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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing  (Gelesen 304159 mal)

ulli76

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #60 am: 25. August 2015, 13:28:05 »

Die Einsatzorganisation der Sanität behält übrigens auch keine Unterlagen nach dem Einsatz.
Wenn ein Soldat das Einsatzland verlässt, bekommt er alle Unterlagen mit. Über gebliebene Kopien werden regelmäßig gesichtet und entweder zum SanBereich des Patienten oder zur Archivierung nach Andernach geschickt.
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F_K

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #61 am: 25. August 2015, 13:38:15 »

@ Ulli:

Der Morosus ist im Einsatzland ja nicht (jedenfalls nicht zum Thema Belastung) behandelt worden.

Es geht dem Morosus wohl um die "allgemeine" Dokumentation der Einsatzkräfte ZSan Jahre später ...

Wenn ich es richtig verstanden habe, gab es eine Selbsttötung, die noch einer ärztlichen Behandlung bedurft hatte, in deren Verlauf der Selbstmörder verstorben ist.

Morosus war aber nicht an der Behandlung beteiligt, sondern hat wohl die "Einlieferung" gesehen ... ob dies eine vergleichbare Belastung ist, werden dann wohl Gerichte entscheiden.
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ulli76

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #62 am: 25. August 2015, 14:45:28 »

Danke für die schnelle Antwort

@ ulli76

-   Die Sachbearbeiter bei BAPers sagen hierzu gar nichts, was ich aus rechtlichen Gründen auch nachvollziehen kann.
-   StHptm H. sagt nur ohne WDB keine Schutzzeit!
-   Mein Perser vor Ort läßt die Sache einfach mal so laufen
-   Unser „Lotse“ kennt sich da nicht so aus, und sammelt eigentlich nur die Unterlagen, die ich ihm vorlege
-   Mein BFD-Bearbeiter sagt, er kann und darf keine Maßnahmen einleiten, da ich auf unbestimmte Zeit in einer Wiedereingliederungsmaßnahme bin (4 Tage/Woche a 4-6h), drum wird die BFD-Zeit notfalls nach hinten gezogen.
-   Sozialdienst Bw sagt, abwarten was das Gerichtliche Verfahren bringt
-   BwZKhrs Kob sagt, Vollzeitbeschäftigung in naher Zukunft kaum wahrscheinlich, da die PTBS chronifiziert is
-   Und eines sagen alle Stellen, „Ich hab ja noch Zeit, mit Übergangsgebührnissen würde es erst ab 2019 kritisch werden…“

@LwPersFw

-   Ich danke Ihnen für Ihren Hinweis; hatte ich zwar schon im Vorfeld meiner Frage gelesen, habe dies aber nun erneut getan.
-   Die letzte Aussage die ich vom DBwVdb hatte war halt (1. Quartal diesen Jahres), dass im Normalfall die Bearbeitung bei Dienstaustritt das zuständige VersA übernehmen würde
-   Der DBwVbd übernimmt den Großteil der Anwaltskosten, weiter unternehmen sie nichts
-   Beim Bund Deutscher Veteranen bin ich seit längerer Zeit Mitglied und habe gute Kontakte zu Herrn Oberstleutnant a.D. Bernhard D. vom Vorstand, dort erhielt ich die Kontaktdaten von meinem jetzigen Anwalt. Der BDV will allerdings, was auch verständlich ist, dem Anwalt nicht in die Parade fahren, und hält sich derzeit noch bedeckt, bis ein endgültiges Ergebnis vorliegt.
-   Vom Büro des PTBS-Beauftragten des BMVg erhielt ich nur Aussagen, die der Überprüfung durch den Sozialdienst Bw und dem BFD, auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen, nicht stand gehalten haben.
-   Es stellen sich mir halt einige Fragen, die mir derzeit keiner meiner dienstlichen Ansprechpartner zufriedenstellend beantworten kann. Meist kommt nur die Aussage: „Da wird sich schon irgendein Weg finden.“
-   z.B. wie die weitere Behandlung durch meine Ärzte nach DZE erfolgen soll/kann, da dies in der Mehrzahl Bw –Fachärzte sind, die nicht unbedingt in einem BwKrhs eingesetzt sind etc.
-   Derzeit wird irgendwie von den Bearbeitenden Stellen immer nur Geld angeführt, das einzige was mich als Betroffenen jedoch interessiert und relevant ist, ist die Behandlung der Erkrankung, sowie das Aufzeigen einer beruflichen Perspektive, ohne sich ins soziale Netz fallen lassen zu müssen (was im Übrigen für unsereins oftmals zu grobmaschig ist, um uns aufzufangen)

