !

Aus meiner Sicht würde es also in allen Fällen (auch PTBS) - für den Vorbehaltsbescheid - genügen,
wenn die Bw-Fachärzte den Einsatz als die wahrscheinliche Ursache benennen und den in
diesem Zeitpunkt bestehenden GdS festlegen, vorbehaltlich einer abschließenden gutachterlichen Bewertung.

So wurde bei mir der GdS im Vorbehaltsbescheid (Anfang 2008) auf 50 % festgesetzt und später -
mit dem "richtigen" Versorgungsbescheid (2009) auf 40 %.

Dieser Vorbehaltsbescheid muss auch ohne weitere Prüfung von den zivilen Versorgungsämtern
anerkannt werden, wenn man z.B. einen GdS 50+ hat und einen Schwerbehindertenausweis
beantragt.

WICHTIG:
Wie der Name ja schon sagt - es ist ein Vorbehaltsbescheid !
D.h. wird eine Rente ausgezahlt und mit dem richtigen Versorgungsbescheid eine WDB verneint,
oder rückwirkend der GdS niedriger festgelegt - müssen die ausgezahlten Gelder ganz oder
teilweise zurückgezahlt werden! So musste ich knapp 340 € zurückzahlen.
Somit gibt es aus meiner Sicht keinen Grund für die Verwaltung, so einen Bescheid zu verweigern.
Aber der Soldat hat erst mal einen amtlichen (Vorbehalts-)Bescheid in der Hand und bekommt
eine kleine Finanzielle Entschädigung für seine erlittene Behinderung...

Hier mal die Rentensätze BVG § 31 Stand 01.07.2011:

Diese Rente wird - steuerfrei - zu den Dienstbezügen gezahlt,
oder
im Falle der Entlassung, von den zivilen Versorgungsämtern.

Beschädigte erhalten eine monatliche Grundrente bei einem Grad der Schädigungsfolgen

von 30 in Höhe von 124 Euro,
von 40 in Höhe von 170 Euro,
von 50 in Höhe von 228 Euro,
von 60 in Höhe von 289 Euro,
von 70 in Höhe von 400 Euro,
von 80 in Höhe von 484 Euro,
von 90 in Höhe von 582 Euro,
von 100 in Höhe von 652 Euro.
...
Schwerbeschädigung liegt vor, wenn ein Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 50 festgestellt ist.

Daneben kann es noch Zulagen geben. Steht auch im § 31.

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