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Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing

Begonnen von exstuffzsimon, 20. März 2010, 09:29:23

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LwPersFw

Zitat von: QueX0611 am 29. Oktober 2024, 21:09:50
Bei mir wurde zu unrecht eine DU festgestellt worden.

Ich habe nach wie vor keine strukturierte Wiedereingliederung bekommen. Ich wurde nachweislich falsch behandelt, aufgrund dessen bin ich nicht Gesund geworden.

Ich darf, weil es mir ja nun gut geht ab Montag den 4.11 mit 2 Stunden wieder Anfangen. Die Truppenärztin hat das so auf meinen Krankenmeldeschein geschrieben, mein Chef hat auch keine Einwände.

Wenn ich jetzt normal wieder im Dienst bin und die Stunden dann erhöhe, darf mich die Bundeswehr dann trotzdem wegen DU rausschmeißen ?

LG


Da das DU-Verfahren läuft... müssen dem BAPersBw in der Anhörung alle relevanten Fakten mitgeteilt werden, die ggf. ein Absehen von der Entlassung wegen DU bewirken.

Dazu hatte ich ja bereits geschrieben.


Grundsätzlich gilt z.B.

A-1350/67

"307. Das Truppenärztliche Gutachten muss in allgemein verständlicher Form die zur DU führenden
Gesundheitsstörung sowie die daraus resultierende körperliche oder geistige Beeinträchtigung der
Soldatin bzw. des Soldaten darlegen. Bei eingeschränkter Verwendungsfähigkeit sind deren Umfang
und ggf. militärärztlich formulierte Auflagen anzugeben.
Es ist Stellung zu nehmen, ob es sich um eine
dauerhafte Gesundheitsstörunghandelt, bzw. in welchem Zeitraum sie voraussichtlich behoben werden
kann. Eine Gesundheitsstörung, die nicht innerhalb von 2 Jahren (bei Soldatinnen und Soldaten auf
Zeit (SaZ))
bzw. 5 Jahren (bei Berufssoldatinnen und Berufssoldatinnen (BS)) behoben werden kann,
gilt im Rahmen dieses Verfahrens als dauerhaft."


"402. Ist das Verfahren zur Feststellung der Dienstunfähigkeit ohne Mitwirkung der Soldatin bzw.
des Soldaten eingeleitet worden, liegt eine Dienstunfähigkeit aber nicht vor, ist der Vorgang nach
vorheriger Anhörung (Nr. 502 ist sinngemäß anzuwenden) mit einem entsprechenden Vermerk
abzuschließen und die Soldatin oder der Soldat hierüber schriftlich 14 zu unterrichten.
Das Truppenärztliche Gutachten Blatt 2 ist zu den Personalakten zu nehmen."



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

QueX0611

Das DU-Verfahren läuft nicht, sondern ist abgeschlossen. Mit dem Entschluss der Dienstunfähigkeit.

Jedoch hat der Arzt in Köln-Wahn dies entschieden ohne alle Informationen zu haben. Ich habe nicht die Chance mit diesem zu sprechen, ebenfalls bekomme ich das Gutachten nicht ausgehändigt. Ich würde mich auch dagegen gerne beschweren.

Jetzt ist es so, dass meine Truppenärztin gesagt hat, dass ich eine Wiedereingliederung machen kann, so auch die Anwältin des Bundeswehrverbandes und der Personalrat.  Dies würde ich am 04.11 starten - ich möchte dazu nur wissen, ob das mir dann auch Positiv ausgelegt werden kann. Oder können die mich dann trotzdem entlassen, auch wenn ich wieder normal 40 Std. arbeiten gehe ?

Um das nochmal kurz zu erklären, wir sind ja hier unter uns ;) Ich habe eine falsche Medikation erhalten über knapp 2 Jahre. Dies habe ich selbst mit Hilfe eines Genetikers herausgefunden. Die Ärzte unterstellten mir diese nicht zu nehmen und damit einen sogenannten "Krankheitsgewinn" zu erzielen. Ich kann dies nun anhand von Blutergebnissen beweisen. Ebenfalls kann ich beweisen das ich nach wie vor keine "Strukturierte" Wiedereingliederung hatte. Dies ist ja in Vorschriften verankert lt. Personalrat. Meine Chefin hatte da aber nicht so viel Bock drauf, weil Sie mehr damit beschäftigt war mir falsche Dinge zu unterstellen.