Meiner persönlichen Erfahrung nach, liest sich das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG) auf dem Papier recht gut, Betroffenen bringt es aber in den wenigsten Fällen unkomplizierte Hilfe.
Besonders wenn man bedenkt, dass die Schutzzeit nur noch mit anerkannter WDB gewährt wird, es sei denn man war nachweislich an Gefechtshandlungen beteiligt. Diese neue offizielle Regelung schließt mal eben den überwiegenden Teil der Betroffenen einer einsatzbedingten PTBS aus, da oftmals Peripherie-Personal betroffen ist. Hinzu kommt die mangelnde Kenntnis der Vorschriften, bzw. die neuerdings wieder verschärfte Auslegung dieser, so dass man als Betroffener bestenfalls widersprüchliche Aussagen von den Bearbeitern erhält.

Daher meine Fragestellung in diesem Kreis, ich bitte also um Verständnis, wenn ich Fragen stelle, die bereits an anderer Stelle angerissen oder beantwortet wurden.

Ich versuch mal das auseinanderzusortieren, was geht:
Offenbar läuft ja schon mehr als gedacht
-Dein Sachbearbeiter beim BAPers wird dazu gar nichts sagen können. Zur Zeit stehen auch erstmal keine Entscheidungen an, die er treffen könnte.
-Keine Schutzzeit mit abgelehnter WDB. Schutzzeit bei beantragter WDB ist möglich.
- Dein Perser muss es laufen lassen. Was soll er denn auch tun?
- Dein Lotse oder der StHptm sollten dir sagen können, ob der laufende Rechtsstreit Auswirkungen auf eine mögliche Schutzzeit hat und wer für dich zuständig wäre, wenn du zum Ablauf deiner Dienstzeit entlassen wirst.
- Wenn du so eingeschränkt bist, dass du nur zeitweise arbeiten kannst, dann macht eine BFD-Maßnahme derzeit keinen Sinn. Aber es wurde offenbar geklärt, dass du die Ansprüche später nutzen kannst.
- Der Sozialdienst wird derzeit auch nichts weiter machen können- außer dir zu sagen, welche Möglichkeiten der sozialen Absicherung es gibt, falls zu planmäßig zum DZE entlassen wirst.
-Was soll denn der Bundeswehrverband denn machen außer die Anwaltskosten zu übernehmen? Gerichte in Deutschland sind unabhängig. Ob eine Einsatzschädigung im Sinne des Gesetzes vorliegt kann derzeit nur das Gericht entscheiden.
- Außer der Vermittlung eines spezialisierten Anwaltes und allgemeiner Unterstützung wird auch der Veteranenverband nicht viel machen können.
- Der PTBS-Beauftragte kann vor allem in Fällen unterstützen, wo es um Bundeswehrdienststellen geht und dort Druck machen, nicht aber bei zivilen Gerichten die wie bereits geschrieben unabhängig sind. Der kann evtl. dabei unterstützen, dass du weiter von deinen Bw-Ärzten behandelt wirst. Das wird aber eine Einzelfallentscheidung sein- gerade angesichts der abgelehnten WDB und kanpper Ressourcen im Bereich der Psychiatrie innerhalb der Bundeswehr.
- Berufliche Perspektive wirst du mit deinen Ärzten besprechen müssen. Das ist eine medizinische bzw. sozialmedizinische Frage sein.
- Dass der StHptm dich nicht in die Schutzfrist übernommen hat, liegt daran, dass bisher keine Notwendigkeit dazu bestand, da die Dienstzeit noch ausreichend lang war. Und jetzt kann er dich nicht in die Schutzzeit nehmen, da die WDB abgelehnt ist.


Die Aussage, dass Anerkennung von WDBs mit psychischen Einsatzschäden und Schutzzeiten nahe zu auf null gefahren wurde, kann ich nicht nachvollziehen. Ich kenne mehrere Fälle, die vor ein paar Jahren wohl gar nicht oder mit sehr viel mehr Schwierigkeiten die WDB anerkannt bekommen und/oder in die Schutzfrist übernommen wurden.

Zu den Gründen der Ablehnung der WDB- ist in deinem Fall für einen Außenstehenden schwer zu beurteilen. Ob die Ereignisse für eine Anerkennung ausreichen ist zumidnest nach deinen Schilderungen fraglich.



