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Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing

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Ali.B.H:
Guten Tag
Hat jemand eine Quelle wo nachzulesen ist, dass bei einer stationären Behandlung in einer Klinik (Zivil und BWK) wegen einer Erkrankung welche in einem  WDB Verfahren anerkannt ist, KEIN Verpflegungsgeld zu entrichten ist.

LwPersFw:
A-1455/4 Nr 205 ff i.V.m. Nr 1701 a)

Lotse,waldi:
A-1455/3 Nr 202 u. Nr1701
202. Bei der Behandlung einer Gesundheitsstörung als Folge einer WDB oder als Folge einer
Schädigung im Sinne der §§ 81a bis 81e SVG bestehen in einzelnen Fällen Sonderregelungen
(vgl. Nummern 203, 602, 803, 1006, 1102, 1301, 1602, 1603, 1801). Voraussetzung für die Anwendung
der Sonderregelungen ist, dass die Gesundheitsstörung jeweils als Folge einer WDB im Sinne des
§ 81 SVG oder als Folge einer Schädigung im Sinne der §§ 81a bis 81e SVG anerkannt ist oder (außer in
den Fällen der Nummer 1006) das BAPersBw – aufgrund von truppenärztlichen bzw. im Falle einer
vollstationären Behandlung in einem Bundeswehrkrankenhaus fachärztlichen Stellungnahme –
festgestellt hat, dass eine solche Gesundheitsstörung wahrscheinlich vorliegt. Sind Soldatinnen bzw.
Soldaten wegen einer in Satz 1 genannten anerkannten Gesundheitsstörung schwerbeschädigt, gelten.....

1701. Für die bei voll- und teilstationärer Krankenhausbehandlung, Unterbringung in einem Pflege-
heim sowie einer Kur bereitgestellte Verpflegung ist das Verpflegungsgeld zu entrichten.
Dies gilt nicht bei
a) einer Gesundheitsstörung im Sinne der Nummer 202, Sätze 2 und 3;
b) einem Aufenthalt von Soldatinnen bzw. Soldaten in einem Pflegeheim, wenn Aufwendungen für
Verpflegung weder ganz noch anteilig übernommen werden;
c) voll- und teilstationärem Aufenthalt von Soldatinnen bzw. Soldaten in einem Krankenhaus als
Organspender bzw. Organspenderin.
Bei vor- oder nachstationärer Krankenhausbehandlung wird vom Krankenhaus Verpflegung nicht
bereitgestellt; in diesen Fällen ist kein Verpflegungsgeld zu entrichten.

LwPersFw:
Die A-1455/3 ist außer Kraft gesetzt...muss auf Grund der BwHFV überarbeitet werden.

Die A-1455/4 macht aber die identischen Vorgaben.

LwPersFw:
Ich hatte diese Woche wieder einmal ein "A-ha-Erlebnis"...
Als von "Kameraden" über von Behinderung betroffenen Kameradinnen und Kameraden Dinge geäußert wurden wie z.B.:
"Der ist doch kein richtiger Soldat mehr"... "Der fällt uns doch nur zur Last"... , etc.

Ich finde diesen Mangel an Kameradschaft und schlicht Menschlichkeit erschreckend und habe dafür auch Null-Verständnis und Null-Toleranz !

KEINE/R dieser Kameradinnen und Kameraden hat sich ihr/sein Schicksal ausgesucht !

Erst recht seit den Auslandseinsätzen der Bw steigt die Zahl der Soldatinnen/Soldaten mit Behinderung (GdS 30 oder 40) bzw. Schwerbehinderung (GdS ab 50) stetig an !!

Zu 01/2017 waren es
+ 1.323 behinderte
+ 745    schwerbehinderte
Soldatinnen und Soldaten im aktiven Dienst.


Sie brauchen nicht Hohn, Spott und Ausgrenzung!

Sondern gelebte Kameradschaft und Hilfe.

Und alle... in allen Dienstgraden ... die dies nicht begreifen wollen, wünsche ich das selbe Schicksal... und das man sie dann mit Schimpf und Schade vom Hof jagt !

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