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Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing

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F_K:
@ tollerkamerad:

Bitte keine akademische Diskussion.

Der Kamerad ist IN der Schutzzeit, die BW geht bei guter Compliance von einer Verbesserung aus - daher kann die BW kein DU einleiten - dass war hier die Fragestellung.

WENN der Kamerad nun die BW schnellstmöglich verlassen will, kann es DU Antrag sinnvoll sein.

(Kein "Geschmäckle", nur Sachstand).

tollerkamerad:

--- Zitat von: F_K am 20. Februar 2024, 09:40:59 ---@ tollerkamerad:

Bitte keine akademische Diskussion.

Der Kamerad ist IN der Schutzzeit, die BW geht bei guter Compliance von einer Verbesserung aus - daher kann die BW kein DU einleiten - dass war hier die Fragestellung.

WENN der Kamerad nun die BW schnellstmöglich verlassen will, kann es DU Antrag sinnvoll sein.

(Kein "Geschmäckle", nur Sachstand).

--- Ende Zitat ---

Ich hab schon kapiert, dass Du dich gerne in deinen knapp 20k Beiträgen an juristischen Spitzfindigkeiten aufhängst. Zurecht, dienstrechtlich kann man dir sicher nichts vormachen.

Trotz alldem sollte wohl jedem bewusst sein, dass die Schutzzeit kein Raum ist, in dem man untouchable ist. Das DU verfahren kann von beiden Seiten eingeleitet werden.

Bei der Bw ist dann nur der Zwischenschritt, dass vorher formell die Schutzzeit beendet wird, ändert an dem eigentlich Ziel, DU des Soldaten nichts.

Für alle Mitlesenden: F_K hat natürlich recht, IN der Schutzzeit kann der Soldat nur auf eigenen Antrag entlassen werden, die Bw schickt dir dafür vorher einen 2 Zeiler und hebt die Schutzzeit auf.

F_K:
Die BW hat keinesfalls das "Ziel", Soldaten per DU "aus der Schutzzeit" zu entfernen - per Zweizeiler.

Das ist "Quark".

Das Ziel der Schutzzeit ist die bestmögliche Behandlung, im Idealfall die Gesundung des Soldaten.

Hier im konkreten Fall: Solange noch eine Besserung durch die Behandlung eintritt, ist zumindest eine Verbesserung des Gesundheitszustandes zu erreichen - und die Schutzzeit läuft weiter - zum Wohle des Soldaten.

Im extremen EINZELFALL kann der Kontakt zur BW ein Problem für den Soldaten sein - dann muss man dies deutlich machen (ist wohl nun in der Umsetzung), und mit dieser "Meldung" hilft ggf. ein DU Antrag des Soldaten - um seine persönliche Zielsetzung zu dokumentieren.

LwPersFw:
Und damit ist hier diese sinnlose Diskussion beendet.

Das gilt für @F_K und @tollerkamerad.


Fakt ist, dass der Dienstherr einen Soldaten, der unter dem Schutz der Schutzzeit steht, u.a. nicht der damit verbundenen finanziellen Absicherung "berauben" wird.

Das Mittel der Beendigung der Schutzzeit wegen Nichterreichung der Ziele stellt vor diesem Hintergrund einen Sachverhalt dar, der wo immer möglich vermieden werden soll.

Will also der betroffene Soldat in der Schutzzeit trotzdem im Rahmen eines DU-Verfahrens entlassen werden -- ist durch ihn dies zu beantragen.


Zur Verdeutlichung der Relationen wie oft die Bw vom Mittel der Beendigung wegen Nichterreichen der Ziele der Schutzzeit - im Sinne der Betroffenen - Gebrauch macht:

"Dennoch gibt es psychisch Einsatzgeschädigte, die aufgrund der Schwere ihrer Erkrankung und eines langen Krankheitsverlaufs nicht mehr in der Lage sein werden, regulär Dienst zu leisten.
Nach dem Einsatzweiterverwendungsgesetz sind das die Fälle, in denen die Ziele der Schutzzeit nicht (mehr) zu erreichen sind.
Fälle dieser Art werden erst seit 2018 valide erfasst.

Danach hat die Bundeswehr seit Oktober 2018 in insgesamt elf Fällen die Schutzzeit wegen Nichterreichen der Ziele beendet.
Im Verhältnis zu insgesamt 841 in der Schutzzeit befindlichen Soldatinnen/Soldaten ist dies noch keine große Zahl."

DBT Drucksache 19/16500



Weitere Beiträge die Niemandem helfen lösche ich.

LwPersFw:
Ein Beispiel für gelebte Inklusion

https://youtu.be/QXAlmZebcco?feature=shared

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