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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing  (Gelesen 305537 mal)

F_K

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #180 am: 21. Februar 2019, 07:03:22 »

Böse Vorwürfe ohne Beleg.

Die BW selber stellt Personen zur Hilfe zur Verfügung.
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Griffin

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #181 am: 21. Februar 2019, 12:16:22 »


... @F_K, dies sind keine beleglosen und bösen Vorwürfe, sondern schlichtweg die Wahrheit.

Dies ist öffentlich auf den Seiten der Linken, der Grünen, der AfD und weiterer Parlamentarier nachzulesen.

Auch hier beschleicht mich das Gefühl, dass sie gar kein Interesse an der Wahrheitsfindung haben und Gründe suchen, nicht das letzte Wort zu haben, um andere TN für unwissend und fehlerhaft zu erklären, mglw. um sich selbst zu beweihräuchern - nicht nur in diesem Thread.

Auch hier dachte ich eine ehrliche und tolerante Diskussion führen zu können.
 
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F_K

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #182 am: 21. Februar 2019, 12:37:29 »

Griffin,

bitte bei der Wahrheit und belegbaren Tatsachen bleiben - die Bundeswehr bildet Peers aus, bildet Lotsen aus und hat entsprechende Beauftragte, betroffene Kameraden zu unterstützen.

Gibt es Dinge zu verbessern? Klar, immer - aber insgesamt bietet die Bw in diesem Bereich schon viel an.

Was soll eine "Statistik" bringen? Was "bringt" eine einzelne "Ablehnung" - wenn diese begründet und rechtskräftig ist?
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LwPersFw

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #183 am: 21. Februar 2019, 12:43:31 »


Sondern vielmehr darum, wie von meinen Vorrednern wiederholt betont, ist die Bw diesbzüglich ein schier undurchdringliches Dickicht!

Und ohne fremde Hilfe und aufsaugen von Informationen/ Erkenntnissen zu dieser Problematik, scheint/ ist der Betroffene mehr oder minder verloren im Apparat.



Dies ist ja ... wie Vieles mehr ... kein Alleinstellungsmerkmal der Bundeswehr.

Das Sozialrecht ist nun einmal sehr umfangreich und komplex... siehe SGB I bis XII (!!) ... oder eben alle Gesetze, Verordnungen, etc. zum sozialen Entschädigungsrecht...

Da ist jeder Bürger, der damit noch nie zu tun hatte, ganz schnell "verloren im Apparat"...   Und selbst ich ... als "Schreibtischtäter" ...komme da an meine Grenzen...  ;)

Und wie F_K richtig sagt ... ja - es gibt definitiv noch so manchen Verbesserungsbedarf. Keine Frage.

Wenn ich aber die letzten 10 Jahre zurückschaue ... hat sich deutlich etwas getan.

Ich weiß, dies hilft nicht Demjenigen, der z.B. um seine Rechte vor Gericht kämpfen muss, aber es versachlicht die Diskussion.



Zitat
Anfragen von Parlamentariern

Sehe ich positiv. Kleine und große Anfragen wurden bewusst, als demokratisches Mittel zur Kontrolle der Bundesregierung durch das Parlament, geschaffen.

Und ob dann Informationen aus einer Antwort der Bundesregierung, oder anderen Quellen kommen, ist doch sekundär.

Denn jeder Bürger hat auf diese Antworten (so Inhalte nicht als VS eingestuft sind) Zugriff. Gleiches gilt für Gesetzesentwürfe, Anträge der Fraktionen, etc.

z.B.  18/8114 oder 17/2433

https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Soziale-Entschaedigung/Kriegsopferfuersorge/ser-statistik.html;jsessionid=E5891A17125DE7E24C52DCD11DDD0153
« Letzte Änderung: 21. Februar 2019, 17:29:11 von LwPersFw »
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Griffin

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #184 am: 21. Februar 2019, 21:12:43 »


... d'accord.
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LwPersFw

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #185 am: 01. März 2019, 00:30:33 »

Im Anhang

Deutscher Bundestag Drucksache 19/7993
19. Wahlperiode 22.02.2019

Antwort
der Bundesregierung


auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Peter Felser,
Jens Kestner und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/6694 –

Einsatzbedingte psychische Erkrankungen von Bundeswehrsoldaten


(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 19/5734)
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Griffin

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #186 am: 09. März 2019, 22:22:19 »


... @LwPersFw nochmals danke für Deine Lektüre!

In der Tat beantworten die Anfragen der Parlamentarier bzw. vielmehr die Antworten der Bundesregierung hierzu einen sehr großen Teil meiner Fragen - insbesondere statistischer Natur.

Lediglich bleibt für mich weiterhin unbeantwortet, wieviele Betroffene mit anerkanntem Einsatzunfall (GdS 50+) eine Einmalzahlung erhielten und wieviele Betroffene BS infolge eines Einsatzunfalls (GdS 50+) dienstunfähig wurden und daher ein erhöhtes Unfallrugegehaltes bekommen?

