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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing  (Gelesen 304071 mal)

LwPersFw

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"Die Beurteilung von Einsatzgeschädigten ist während der Schutzzeit, die ausschließlich der
medizinischen und beruflichen Rehabilitation dient, grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Personal bearbeitende Stelle hat generell auf die Vorlage
planmäßiger Beurteilungen während der Schutzzeit gemäß
der Zentralen Dienstvorschrift A-1340/50 „Beurteilungen der
Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“, Nummer 205
Buchstabe b zu verzichten und bei der Nachzeichnung
des militärischen Werdeganges entsprechend des Zentralerlasses
B-1336/2 „Förderung vom Dienst freigestellter Soldatinnen und Soldaten“ zu verfahren
.

Gemäß der A-1340/50 Nummer 203 Buchstabe d ist die planmäßige
Beurteilung ohne Entscheidung der Personal bearbeitenden Stelle von
den zuständigen Vorgesetzten vorzuziehen, wenn diese oder die zu
Beurteilenden innerhalb von sechs Monaten vor dem Vorlagetermin
einer planmäßigen Beurteilung eine Schutzzeit nach dem EinsatzWVG
antreten, die nach dem Vorlagetermin endet.
"
(siehe A-1340/110 Nr 221 ... i.V.m. Nr 228 bis 232)


Wenn wieder Beurteilungen erstellt werden, also nach der Schutzzeit,
ist bei Schwerbehinderten die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen.
Hier kann ich jedem Schwerbehinderten bzw. Gleichgestellten nur empfehlen,
sich frühzeitig dort persönlich beraten zu lassen !

Ihr Pers soll mit dem BAPersBw Kontakt aufnehmen und dort abklären,
wie die o.g. Sachlage zur "Nachzeichnung" gem. der genannten Vorschrift ist.

Dies muss immer im Einzelfall bewertet werden.
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LwPersFw

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Durch das BMVg wurde die Broschüre

Hinweise zur sozialen Absicherung der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr

überarbeitet.   Stand: 13. März 2020


Diese findet sich zum Download … neben anderen Informationen … hier:  https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/der-sozialdienst-der-bundeswehr
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Antw: Angriff auf die Seele
« Antwort #227 am: 28. Juli 2020, 07:01:37 »

Angriff auf die Seele

Im Schwerpunkt ein Hilfsangebot für psychisch erkrankte Soldaten/Soldatinnen und deren Angehörige.


Berlin, 15.07.2020, Bundeswehr.

Der Verein Angriff auf die Seele – Psychosoziale Hilfe für Angehörige der Bundeswehr e. V. hat seinen neuen Internetauftritt gestartet.
Die Betreiber haben den Inhalt vollständig überarbeitet und den Auftritt übersichtlicher gestaltet.

Auf der neuen Website von Angriff auf die Seele finden sich Informationen über die häufigsten Einsatzschädigungen mit
Hilfsangeboten und Ansprechstellen innerhalb und außerhalb der Bundeswehr.

Zudem besteht die Möglichkeit, sich online anonym beraten zu lassen.

Ebenso findet sich auf der Website ein Onlinetest, mit dessen Hilfe sich Hinweise auf eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) prüfen sowie die Schlafqualität und der Alkoholkonsum bewerten lassen.

Laut dem Verein ist künftig ebenfalls eine Onlinedatenbank zur speziellen Therapiesuche mit Ansprechpartner geplant.


Erste ehrenamtliche Anlaufstelle

Angriff auf die Seele e.V. wurde 2008 als erste ehrenamtliche Anlaufstelle für betroffene Soldatinnen und Soldaten gegründet.

Der Verein bietet Hilfe für Angehörige der Bundeswehr und deren Familien, die besonderen psychischen Belastungen ausgesetzt waren oder an psychischen Störungen erkrankt sind.