Ich will hier nicht rumheulen, mir geht es ja jetzt gut. Aber die Art und Weise wie mit mir umgegangen worden ist, ist nicht Menschenwürdig. Dementsprechend will ich nun auch die Leute, die damit zu tun hatte zur Rechenschaft ziehen. Ich habe bereits einen Anwalt zusätzlich zum Bundeswehrverband hinzugezogen, sowie die Bundeswehrbeauftragte ins Boot geholt. Ich denke zusätzlich zu meinen Stellungnahmen und dem Widerspruch der Entlassung habe ich dann alles getan, was zu tun ist. Ich finde es halt nach wie vor Lustig, dass ich eine Wiedereingliederung machen darf, obwohl ich angeblich Dienstunfähig bin.

Lg

LwPersFw

#452
Zitat von: QueX0611 am 30. Oktober 2024, 23:23:31

Das DU-Verfahren läuft nicht, sondern ist abgeschlossen. Mit dem Entschluss der Dienstunfähigkeit.


Ich hatte Sie am 08.10.2024 gefragt, ob Ihnen die Ankündigung des BAPersBw vorliegt, Sie wegen DU zu entlassen.

Darauf haben Sie am 17.10.2024 geantwortet:

ZitatEs ist aktuell angekündigt worden. Habe heute die dazugehörigen Dokumente bekommen und habe nun Zeit mich bis zum 15.11. schriftlich dazu zu äußern.


Wenn dem so ist ... gilt dies nicht:

Zitat von: QueX0611 am 30. Oktober 2024, 23:23:31

Das DU-Verfahren läuft nicht, sondern ist abgeschlossen. Mit dem Entschluss der Dienstunfähigkeit.


Die endgültige Entscheidung wird im BAPersBw erst getroffen, wenn Ihre Rückantwort vorliegt und ausgewertet wurde.

Dazu hatte ich geschrieben:

ZitatSie haben dabei die Möglichkeit umfassend dazu Stellung zu nehmen.
Auch die Einbeziehung der VP bzw. PersRat ist möglich.
Und es spricht auch nichts dagegen, dass Ihr neuer DV sich entsprechend zu Ihren Einlassungen äußert -- zumal Sie schreiben, dass er Sie unterstützt.
Auch der TrArzt sollte ein Schreiben verfassen, dass Ihre Position unterstützt... denn die DU stützt sich ja auf vorliegende gesundheitliche Einschränkungen...

Hier sollen DV und TrArzt auch aufnehmen, dass Sie ab 04.11.2024 wieder stundenweise im Dienst sind und zu erwarten ist, dass Sie in absehbarer Zeit wieder voll in den Dienst integriert werden können.


Zitat von: QueX0611 am 30. Oktober 2024, 23:23:31

ich möchte dazu nur wissen, ob das mir dann auch Positiv ausgelegt werden kann.


Natürlich, deshalb haben ich Ihnen ja aufgezeigt was zu tun ist... Durch Sie, DV und TrArzt.

Halten Sie diesen formalen Weg nicht ein --- kann es trotzdem zur Entlassung auf Grund DU kommen --- denn das BAPersBw muss ja erst einmal formal von der aktuellen Sachlage in Kenntnis gesetzt werden!

Ansonsten entscheidet das BAPersBw nach den dort vorliegenden Befunden und Gutachten ... die aktuell zu einer DU führen !





Zitat von: QueX0611 am 30. Oktober 2024, 23:23:31

Ebenfalls kann ich beweisen das ich nach wie vor keine "Strukturierte" Wiedereingliederung hatte. Dies ist ja in Vorschriften verankert lt. Personalrat.


Zu diesem Punkt...

Für Sie läuft seit längerer Zeit ein DU-Verfahren ...

Dazu führt die A-2640/36 "Strukturierte Wiedereingliederung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in den Dienst" aus:

"539. Wird das Verfahren zur strukturierten dienstlichen Wiedereingliederung mit der Feststellung
der Beteiligten abgeschlossen, dass eine fortgesetzte Wiedereingliederung in der bisherigen oder einer
anderen geeigneten Verwendung keinen Erfolg verspricht, mithin also nicht möglich erscheint oder
keine geeigneten Maßnahmen möglich sind, hat die oder der zuständige Vorgesetzte der PersBSt der
oder des Betroffenen die Einleitung eines Verfahrens zur Beendigung des Dienstverhältnisses wegen
Dienstunfähigkeit vorzuschlagen
(Zentrale Dienstvorschriften A-1420/20 ,,Beendigung des
Dienstverhältnisses einer Soldatin oder eines Soldaten wegen Dienstunfähigkeit" und A-1350/67
,,Beendigung des Dienstverhältnisses wegen Dienstunfähigkeit")."