Aber damit muss und kann ich leben.
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LotseBert

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #187 am: 10. März 2019, 19:33:15 »

Da öfters über die Dauer der Schutzzeit diskutiert wurde hier die dazugehörige Information mit offizieller Quellenangabe Bundeswehr ...

Quelle :

https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/einsaetze/ueberblick/einsatzversorgungsgesetz/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MXIKDnQ0cQ13NQl2DHY0NAoz0wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxm2GuH6wfpR-VlViWWKFXkF9UkpNaopeYDHKhfmRGYl5KTmpAfrIjRKAgN6LcoNxREQDLtv27/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/




Downloads

Flyer Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz


Darin wird geschrieben :


EINSATZ-WEITERVERWENDUNGS-

GESETZ (EinsatzWVG)
Unter das EinsatzWVG fällt jeder Bw Angehörige, der aufgrund eines schädigenden Ereignisses im
Einsatz („Einsatzunfall“) eine nicht nur geringfügige gesundheitliche Schädigung erlitten hat (Einsatzgeschädigter).
Schädigende Ereignisse können beispielsweise Gefechts- und Beschusssituationen, Anschläge und Raketenangriffe sein.
Eine nicht nur geringfügige Gesundheitsschädigung liegt vor, wenn eine medizinische Behandlung erforderlich und die
Arbeitsfähigkeit längere Zeit beeinträchtigt ist.
Jeder Einsatzgeschädigte hat folgende Ansprüche:
• Schutzzeit zur medizinischen Behandlung und ggf. zur beruflichen Qualifizierung.
Die Schutzzeit ist ab Beginn der beruflichen Qualifizierung auf fünf Jahre befristet, mit einer
Verlängerungsmöglichkeit um drei Jahre
.
Sie endet mit dem Abschluss der medizinischen Behandlung bzw. beruflichen Qualifizierung.
• Einsatzgeschädigte dürfen in der Schutzzeit nur dann wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand
versetzt oder entlassen werden, wenn sie dies selbst beantragen.
Sie verbleiben in ihrem Dienstverhältnis mit allen Ansprüchen (z.B. Besoldung und unentgeltliche truppenärztliche Versorgung).
Nicht-Berufssoldaten, deren Dienstzeit während der Schutzzeit endet, treten in ein sog. Wehrdienstverhältnis besonderer Art ein."


Es ist wichtig dass jeder Betroffene weiß: Die Bundeswehr gibt Ihm genügend Zeit um sich schwerpunktmäßig auf seine Genesung zu konzentrieren.....


« Letzte Änderung: 11. März 2019, 08:50:28 von LwPersFw »
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LwPersFw

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #188 am: 10. März 2019, 20:23:34 »

Da öfters über die Dauer der Schutzzeit diskutiert wurde hier die dazugehörige Information mit offizieller Quellenangabe Bundeswehr ...

Quelle :

https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/einsaetze/ueberblick/einsatzversorgungsgesetz/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MXIKDnQ0cQ13NQl2DHY0NAoz0wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxm2GuH6wfpR-VlViWWKFXkF9UkpNaopeYDHKhfmRGYl5KTmpAfrIjRKAgN6LcoNxREQDLtv27/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/




Downloads

Flyer Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz


Darin wird geschrieben :


"EINSATZ-WEITERVERWENDUNGS-

GESETZ (EinsatzWVG)
Unter das EinsatzWVG fällt jeder Bw Angehörige, der aufgrund eines schädigenden Ereignisses im
Einsatz („Einsatzunfall“) eine nicht nur geringfügige gesundheitliche Schädigung erlitten hat (Einsatzgeschädigter).
Schädigende Ereignisse können beispielsweise Gefechts- und Beschusssituationen, Anschläge und Raketenangriffe sein.
Eine nicht nur geringfügige Gesundheitsschädigung liegt vor, wenn eine medizinische Behandlung erforderlich und die
Arbeitsfähigkeit längere Zeit beeinträchtigt ist.
Jeder Einsatzgeschädigte hat folgende Ansprüche:
• Schutzzeit zur medizinischen Behandlung und ggf. zur beruflichen Qualifizierung.
Die Schutzzeit ist ab Beginn der beruflichen Qualifizierung auf fünf Jahre befristet, mit einer
Verlängerungsmöglichkeit um drei Jahre
.
Sie endet mit dem Abschluss der medizinischen Behandlung bzw. beruflichen Qualifizierung.
• Einsatzgeschädigte dürfen in der Schutzzeit nur dann wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand
versetzt oder entlassen werden, wenn sie dies selbst beantragen.
Sie verbleiben in ihrem Dienstverhältnis mit allen Ansprüchen (z.B. Besoldung und unentgeltliche truppenärztliche Versorgung).
Nicht-Berufssoldaten, deren Dienstzeit während der Schutzzeit endet, treten in ein sog. Wehrdienstverhältnis besonderer Art ein."