Doch auch die Bundeswehr macht entsprechende Angebote unter www.ptbs-hilfe.de.
Neben mehreren Onlinetests findet sich hier ebenfalls die neu entwickelte Smartphone-App Coach PTBS, die erste Hilfe bei psychischen Problemen anbietet.



(Hinweis: Angriff auf die Seele – Psychosoziale Hilfe für Angehörige der Bundeswehr e. V. ist ein ziviler gemeinnütziger Verein.
Für den Inhalt und die Richtigkeit der Angaben des Internetauftritts übernimmt die Bundeswehr keine Gewähr.)


https://angriff-auf-die-seele.de/

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LwPersFw

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Unter dem im o.g. Text gennannten Bundeswehr-Angebot www.ptbs-hilfe.de findet sich u.a. die Vorschrift

KRD-10/4 Umgang mit psychisch und/oder physisch Einsatzgeschädigten in der Bundeswehr

mit vielen Informationen für Einsatzgeschädigte und deren Angehörigen.

Zweck der Regelung:


Information für Einsatzgeschädigte und Disziplinarvorgesetzte/Vorgesetzte zur Behandlung und weiteren Unterstützungsleistungen der Bundeswehr

Stand: 28.02.2018


Hier der direkte Link zur Vorschrift:

https://www.bundeswehr.de/resource/blob/109230/8c1bcfde59cd5becda875908b6a164aa/082-umgang-mit-psychisch-physisch-einsatzgeschaedigten-in-der-bundeswehr-data.pdf


Hinweis:

In dem o.g. Stand 2018 spiegeln sich noch nicht die Vorgaben aus diesen Inhalten wieder:

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,68565.0.html

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Behinderung Steuererklärung Pauschbetrag
« Antwort #229 am: 09. August 2020, 11:22:04 »

Durch die Regierung wurde ein Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht.

"Ge­setz zur Er­hö­hung der Be­hin­der­ten-Pausch­be­trä­ge und An­pas­sung wei­te­rer steu­er­li­cher Re­ge­lun­gen (Be­hin­der­ten-Pausch­be­trags­ge­setz)"

"29.07.2020

Das Bundeskabinett hat am 29.07.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen beschlossen.

Mit dem Gesetz werden die Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt und die steuerlichen Nachweispflichten verschlankt."


U.a. sind folgende neuen Behinderten-Pauschbeträge geplant:

„Als Pauschbetrag werden gewährt bei einem Grad der Behinderung von mindestens:

20                 384 Euro,
30                 620 Euro,
40                 860 Euro,
50              1 140 Euro,
60              1 440 Euro,
70              1 780 Euro,
80              2 120 Euro,
90              2 460 Euro,
100            2 840 Euro.“

Link zum Gesetzentwurf
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Griffin

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #230 am: 09. August 2020, 23:12:37 »


... Ergänzung meinerseits:

Die neu geplanten Behinderten-Pauschbeträge sollen erst mit dem Veranlagungszeitraum/-jahr 2021 Geltung erlangen .

Außerdem ist beabsichtigt die Pflege-Pauschbeträge ebenfalls zu verdoppeln. Hierbei ist im Besonderen anzumerken, dass die bisherige Vorraussetzung zur Gewährung des Selbigen - das Merkzeichens "H" - entfallen soll (bei allen Pflegegraden) !!

Grüße!
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" Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. "   Zitat - Albert Einstein

LwPersFw

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PTBS psychische Erkrankung Einsatz EinsatzUV
« Antwort #231 am: 15. August 2020, 13:08:46 »

Für von psychischen Erkrankungen Betroffene ist u.a. die EinsatzUV wichtig.

Hier gab es eine Änderung.