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LwPersFw

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #63 am: 25. August 2015, 14:56:34 »

Hallo Morosus

Ich kann mich F_K nur anschliessen und Ihnen Alles Gute und die nötige Kraft wünschen.
An dem Punkt, an dem Ihr Verfahren ist...bleibt nur der rechtliche Weg.
Gehen Sie diesen mit den Kameraden vom Dt. Veteranen Bund, bitten Sie auch Ihren Anwalt,
sich mit diesen abzustimmen. Sie sind ja leider nicht der Erste der diesen Weg gehen muss...
...deshalb nutzen sie die Expertiese dieser Kameraden aus früheren und laufenden Verfahren
für Ihre eigenen Schriftsätze.

Denn Ihre Äusserung zu den Gutachtern ist der Klassiker...leider
4 unabhängige wehrmedizinisch erfahrene Gutachter bestätigen den kausalen Zusammenhang
und die Einsatzschädigung...und dann kommt der eine Gutachter im WDB-Verfahren...
auch mit einem "Klassiker"...Kindheitstrauma....

Wenn man sich mit den Schriftsätzen entsprechender Gerichtverfahren beschäftigt...
erstaunt mich immer wieder, wie viele psychisch kranke Kameraden wir an Waffen lassen
und in Einsätze schicken....


Aber lassen Sie uns nochmals zu Ihrer Ausgangsfrage zurückkehren...

Verfügen Sie über eine Anwartschaftsversicherung ?
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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #64 am: 25. August 2015, 15:24:42 »

Nur als kleine Ergänzung (an LwPersFw):

Zitat
...leider 4 unabhängige wehrmedizinisch erfahrene Gutachter bestätigen den kausalen Zusammenhang

ist im Fall von Morosus nicht richtig - denn ein Befund ist etwas anderes als ein Gutachten (nicht nur juristisch, sondern auch medizinisch.)

Ich lese den Post so, dass es EIN Gutachten von BW Ärzten gibt, und EIN Gutachten einer zivilen Ärztin (also "1:1"), und das zugrundeliegende (auslösende) Ereignis vom Buchstaben (und ggf. Absicht) des Gesetzes, wenn überhaupt, nur als einzeln zu prüfender Sonderfall Berücksichtigung finden könnte.

Letztlich ist meine Beurteilung aber völlig irrelevant, hier kommt es ausschließlich auf das Gericht an.

Laut Aussage von Morosus war er im Einsatz (noch) gesund, die PTBS ist erst Jahre später (deutlich länger als die 6 Monate) ausgebrochen, insoweit ist die Aussage:

Zitat
, wie viele psychisch kranke Kameraden wir an Waffen lassen

hier nicht zutreffend.
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LwPersFw

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #65 am: 25. August 2015, 16:56:27 »

F_K ... lass uns nicht über Formalien streiten... es gibt ja z.B. auch "truppenärztliche Gutachten"

"Das ,.Truppenärztliche Gutachten" (Vordruck San/Bw/0481 und 0482) ist eine Urkunde und dient der Dokumentation
der Truppenärztlichen Begutachtung.

Es ist durch den Truppenarzt zu erstellen:

a) im Verfahren zur Feststellung einer Wehrdienstbeschädigung (WDB-Verfahren),
b) bei Nachprüfung (Nachuntersuchung zu a),
c) wenn Disziplinarvorgesetzter und/oder Truppenarzt oder die personalbearbeitende Stelle es für
    erforderlich halten, daß bei dem Soldaten die Dienstfähigkeit überprüft bzw. die Dienstunfähigkeit
    festgestellt werden soll (DU-Verfahren),
d) wenn der Soldat einen Antrag auf Entlassung aus der Bundeswehr unter Nennung gesundheitlicher Gründe vorlegt.

Bei Verwendung in den Fällen nach Buchstaben a und b wird das ,.Truppenärztliche Gutachten"
als ,.Truppenärztliches Versorgungsgutachten" ausgestellt, in den Fällen nach Buchstaben
c und d als Gutachten im Entlassungs-/Zurruhesetzungsverfahren bei Dienstunfähigkeit nach § 44 Abs. 3 und
§ 55 Abs. 2 Soldatengesetz 1) und nach § 29 Abs. 2 Wehrpfiichtgesetz)."


Und wie führen die DB zum EinsatzUV aus:

"Die Feststellung, dass die psychische Störung innerhalb der Fünfjahresfrist aufgetreten ist,
ist im Hinblick auf die notwendige wehrmedizinische  Kompetenz durch eine Fachärztin oder einen
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie der Bundeswehr zu treffen, weil andere Fachärztinnen
oder Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie mangels praktischer Erfahrungen mit belastenden
Folgen militärischer Kampfeinsätze nicht hinreichend vertraut sind und deshalb auch nicht im gleichen
Maße die Kompetenz zur Diagnose der aufgeführten Störungen haben."