Es ist wichtig dass jeder Betroffene weiß: Die Bundeswehr gibt Ihm genügend Zeit um sich schwerpunktmäßig auf seine Genesung zu konzentrieren.....

Danke für die Nennung ... ergänzt meinen Beitrag vom 07.02.19 ...
In diesem hatte ich ja auch eine Vorschrift zitiert, die dies so nennt.


Der Gesetzgeber plant zur Schutzzeit eine Ergänzung mit dem BwEinsatzBerStG:

Zitat aus dem Entwurf

"Dem § 4 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

Die Schutzzeit beginnt mit der Feststellung des Einsatzunfalls.“"




"Zu Artikel 1 (Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes)

Zu Nummer 2

(§ 4 Absatz 1)

Im Hinblick auf die weitreichende Wirkung einer Schutzzeit, insbesondere den Schutz vor
einer Beendigung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses wegen Dienst- oder Arbeitsunfä-
higkeit (Absatz 2) und die Einbeziehung in Personalauswahlentscheidungen (§ 5 Absatz 1),
bedarf es einer gesetzlichen Regelung über den Beginn der Schutzzeit.

Es ist sachgerecht, als Beginn der Schutzzeit die Feststellung des Einsatzunfalls festzulegen,
weil erst ab diesem Zeitpunkt das Vorliegen der Voraussetzungen zum Eintritt in die Schutzzeit
festgestellt ist und die Wirkungen der Schutzzeit einen in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt für
ihren Beginn ausschließen. Wird ein Einsatzunfall erst nach der Beendigung des Dienstverhältnisses
festgestellt, besteht nach § 6 Absatz 5 die Möglichkeit zur Einstellung in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art."
« Letzte Änderung: 11. März 2019, 08:45:34 von LwPersFw »
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LotseBert

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #189 am: 10. März 2019, 20:50:46 »

Noch als Anhang....

Deutscher Bundestag Drucksache 19/7993
19. Wahlperiode 22.02.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Peter Felser,
Jens Kestner und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/6694 –
Einsatzbedingte psychische Erkrankungen von Bundeswehrsoldaten
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 19/5734)



.....

15. Bei wie vielen Soldaten wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die re-
gulär vorgesehene Schutzzeit von maximal fünf Jahren bereits verlängert?
Bei wie vielen Soldaten wurde die Schutzzeit bereits mehrfach verlängert (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/5734, Antwort zu Frage 30)?


Es befinden sich aktuell 765 Soldatinnen und Soldaten in der Schutzzeit, davon
143 mehr als fünf Jahre.
Darüber hinaus wird zu dieser Fragestellung keine Statistik geführt. Dies folgt
den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, da die Aufnahme dieser Detailas-
pekte zur Aufgabenerledigung nicht erforderlich ist.
....
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LotseBert

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #190 am: 10. März 2019, 21:07:48 »

Hab gesehen LwPersFw war schneller ....
Danke ..
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IT-robin

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #191 am: 14. März 2019, 19:28:45 »

Gilt eine Bissverletzung einer Katze oder eines Hundes auf dem direkten Hin-oder Rückweg zu einer Truppenärtzlich angewiesenen und verordneten Behandlung bei einem Facharzt oder Therapeuten während einer Krankschreibung  als WDB ?
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F_K

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #192 am: 14. März 2019, 20:33:18 »

Eher allgemeines Lebensrisiko  ..
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ulli76

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #193 am: 14. März 2019, 20:37:56 »

Generell nicht. Man müsste aber die Details des Einzelfalls kennen.
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•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LotseBert

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #194 am: 14. März 2019, 20:40:40 »

§ 81 - Soldatenversorgungsgesetz (SVG)

(1) Wehrdienstbeschädigung ist eine gesundheitliche Schädigung, die durch eine Wehrdienstverrichtung, durch einen während der Ausübung des Wehrdienstes erlittenen Unfall oder durch die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse herbeigeführt worden ist.


(2) Eine Wehrdienstbeschädigung ist auch eine gesundheitliche Schädigung, die herbeigeführt worden ist durch


1.wegen seines pflichtgemäßen dienstlichen Verhaltens,

auf einem Hin- oder Rückweg erleidet, der notwendig ist, um eine Maßnahme der Heilbehandlung, eine Badekur, Versehrtenleibesübungen als Gruppenbehandlung oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 26 des Bundesversorgungsgesetzes durchzuführen oder um auf Verlangen einer zuständigen Behörde oder eines Gerichts wegen der Beschädigtenversorgung persönlich zu erscheinen,

gesundheitsschädigende Verhältnisse, denen der Soldat am Ort seines dienstlich angeordneten Aufenthalts im Ausland besonders ausgesetzt war.............

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