Guten Tag.
Ich möchte mich mit folgender Frage an die Forumsgemeinschaft wenden.
Es wurde im Zusammenhang der Versorgung mit einer WDB durch Einsatzunfall/Verwundung schon öfters eine Sonderkonstellation im Bezug auf das erhöhte Unfallruhegehalt in der Statusgruppe der Berufssoldaten angesprochen, wenn der Einsatzgeschädigte zum Zeitpunkt des Einsatzunfalles SAZ war und erst danach den Statuswechsel zum Berufssoldaten vollzogen hat.
Wird der Berufssoldat nun aufgrund seiner Einsatzschädigung aufgrund von dienstunfähig in den Ruhestand versetzt, ergibt sich diese Sonderkonstellation wie oben beschrieben.
Beispiel:
Berufssoldat wird aufgrund Einsatzschädigung / Einsatzunfall mit GdS 50% (WDB anerkannt) oder höher aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.
Status zum Zeitpunkt des Einsatzunfalles, SAZ
Status zum Zeitpunkt der festgestellten Dienstunfähigkeit, BS
Dazu die
K-9000/031
Betreuung von ehemaligen Angehörigen der
Bundeswehr, die unter Einsatzfolgen leiden
4.2.2 Einsatzversorgung
Erhöhte UnfallversorgungEinsatzgeschädigte Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, die einen Einsatzunfall mit einer schädigungsbedingten MdE von mindestens 50 Prozent erlitten haben, erhalten außerdem im Falle ihrer Versetzung in den
Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit infolge des Einsatzunfalls laufendes
erhöhtes Unfallruhegehalt in Höhe von 80 Prozent der Dienstbezüge der
übernächsten Besoldungsgruppe.
Ausgleichszahlung für andere StatusgruppenSoldatinnen und Soldaten, die nicht Berufssoldatinnen oder Berufssoldaten
sind, erhalten im Falle der Entlassung wegen Dienstunfähigkeit systembedingt kein laufendes Unfallruhegehalt.
Sie erhalten im Falle der Dienstunfähigkeit infolge des Einsatzunfalls stattdessen eine Ausgleichszahlung in
Höhe von 30.000 Euro, wenn die MdE zum Dienstzeitende schädigungsbedingt mindestens 50 Prozent beträgt.
Diese erhöht sich um 6.000 Euro für jedes vor dem Einsatzunfall zurückgelegte Dienstjahr als Soldat, für jeden weiteren vor dem Einsatzunfall vollendeten Dienstmonat um 500 Euro. Für Freiwillig Wehrdienstleistende (§ 58b SG) erhöht sie sich für jeden vor
dem Einsatzunfall vollendeten Dienstmonat um 500 Euro.
Diese Versorgung wird ergänzt durch eine laufende Erwerbsunfähigkeitsrente aus der
gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund der Nachversicherung durch
den Bund. Daneben werden die Leistungen der vorstehend beschriebenen
Beschädigtenversorgung gewährt.
Für den oben genannten Soldaten fallen nun folgende Versorgungsleistungen im Rahmen der Einsatzversorgung an:
Anstatt der erhöhten Unfallversorgung erhält der Soldat aus dem Beispiel
1. Ausgleichszahlung in Höhe von 30.000 Euro
2. erhöht sich um 6.000 Euro für jedes vor dem Einsatzunfall zurückgelegte Dienstjahr als Soldat, für jeden weiteren vor dem Einsatzunfall
vollendeten Dienstmonat um 500 Euro
anstatt der Ergänzung durch eine laufende Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, erhält der Berufssoldat ein Mindestruhegehalt bzw. die erworbenen Pensionsansprüche gemäß Bundesbesoldungsgesetz.
Berufsschadensausgleich und andere Leistungen nach SVG bleibt von den Regelungen zur Unfallversorgung unberührt.
Liege ich mit meiner Einschätzung richtig oder stellt sich der Sachverhalt anders dar?
https://www.bundeswehr.de/resource/blob/109432/0106d34df5082c8c5c1df6a949174051/XXII%20Konzept%20K_9000_031%20Betreuung%20von%20ehemaligen%20Angeh%C3%83%C2%B6rigen%20der%20Bundeswehr%2C%20die%20unter%20Einsatzfolgen%20leiden.pdf