Deshalb steht es für mich 4 : 1...

Und nach Aussage der Gutachterin leidet er ja einem Kindheitstrauma...also unterstellt sie,
dass der Kamerad schon vor Einstellung in die Bw psychisch geschädigt war...und es nur des "Triggers"
im Einsatz bedurfte, dies hervortreten zu lassen...


Aber wie wir beide schon feststellten ... das hilft ihm nicht weiter ... weil nur der rechtliche Weg bleibt...


Wo wir ihm ggf. Tipps geben können ... bei seiner Ausgangsfrage...

Deshalb wäre es gut, wenn er die Frage nach der Anwartschaftsversicherung beantwortet.
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F_K

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #66 am: 26. August 2015, 08:53:35 »

Lieber LwPersFw:

Zitat
lass uns nicht über Formalien streiten...


Möchte ich nicht - Du bist derjenige, der hier sofort mit langen Vorschriftenzitaten kommt. Finde ich aber gut, die Diskussion ist sachlich.

Zur Sache:

- Vor Gericht kommt es auf Formalien an.
- Gutachten sind sehr zeitintensiv und "teuer", daher versucht der Dienstherr diese, wenn möglich, zu vermeiden.
- Natürlich wird er ein, und nur ein Gutachten (die Vorschrift ist von Dir zitiert worden) erstellt haben, danach gibt es für den Dienstherrn kein Bedarf mehr, auch nur ein zweites zu erstellen.

- weitere Gutachten hätten auch die Zeit für die Behandlung verringert, nicht nur für diesen Patienten, sondern auch für andere - dies würde unter anderem auch der Fürsorge wiedersprechen.

In Morosus Post wird der GdS mit "%" angegeben - was sachlich unzutreffend ist. Insoweit glaube ich nicht, dass alle Fakten hier richtig dargestellt sind.
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Morosus

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #67 am: 26. August 2015, 15:33:38 »

@ F_K

Zum Krankheitsverlauf

Die Erkrankung an einer PTBS läuft in den wenigsten mir bekannten Fällen derart akut ab, dass es bereits im Einsatz notwendig wird den betreffenden Kameraden zu repatriieren. Schlafstörungen, Gereiztheit,  verstärkte Wahrnehmung und Schreckhaftigkeit, sind wie auch bei mir erst nach und nach ausgebildet worden. Diese wurden erst nach ca. 5 Monaten pathologisch relevant. Eine Begutachtung auf eine eventuelle PTBS erfolgte aber erst Jahre später, nach einer zivilen Kurmaßnahme; bis zu diesem Zeitpunkt wurden einzig die vermeintlichen körperlichen Symptome einzeln behandelt. Was dem Umstand zu schulden war, dass man am Standort München mitunter bis zu 12 unterschiedliche Truppenärzte hat, und so nie ein ganzheitliches Bild gezeichnet werden konnte. Die steigende Frequenz der Arztbesuche (im Übrigen von meinen Disziplinarvorgesetzten mir befohlen) wäre der einzige Anhaltspunkt gewesen, welcher hätte auffallen können.

Zu den vermeintlichen Gutachten oder nicht Gutachten

Es wurden in der Tat in beiden Bundeswehrkrankenhäusern richterlich verwendbare Gutachten angefertigt, hierzu war ich alleine im BwZKrhs Kob mehrere Monate zur Begutachtung, Testung und anschließenden Behandlung, und zuvor im BwKrhs Berlin mehrere Wochen zur Testung.
Die beiden Fachärzte aus Kümmersbruck und München haben die von LwPersFw erwähnten Varianten erstellt, ich meine hier nicht die standartmäßigen Befunde, welche bei jedem Besuch erstellt werden.

Bezugnehmend auf Ihre Aussage zum GdB. Ich bin im Besitz eines Schwerbehinderten Ausweises und unterliege den rechtlichen Bestimmungen für Schwerbehinderte, mit einem GdB von 50. Die Variante mit dem %-Zeichen ist die umgangssprachliche Form, wie Ihnen bekannt sein dürfte schreibt man zwar GdB 50 aber spricht von „einem Grad der Behinderung von 50 Prozent“.
Hieraus abzuleiten, dass die geschilderten Fakten nicht richtig dargestellt sind empfinde ich persönlich gelinde gesagt als etwas weit hergeholt.

