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Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing

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Gast12345:
Das klingt ja alles wunderschön.
Nur wenn man vor 2001 im Einsatz war und dort PTBS "erworben" hat, fällt man durchs Raster.
So oft hört man, da hat ja keiner PTBS bekommen, weil es ja NUR einfache Einsätze waren.
Aber
Massengräber kartieren
Kameraden, die sich selber erschiesen  oder
mit Miltow-Cocktails beworfen werden
oder auch wenn man im Einsatz "einfach" nur einen Verkehrsunfall erleidet

auch das traumatisiert.

Aber wird unter den Tisch gekehrt.

Alles dreht sich nur um Afghanistan. Ich spreche den Kameraden, die im Gefecht gestanden haben gar nicht die Härte ihres Eisatzes ab.
Aber auch in den "einfachen" Einsätzen in Bosnien und im Kosovo wurden und werden Kameraden traumatisiert. Und auch in unsere Lager wurde geschossen, nur stand es eben nicht in der Presse.

Und unser Recht bekommen wir nicht!

Tommie:

--- Zitat von: Gast12345 am 02. Februar 2013, 23:22:49 --- ... oder mit Miltow-Cocktails beworfen werden
--- Ende Zitat ---

Den Drink kenn ich jetzt noch nicht ;) ? Gibts da ein Rezept für? Oder meinen Sie etwa den allseits beliebten "Molotow-Cocktail", gerne auch mal "Molly" genannt ;) ?

LwPersFw:
zum Beitrag von Gast12345

Diese Lücke, ab wann die besonderen Regeln der Einsatzversorgung greifen, wurde erkannt und durch das

Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz vom 5. Dezember 2011 behoben.

Siehe hierzu folgenden Hinweis und das angehängte Handbuch zum Einsatzweiterverwendungsgesetz

"Das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz enthält keinen ausdrücklichen Stichtag für eine Rückwirkung.
Vielmehr wird die Rückwirkung auf den 1. Dezember 2002 durch die Bezugnahme in § 1 auf den mit
dem Einsatz-Versorgungsgesetz vom 21. Dezember 2004 rückwirkend zum 1. Dezember 2002 eingeführten
Rechtsbegriff „Einsatzunfall“ im Sinne von § 63c des Soldatenversorgungsgesetzes und § 31a des
Beamtenversorgungsgesetzes bewirkt.

Mit dem Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz vom 5. Dezember 2011 wurde diese Rückwirkung
des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes nunmehr

bis zum 1. Juli 1992 (Inkrafttreten des Auslandsverwendungsgesetzes vom 28. Juli 1993) erweitert,

indem es für in der Zeit vom 1. Juli 1992 bis 30. November 2002 verursachte gesundheitliche Schädigungen,

die einem erst ab dem 1. Dezember 2002 geregelten Einsatzunfall (§ 63c des Soldatenversorgungsgesetzes)

vergleichbar sind, für entsprechend anwendbar erklärt wird.

Davon werden alle Auslandseinsätze der Bundeswehr von Beginn an erfasst."

Zum "leidigen" Thema PTBS bleibt zu sagen, es ist ein schwieriges Thema und der Dienstherr
hat hier - aus meiner Sicht - gerade beim Punkt Begutachtung noch erheblichen Handlungsbedarf.

Zumal es einem - schwer - psychisch erkrankten Menschen schwer fällt, bzw. unmöglich ist,
sich selbst in Vorschriften, Gesetze, etc. einzulesen und für seine Rechte zu kämpfen...

Deshalb kann ich JEDEM, der gerade von PTBS betroffen ist - egal ob noch aktiv oder bereits entlassen - nur die Kontaktaufnahme mit den Kameraden/Mitarbeitern des Bund Deutscher EinsatzVeteranen empfehlen.

Bund Deutscher Einsatzveteranen e.V.
Unter den Linden 21
D-10117 Berlin
Telefon: 030-209 242 08/ Fax: 030-209 242 09
E-Mail: office@veteranenverband.de


Die Kameraden/Mitarbeiter sind eine große Hilfe und unterstützen jeden Soldaten bei der Umsetzung seiner Ansprüche.

http://veteranenverband.de

ulli76:
Inzwischen werden Lotsen ausgebildet, die betroffenen Soldaten durch den ganzen Vorschriften Dschungel helfen sollen.

LwPersFw:
Um Ulli noch zu ergänzen >> siehe Info zu den Lotsen im Anhang.

Beim Thema PTBS würde ich aber spätestens bei der Frage der abschließenden Begutachtung auf die Unterstützung und Erfahrung des Bund Deutscher EinsatzVeteranen zurückgreifen, da es hier zum Teil nur über gerichtliche Verfahren zur Anerkennung der WDB und des korrekten GdS kommen kann.

Das Problem sind die z.T. sehr langen Verfahrenslaufzeiten - z.T. Jahre...

Bzw. der Einsatz ziviler Gutachter, die z.T. vollkommen andere Bewertungen abgeben, als zuvor die Bw-Fachärzte in den BwK's.

Die Lotsen sind ein weiterer, guter und richtiger Schritt. Und ich bin mir auch sicher, diese Kameraden werden eine gute Arbeit leisten - aber im Falle das es in die Auseinandersetzung mit der Versorgungsverwaltung um verweigerte/vorenthaltene Ansprüche geht...

...wendet Euch an den Bund Deutscher EinsatzVeteranen !!

Bund Deutscher Einsatzveteranen e.V.
Unter den Linden 21
D-10117 Berlin
Telefon: 030-209 242 08/ Fax: 030-209 242 09
E-Mail: office@veteranenverband.de


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