"Erste Verordnung zur Änderung der Einsatzunfallverordnung

Eingangsformel

Auf Grund des § 63c Absatz 2a in Verbindung mit Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes, von denen Absatz 2a durch Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a des Gesetzes vom 5. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2458) eingefügt und Absatz 5 durch Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe c desselben Gesetzes geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Artikel 1 Änderung der Einsatzunfallverordnung

§ 1 der Einsatzunfallverordnung vom 24. September 2012 (BGBl. I S. 2092) wird wie folgt geändert:

1. Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Es wird vermutet, dass eine psychische Störung durch einen Einsatzunfall verursacht worden ist, wenn

1.
eine Fachärztin oder ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie der Bundeswehr festgestellt hat, dass die psychische Störung nach Beendigung einer besonderen Auslandsverwendung aufgetreten ist, und

2.
die erkrankte Person während der Auslandsverwendung der Gefahr einer psychischen Störung in besonderer Weise ausgesetzt war.

Psychische Störungen im Sinne von Satz 1 sind:

1. posttraumatische Belastungsstörungen,

2. Anpassungsstörungen,

3. sonstige Reaktionen auf schwere Belastung,

4. Angststörungen,

5. affektive Störungen,

6. somatoforme Störungen,

7. akute vorübergehende psychotische Störungen."


2. Absatz 2 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:

„3. einer Situation ausgesetzt waren, die mit den Tatbeständen nach den Nummern 1 und 2 vergleichbar ist."


Artikel 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft."


Anm. :

Die Verkündung war am 13.08.2020.
Damit ist die Änderung seit 14.08.2020 in Kraft.


Einen Vergleich zwischen alter und neuer Version der Verordnung findet sich hier:

https://www.buzer.de/gesetz/10320/al108825-0.htm


Weggefallen ist z.B. die 5-Jahres-Frist in Absatz 1

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Peter-Alexander

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #232 am: 19. August 2020, 18:04:58 »

Folgende Fragestellung.
Soldat BS wird wegen einer Leistungsfunktionsstörung 2018 zur Ruhe gesetzt.
Es läuft ein Antrag WDB psychische Erkrankungen , über welchen bei der Entlassung noch nicht entschieden ist.
Ruhegehalt wir vorläufig festgesetzt.
Schädigung aus Einsatz 2009 wird mit GDS 30 PTBS 2020 anerkannt, Bescheid noch nicht erhalten.
(Mündlich vorab erfahren)
Ist nun die Ursache DU nun automatisch die WDB oder wird das im WDB Bescheid explizit festgelegt oder wer entscheidet darüber.
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LwPersFw

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #233 am: 20. August 2020, 06:49:58 »


Ruhegehalt wird vorläufig festgesetzt.


Wie wurde denn die Vorläufigkeit im Versorgungsbescheid begründet ?
Ggf. kann man daraus schon Rückschlüsse ziehen.
Normalerweise erläutert eine Behörde solche vorläufigen Entscheidungen.

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Peter-Alexander

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #234 am: 20. August 2020, 07:59:46 »


Ruhegehalt wird vorläufig festgesetzt.


Wie wurde denn die Vorläufigkeit im Versorgungsbescheid begründet ?
Ggf. kann man daraus schon Rückschlüsse ziehen.
Normalerweise erläutert eine Behörde solche vorläufigen Entscheidungen.

„Bis zum Abschluss des derzeit laufenden WDB-Verfahrens wurden ihre Bezüge vorläufig festgesetzt,“
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Peter-Alexander

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #235 am: 20. August 2020, 08:08:52 »


Ruhegehalt wird vorläufig festgesetzt.


Wie wurde denn die Vorläufigkeit im Versorgungsbescheid begründet ?
Ggf. kann man daraus schon Rückschlüsse ziehen.
Normalerweise erläutert eine Behörde solche vorläufigen Entscheidungen.