Im Übrigen war es nicht die Einlieferung, sondern die Ausübung von Hilfsleistungen bei der Behandlung, zu der ich gerufen wurde. Hierzu gibt es ausführliche Mascal Befehle innerhalb eines SanBereiches der Ebene Role II+ im Einsatz. Laborpersonal wird bei Bedarf zu Hilfsdiensten herangezogen, auch wenn dieses nicht entsprechend ausgebildet ist.


@ LwPersFw

Zu Ihrer Frage zur Anwartschaftsversicherung
Eine derartige Versicherungspolice liegt in meinem Fall leider nicht vor. Als Wiedereinsteller war mir der Abschluss leider nicht mehr möglich, da bereits eine aktenkundige Skeletterkrankung vorlag.
Insoweit betreffen mich die von Ihnen geschilderten Konsequenzen bei Dienstaustritt; allerdings at sich meine ehemalige gesetzliche Krankenkasse bereits bereit erklärt mich nach meinem DZE aufzunehmen.


@ Ulli76

Danke nochmals für die Differenzierung der Einzelsachverhalte

Was die Perser meiner DstSt betrifft, so stimmt es, dass derzeit keine weitere Aktion erfolgen kann. Jedoch hat man im Vorfeld mehrfach Anfragen nicht entsprechend bearbeitet, bzw. weitergeleitet.
Die einzige Kommunikation mit BAPers und Sachstandsabfragen erfolgen zwangsweise durch emien Person.

Bei meinem zuständigen PersOffz fallen des Öfteren Kommentare aller „Was soll ich mit solch einem Krüppel!“ oder in einer der letzten Sitzungen „Mit diesen Psychosoldaten kann man nichts anfangen!“ etc.
Sie können sich also ausrechnen, welche Priorität die Bearbeitung und weitere Verfolgung meiner Angelegenheit an dieser Stelle besaß. Selbst bei Nachfrage des Kommandeurs wurde dieser Offz nicht tätig.

Das die nun bearbeitenden dienstlichen und zivilen Stellen nicht mehr tun können, als die entsprechenden richterlichen Entscheidungen abzuwarten, ist logisch und mir bekannt; alleine da jede weitere Aussage eventuell Einfluss auf die Entscheidung haben könnte, ist mit einer Aussage nicht zu rechnen.

Was die Zuständigkeit nach DZE betrifft, leider ist es genau nicht so, wie man es erwarten würde und sie schildern. Weder mein Lotse, noch der StFw aus dem Büro des PTBS Beauftragten, welcher meinen Fall beantwortet hat, konnten bisher hierzu eine Aussage treffen, weshalb ich mich hier her gewandt hatte, um aus einen anderen Pool an Erfahrung schöpfen zu können.
Aber sei es wie es sei, spätestens beim DZE werde ich wohl näheres wissen ;)

Mfg Morosus
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Ralf

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #68 am: 26. August 2015, 16:31:25 »

Zitat
Bei meinem zuständigen PersOffz fallen des Öfteren Kommentare aller „Was soll ich mit solch einem Krüppel!“ oder in einer der letzten Sitzungen „Mit diesen Psychosoldaten kann man nichts anfangen!“ etc.
Das mag ich nicht glauben, weiß doch gerade ein PersOffz, welche Konsequenzen ein derartiges Verhalten haben kann.
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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #69 am: 26. August 2015, 17:56:05 »

Nachfrage: Ein Selbstmordversuch innerhalb einer Liegenschaft ist ein MasCal?
Kann ich nicht wirklich glauben, insbesondere in dem Einsatz zu der Zeit.

Aber, wie gesagt, wie Ralf, Ulli oder ich etwas einschätzen, ist hier unerheblich.

Das ganzheitliche Bild entsteht übrigens über die G Akte, die alles dokumentiert - das Konzept ist zivil noch nicht abgebildet.
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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #70 am: 26. August 2015, 18:21:41 »

Nachfrage: Ein Selbstmordversuch innerhalb einer Liegenschaft ist ein MasCal?
[...]
Natürlich nicht!
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LwPersFw

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #71 am: 26. August 2015, 18:25:24 »

Hallo Morosus,

ich hatte mir mehr Sorgen um den Krankenversicherungsschutz gemacht...

Wenn sich allerdings die ehemalige GKV zur sofortigen Aufnahme nach DZE bereit erklärt hat,
ich gehe davon aus Du hast dies schriftlich bekommen, ist ja "alles gut". Eine Sorge weniger.