In Ihrem Fall läuft dieses DU-Verfahren aber schon seit langer Zeit...

Deshalb wäre es doch unlogisch während eines laufenden DU-Verfahrens plötzlich wieder einen Schritt zurück zu machen und eine Wiedereingliederung zu beginnen...

... außer ... alle Beteiligten stellen fest, dass der Soldat ggf. doch wieder dienstfähig werden könnte - über Wiedereingliederung - und das DU-Verfahren einstellen.

Dies ist aber in Ihrem Fall bisher nicht passiert !






Zitat von: QueX0611 am 30. Oktober 2024, 23:23:31

ebenfalls bekomme ich das Gutachten nicht ausgehändigt.



A-1420/20 "Beendigung des Dienstverhältnisses einer Soldatin oder eines Soldaten wegen Dienstunfähigkeit"

"7 Anhörung der Soldatin oder des Soldaten und Eröffnung des truppenärztlichen Gutachtens

701. Die Entlassungsdienststelle hat die Soldatin oder den Soldaten vor ihrer Entscheidung
anzuhören (vgl. § 44 Absatz 4 Satz 2 zweiter Halbsatz, § 47 Absatz 2, § 55 Absatz 2 Satz 2 SG).

702. Anlässlich der Anhörung sind der Soldatin oder dem Soldaten das truppenärztliche
Gutachten und die sonstigen tatsächlichen Feststellungen
zu eröffnen.

703. Über die Anhörung ist eine Niederschrift zu fertigen. Auf Verlangen der Soldatin oder des
Soldaten ist ihr oder ihm eine Ablichtung des truppenärztlichen Gutachtens auszuhändigen
und eine
angemessene Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme einzuräumen.
Die Stellungnahme ist der Niederschrift beizufügen.

704. Soweit es nach der Anhörung keiner weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder keiner
Anhörung der Vertrauensperson bedarf, ist zu entscheiden."



D.h. gemäß der Nr. 704

Die Auswertung Ihrer Unterlagen der Anhörung beim BAPersBw muss also dazu führen, dass eine weitere Klärung des Sachverhalts notwendig wird ...

... weil Sie, DV und TrArzt schriftlich formuliert haben, dass sie aktuell - aus Ihrer und deren Sicht - nicht dienstunfähig sind!

Sondern ab 04.11.2024 die strukturierte Wiedereingliederung aufgenommen haben !






aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

QueX0611

Okay, ich glaube ich habe es verstanden.Außer, dass die Wiedereingliederung ab Montag nicht ,,strukturiert" erfolgt. Ich werde mit Truppenarzt und DV sprechen und dann das nötige Schreiben formulieren. In die Stellungnahme kann ich das ja dann auch reinschreiben. Ich dachte es wäre schon abgeschlossen damit, tut mir leid. Ansonsten bedanke ich mich für die Informationen, werde alles abarbeiten.

Lg

LwPersFw

Die Regelung C-1463/2 "Sachverhaltsermittlungen im Wehrdienstbeschädigungsverfahren" wurde in der Version 2 , 27.02.2025 veröffentlicht

Ersetzt gleichzeitig:

+ C-1463/22 "Verfahren bei Ansprüchen nach §§ 41 Absatz 2, 85 und 86 Soldatenversorgungsgesetz (WDB-Verfahrenserlass)"
+ C-1463/29 "Anforderung und Auswertung von Unterlagen im Wehrdienstbeschädigungsverfahren"
+ C-1463/32 "Beschädigtenversorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz: hier: Sachverhaltsermittlungen in Wehrdienstbeschädigungsverfahren"

Inhalt
Kap 1 - Grundsätze
Kap 2 - Auswertung von Einsatztagebüchern im Wehrdienstbeschädigungsverfahren
Kap 3 - Vorgehen bei Betroffenen mit Geheimhaltungs-/Verschwiegenheitsverpflichtung


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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