Als Ursache für die WDB wurden mehrere psychische Erkrankungen geltend gemacht. Das schädigende Ereignis hat gemäß Gutachten nicht alle davon verursacht. Die Zurruhesetzung erfolgte wegen „Leistungsfunktionsstörung“.
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Maik.M

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #236 am: 20. August 2020, 09:36:59 »

Hallo, sind sie Mitglied im Bundeswehrverband? Sie haben durch die Mitgliedschaft u.U. Rechtsschutz, ich würde einen Rechtsanwalt diesen Vorgang prüfen lassen, diesen Bundeswehreigenen-Gutachter würde ich nicht trauen, was da teilweise für Blödsinn in die Gutachten geschrieben wird..! Einem Kamerad haben die „genetische Anomalien“ attestiert.  ???
Wenn das schädigende Ereignis 2009 stattgefunden hat, sie aber vorher quietsch-Fidel waren, und lassen sie mich raten, nach dem Ereignis keine weitere Betreuung stattgefunden hat, so dass dieses Trauma in ihnen fast ein Jahrzehnt „arbeiten“ konnte, dann würde ich darauf schließen dass das ursächlich für ihre Gesundheitsstörung ist. (Ich will ihnen nicht zu nahe treten)

Lassen sie sich am besten anwaltlich  beraten und ggf.Widerspruch oder Klagen, davon hängt immerhin ihre Altersversorgung ab.

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LwPersFw

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #237 am: 20. August 2020, 12:00:58 »


Ruhegehalt wird vorläufig festgesetzt.


Wie wurde denn die Vorläufigkeit im Versorgungsbescheid begründet ?
Ggf. kann man daraus schon Rückschlüsse ziehen.
Normalerweise erläutert eine Behörde solche vorläufigen Entscheidungen.

„Bis zum Abschluss des derzeit laufenden WDB-Verfahrens wurden ihre Bezüge vorläufig festgesetzt,“

Über das WDB-Verfahren entscheidet das BAPersBw.
Von dort werden Sie einen entsprechenden Bescheid erhalten.
Diesen sollten Sie abwarten, denn erst dann ist ja amtlich festgestellt, wie was gewertet wird.
(Sollten Sie mit dem Inhalt nicht zu frieden sein … beachten Sie die Widerspruchsfrist im Bescheid!)

Wenn die WDB als Ursache für die Dienstunfähigkeit festgestellt wird, hat dies natürlich Auswirkung auf die Versorgungsbezüge.
Denn diese berechnen sich unterschiedlich - abhängig ob DU ohne, bzw. durch WDB.

Hinzu treten bei einer WDB weitere Leistungsansprüche.

So wird z.B. bei einer WDB mit GdS 30 eine steuerfreie Grundrente gewährt. Aktuell 156 € / Monat.

Bis der Bescheid zur WDB kommt … empfehle ich Ihnen einen Beratungstermin beim SozialdienstBw zur Thematik.
Denn das ist ein sehr individuelles und komplexes Thema...
z.B. wäre die Frage zu klären: Steht Ihnen bei festgestellter WDB ein Berufsschadensausgleich zu ?


Hier einmal ein Beispiel aus der Rechtsprechung, wie komplex dies sein kann... BSG, Urteil vom 16. 3. 2016 – B 9 V 4/15 R

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Peter-Alexander

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #238 am: 21. August 2020, 12:13:12 »

Danke für die Antworten. Hatte zwar gehofft, dass ein Betroffener mit ähnlichen Fall etwas Licht ins Dunkle bringen kann, aber nun heißt es einfach abwarten.
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LwPersFw

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #239 am: 21. August 2020, 17:01:57 »

Danke für die Antworten. Hatte zwar gehofft, dass ein Betroffener mit ähnlichen Fall etwas Licht ins Dunkle bringen kann, aber nun heißt es einfach abwarten.

Für Genaueres ... bedarf es des Bescheides zur WDB.

Und das Grundsätzliche kann Ihnen vorher der SozialdienstBw erläutern.


Und Einiges finden Sie auch hier...

https://www.bundeswehr.de/de/soldatenversorgungsgesetz-svg-wehrdienstbeschaedigung-49428

 
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