Bleibt Deine Frage...wer ist im WDB-Verfahren nach DZE für Dich zuständig.

Hier gab es zum 01.01.2015 eine Änderung.

Zum 1. Januar 2015 gingen die bislang von den Bundesländern wahrgenommenen Aufgaben
der Beschädigtenversorgung für ehemalige Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr auf
die Bundeswehrverwaltung über.

Seit 1. Januar 2015 ist das BAPersBw als Leistungsträger der Sozialverwaltung tätig.

Seit dem Aufgabenübergang ist die Bundeswehr damit auch zuständig für die Versorgung
ehemaliger Soldatinnen und Soldaten mit einer Wehrdienstbeschädigung und deren Hinterbliebener.

Das Leistungsspektrum ist breit gefächert und umfasst Geld- und Sachleistungen, so etwa
Grundrente, Berufsschadensausgleich, Pflegezulage, Hinterbliebenenversorgung und als
wichtigen großen Baustein die Heil- und Krankenbehandlung nebst orthopädischer Versorgung
(Hilfsmittelversorgung, Prothetik, Badekuren, Zahnersatz, behindertengerechte Kfz-Umbauten und anderes).

Um für die Berechtigten bereits ab dem ersten Tag der Aufgabenübernahme ansprechbar zu sein,
wurde schon im November 2014 eine kostenlose Hotline (0800-7241428) eingerichtet.

Diese ist aktuell in der Zeit von acht bis 15 Uhr erreichbar.

Die in der Hotline eingehenden Anrufe werden erfasst, an die jeweils zuständigen Sachbearbeiterinnen
und Sachbearbeiter weitergeleitet und von dort aus bearbeitet.

Darüber hinaus ist das BAPersBw im Hinblick auf Anliegen zum Sozialen Entschädigungsrecht auch per Mail
erreichbar (ser@bundeswehr.org).

Allerdings hat sich herausgestellt, dass es im Bereich Heil- und Krankenbehandlung/Orthopädische
Versorgung mit Blick auf das Arbeitsaufkommen und die internen Abläufe zweckmäßig ist, die
telefonische Erreichbarkeit auf bestimmte Zeiten (neun bis elf Uhr sowie 13 bis 15 Uhr) zu konzentrieren.
Zu diesen Zeiten ist die Erreichbarkeit der Sachbearbeiter garantiert.

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw)
Referat. I 2.3.4
Wilhelm-Raabe-Str. 46
40470 Düsseldorf

Tel. Ansprechstelle für aktive Soldaten in Fragen zum Thema WDB :

BwNetz 90 - 3221 - 2709 oder 2710



D.h. ausschließlich das BAPersBw ist in Fragen der WDB zuständig.

Die Versorgungsämter sind bei WDB-Fällen nicht mehr zuständig.

Dies bedeutet für Dich:

1.
Ist das WDB-Verfahren bis zum DZE nicht abgeschlossen, weil Du Rechtsmittel eingelegt hast
und noch nicht der Rechtsweg vollständig abgeschlossen ist... bleibt das BAPersBw zuständig...aber nur
als Ansprechpartner und Vertreter des Bundes im Rechtsverfahren.

Dadurch erwachsen Dir keine Leistungsansprüche !

Nur wenn ein Gericht abschließend entscheiden sollte, dass eine WBD vorliegt...wird das BAPersBw dann entsprechend leisten.

Bis zu dieser abschließenden Klärung wären Ansprechpartner für Leistungen

- das regional zust. Versorgungsamt, da Du schwerbehindert bist
- und die GKV die Dich aufnehmen will

2.
Ist das WDB-Verfahren zum DZE juristisch abgeschlossen und es wird keine WDB festgestellt ... ist das BAPersBw nicht mehr zuständig.

Dann ist generell das regional zuständige Versorgungsamt für Dich zuständig + die GKV


Falls Du sie noch nicht kennst...lese auch mal die ZDv 20/30...
Wie gesagt, die darin genannten Zuständigkeiten sind seit 01.01.15 an das BAPersBw übergegangen...
Aber für den Fall der Feststellung einer WDB ist dort alles Wesentliche genannt...



EDIT: Beachte Beitrag vom 01.04.2016
« Letzte Änderung: 09. November 2018, 08:50:26 von LwPersFw »
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Tommie

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« Antwort #72 am: 26. August 2015, 18:37:46 »

Aus persönlichen Erfahrungen, ich werde demnächst zum Lotsen für Einsatzgeschädigte ausgebildet und helfe aktuell in ein paar Fällen bereits aktiv mit, weiß ich, dass viele Soldaten mit einem zivilen Gutachter bei der WDB eindeutig besser gefahren sind! Es geht in der Truppe das Gerücht um, dass die Bundeswehrpsychiater zwar eindeutig die Spezialisten für PTSD sind, aber von Seiten des Dienstherrn dazu angehalten werden, mit der Diagnose "F43.1" nicht allzu verschwenderisch umzugehen. Ein Fall aus meinem Umfeld: Reservist, lebensälter, Einsatzschädigung nach dem Einsatz bei Einsatzrückkehreruntersuchung erkannt und vom Bw-Psychiater als "Depressive Episode" diagnostiziert, wurde beim zivilen Gutachter eindeutig und nachvollziehbar zum PTBS und mit einem GdS von 30 auch zum Grund für die Übernahme als BS!
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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #73 am: 27. August 2015, 03:19:46 »

Tommi,

ich stimme Dir zu das dies so sein kann. Wie ich ja schon früher schrieb, es ist Vieles besser geworden und
natürlich gibt es viele positive Verfahren, die im Sinne der betroffenen Kameraden ausgegangen sind!

Nur, wie z.B. der jeweilige BeauftrPTBS und der Wehrbeauftragte - aus ihren jeweiligen Erfahrungsbereichen heraus -
jährlich berichten, man kann sich noch nicht zurücklehnen und sagen alles läuft richtig und gut.
Es gibt gerade im Bereich PTBS noch deutliches Verbesserungspotenzial.

Wie schreibt doch der WB in seinem Bericht 2014:

"In nicht wenigen Fällen widerspricht diese Entscheidung den Gutachten, so dass die Betroffenen belastenden Widerspruchs-und Klageverfahren ausgesetzt sind, die sie häufig überfordern."

Ich hatte selbst auch das Glück an einen guten zivilen Gutachter "zu geraten"...
Nur wie empfing er mich...
"Guten Tag Herr...ich weiß ja garnicht was ich mit Ihnen machen soll...einen Soldaten hatte ich noch nie...
und Ihre Akte habe ich auch nur zur Hälfte geschafft..."
(auf meine ca. 40 cm dicke WDB-Akte zeigend die auf seinem Tisch lag)

Wer aber unter solchen Bedingungen "an den falschen gerät"...

Es hilft also nicht den negativ betroffenen Kameraden zu sagen das es doch auch viele positive Fälle gibt...

Und ich als Kamerad, der zu diesen positiven Fällen zählt, muss Sensibilität und Verständnis haben, wenn
Kameraden wie Morosus dies anders empfinden.
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Morosus

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« Antwort #74 am: 27. August 2015, 18:04:55 »

@ Ralf

Zitat
Bei meinem zuständigen PersOffz fallen des Öfteren Kommentare aller „Was soll ich mit solch einem Krüppel!“ oder in einer der letzten Sitzungen „Mit diesen Psychosoldaten kann man nichts anfangen!“ etc.
Das mag ich nicht glauben, weiß doch gerade ein PersOffz, welche Konsequenzen ein derartiges Verhalten haben kann.

Leider aber dennoch der Fall, und bei Info des Kdr üder solche Äußerungen nur Kommentar: „Will ich nich hören.“
Wenn ich eines im ZSan gelernt habe, dann dass gerade auch solche Äußerungen ohne Konsequenzen bleiben; insbespndere wenn Führungspersonal involviert ist.
Seit meiner Diagnose durfte ich mir schon so einiges von Vorgesetzten und Kameraden anhören...

Dies hier weiter auszuführen ist allerdings weder der richtige Ort, noch die richtige Form dafür.


@ F_K

Nachfrage: Ein Selbstmordversuch innerhalb einer Liegenschaft ist ein MasCal?
Kann ich nicht wirklich glauben, insbesondere in dem Einsatz zu der Zeit.

Aber, wie gesagt, wie Ralf, Ulli oder ich etwas einschätzen, ist hier unerheblich.

Das ganzheitliche Bild entsteht übrigens über die G Akte, die alles dokumentiert - das Konzept ist zivil noch nicht abgebildet.

Ich weiß nicht, woher Sie Ihre Informationen beziehen, aber sie sollten eventuell mal im Netz recherchieren, dann  würden Sie erfahren, dass es dort unten alles andere als Angenehm werden konnte, wenn man das Lager verlassen hat.
In den deutschen Medien wurde seiner Zeit kein einziger Vorfall bekannt gemacht, da Deutschland erst kurz zuvor als ersten Land der Welt die Souveränität des Landes anerkannt hatte, in der Folge mußte der Kosovo als „befriedet“ gelten.
Wenn Sie sich ebenfalls mit der Thematik PTBS und Auslandseinsätze besser auskennen würden, wäre Ihnen auch bekannt, dass es gerade auch in Einsätzen „niedriger Intensität“ gehäuft zu Fällen von PTBS kommt. Insbesondere dann, wenn die Kultur des Einsatzlandes mit der des eigenen Landes weitestgehend übereinstimmt.
Ich würde Ihnen raten, weniger wertende Beiträge zu verfassen, wenn konkrete Fragen gestellt werden.
Ihre Einschätzungen haben mit dem Sachverhalt nichts zu tun, und sind hier wenig hilfreich.

Des Weiteren würde ich an Ihrer Stelle mal mich selbst befragen, welchen Eindruck Sie zurückbehalten würden, wenn ein Freund von Ihnen mit weggeschossenem Gesicht, großteilig fehlenden und offenliegendem Großhirn vor Ihnen liegen würde. Sind Sie sich wirklich sicher, dass Sie das „kalt“ lassen würde?!?

Wenn ich eines aus meiner eigenen Erfahrung gelernt habe, dann dass ich über die Wirkung von Ereignissen nur dann bedingt mitreden kann, wenn ich selber vor Ort war.

Im Übrigen zum so schönen Urlaubseinsatz KFOR, wie er gern in Deutschland von den Kameraden bezeichnet wurde und wird, In der Zeit sind wegen entsprechender Belastung selbst unsere Psychologischen Betreuer (Nupsi´s) repatriiert worden!


@ MMG-2.0

Nur kommt es bei der Einstufung auf die Situation vor Ort drauf an. Und in diesem Fall hatte die Klinik nur eine absolute Minimalbesetzung. Es wurde in der Folge auch ohne den „Massenanfall“ von Verwundeten, auf Grund der Schwere der Verletzung und dem Mangel an Personal, nach den gleichen Regelungen verfahren, wie bei vollbesetzter Klinik mit vielen Verwundeten.
Die Frage ist insbesondere was man unter Mascal einstuft.  Für eine Klinik mit 2 OP Bereichen liegt bereits ab 2-3 schwerstverletzten ein Mascal vor, da die Kapazitäten der Behandlung erschöpft sind. 


@ Tommi

Ihre Erfahrungen decken sich mit denen vieler Kameraden, welche ich im Rahmen meiner Behandlungen kennen lernen durfte. Allerdings scheint es derzeit relativ egal zu sein, wer bei BAPers die Gutachten erstellt, das Ergebnis scheint fast immer das Gleiche zu sein. Die meisten Betroffenen, die ich in Berlin und Koblenz kennen gelernt habe wurden von Anfangsverdacht „einsatzbedingte PTBS“ auf „Depressive Störung + Anpassungsstörung“ umgestellt, bei schwer von der Hand zu weisenden Funktionsstörungen wie bei mir wurde dann eine Ursache in der Kindheit gesucht und konstruiert. Hier machte es anscheinend kaum einen Unterschied ob es sich um einen SanStOffz oder einen zivilen Doktor handelte.
Die von Ihnen geschilderte „Parole“ Zurückhaltung zu waren mit der Diagnose, kann ich so bestätigen. Mir wurde dies in Berlin von meiner behandelnden Ärztin auf Station umschrieben und in Koblenz ganz klar von meiner Ärztin kommuniziert.


@ LwPersFw

Ich bedanke mich wieder für die fundierten Informationen.
Ja die Bestätigung von der GKV habe ich schriftlich erhalten, was mir zumindest diese Sorge abnimmt.


@ all

Ich habe freundlich eine fachliche Frage gestellt gehabt und bisher kamen die einzigen wirklich wertungsneutralen Antworten überwiegend von den Kameraden LwPersFw und Ulli76.
Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn persönliche Meinungen außen vor gelassen würden, und hier wieder sachlich zum Thema geantwortet werden würde.
Die Art wie hier einige Ihre persönliche Einstellung vertreten, ist gelinde gesagt abschreckend für Hilfesuchende. Es ist wenig hilfreich, wenn man sich als Hilfesuchender in einem Bereich mit dem Titel "Handfeste Hilfe bei Verwundung, WDB und PTBS" gegen eine Wand gedrängt wird und beginnen muß sich zu rechtfertigen.

Danke
Gespeichert
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