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Autor Thema: abstandsverstoß und ein paa fragen  (Gelesen 4013 mal)

Stunt

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abstandsverstoß und ein paa fragen
« am: 07. April 2010, 13:44:38 »

Hallo kameraden
vielleicht können mir hier die leute weiterhelfen mein fahrlehrer der mich sonst immer beräht is nich da.

also folgendes problem
meine verlobte is nem auto aufer autobahn zu dicht hinten drauf(da probezeit droht nun probezeitverlängerung, nachschulung usw. hab ich auch schon alles hintermir eigentlich kenn ich mich ziemlich gut aus aber so einen fall hatt ich noch nich)
sie ist ja nich persönlich angehalten worden und das auto is auf meinen schwiegervater angemeldet nun hat er das schreiben bekommen und
drin steht so ca.



die aufnahme hat ne kamera an ner autobahn brücke gemacht.

meine frage is jetzt kommt sie irgendwie drum rum? wenn man in das schreiben jetzt reinschreibt  ihre mum is gefahren? ich weis mal abgesehen vom versuch des betruges und soweiter ich will wissen ob sich meine verlobte irgendwie vor dem aufbauseminar drücken kann

sie meint zudem noch das ein auto vor ihr war das eingeschert ist.
... ich weis das ich immer einspruch einlegen kann (hab ich auch schon gemacht is dann fallengelassen worden das verfahren, was würde denn passieren wenn sie den einspruch nich anerkennen? ich weis auch das ich ihn immer wieder zurückziehen kann...)
joa ich glaub das wa erst mal alles

vielleicht kann mir jemand weiter helfen

MKG
horrido
grüße aus stetten


« Letzte Änderung: 08. April 2010, 10:36:09 von Stunt »
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schlammtreiber

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Re:abstandsverstoß und ein paa fragen
« Antwort #1 am: 07. April 2010, 13:50:26 »

Was ich jetzt schreibe ist "Küchenjuristerei", bzw Kategorie "hat mir jemand so gesagt der´s wissen muss" (Polizist):

Der Vater kann einfach (wahrheitsgemäß) sagen, dass er nicht gefahren ist. Er muss seine Tochter NICHT als Schuldige hinhängen, auch wenn das Schreiben absichtlich den Eindruck zu erwecken versucht, er MÜSSE dies tun. Er kann einfach sagen "ich war´s nicht" und ein Blick auf das Beweisphoto (das eine junge Frau zeigen dürfte) dürfte ihm recht geben.

Falls ich Bullshit erzähle dürfen jetzt die Forenjuristen eingreifen und mich korrigieren  :D
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Fitsch

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Re:abstandsverstoß und ein paa fragen
« Antwort #2 am: 07. April 2010, 14:21:03 »

Die Androhung einer Fahrtenbuchauflage kann man mit Grinsen entgegennehmen solange bisher gegen den Halter bisher nie ermittelt wurde.
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mailman

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Re:abstandsverstoß und ein paa fragen
« Antwort #3 am: 07. April 2010, 14:21:55 »

Wobei man von einem Vater erwarten könne, das er seine eigene Tochter kennt. Ist naürlich die Frage in weit man das bei so einem Abstandsfoto erkennen kann.

Und soo einfach ist das nicht mit einfach sagen "es ist jemand anders gefahren usw". Wir hatten das mal in meiner alten Firma. Da wurde die Pol. schon sehr genau wissen, wer gefahren ist und derjenige der angeblich gefahren sein soll musste auch genau Angaben machen.

Ich würde einfach dazu stehen Probezeit hin oder her. Ein Abstandverstoß ist auf der BAB nicht ohne.
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schlammtreiber

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Re:abstandsverstoß und ein paa fragen
« Antwort #4 am: 07. April 2010, 14:23:30 »

Wobei man von einem Vater erwarten könne, das er seine eigene Tochter kennt.

Schön und gut, aber soweit ich weiss kann man nicht zu Aussagen gegen eigene Verwandte und Angehörige gezwungen werden? Oder ist das ein "Rechtsmythos"?  ;)
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Fitsch

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Re:abstandsverstoß und ein paa fragen
« Antwort #5 am: 07. April 2010, 14:27:52 »

Problematisch wird´s wenn beide unter der gleichen Adresse gemeldet sind. Dann tut sich das zuständige Einwohnermeldeamt recht leicht mit der Identifizierung der Fahrerin
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wolverine

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Re:abstandsverstoß und ein paa fragen
« Antwort #6 am: 07. April 2010, 14:40:50 »

1. Den Zugang eines Schreibens muss die Behörde beweisen. Sollte nicht förmlich zugestellt worden sein, tut sie sich da schwer.
2. Wenn förmlich zugestellt werden sollte, kann man sich zum Tatvorwurf nicht äußern sondern lediglich die Pers. Daten angeben.
3. Sollte dann der Bußgeldbescheid ergehen, kann man wahrheitsgemäß angeben, nicht der Fahrer gewesen zu sein und gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.
4. Aussagen gegen Familienangehörige kann man gem. § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO verweigern.
5. Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren gem. § 26 StVG nach 3 Monaten.

Damit sollte alles geklärt sein.
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Stunt

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Re:abstandsverstoß und ein paa fragen
« Antwort #7 am: 07. April 2010, 14:59:01 »

hab ich vergessen stieftochter also fällt § 52 abs.1 Nr. 3 StPO weg  bzw is ja ne angehörige also greift es....

danke schon mal für die sehr schnellen antworten!
ich meld mcih die tage noch mal hab das schreiben grad nich bei mir ich sag bescheid was genau drin steht wenn ich es hab


so hier hab ich das schreiben jetzt wäre nett wenn sich das bis morgen abend jemand von euch anschauen könnt und mir sagt was das jetzt heist
er muss keine angaben machen (mit gefahr ein fahrtenbuch auferlegt zu bekommen , FALLS sie nicht ermittelt werden kann)
oder er soll ihre mum reinschreiben (schaun die sich die fotos dann an??? weil man sieht ja nur ne frau drauf obs jetzt ihre mum is oder sie ... oder schaun die sich die fotos generell an oder nur wenn man sich nich äußert usw)

das mit dem ncih zurückschicken hab ich schon verstandne dann kommt halt erstmal ne mahnung ... usw

danke im vorraus

MKG
Horrido
« Letzte Änderung: 07. April 2010, 21:16:34 von Stunt »
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Stunt

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Re:abstandsverstoß und ein paa fragen
« Antwort #8 am: 07. April 2010, 21:37:32 »

<hochschieb>
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Re:abstandsverstoß und ein paa fragen
« Antwort #9 am: 08. April 2010, 07:43:23 »

Also ich wäre vorsichtig mit dem was ihr hier macht. Denn das ganze Grenzt schon fast an Rechtsberatung und das dürfen in Deutschland nur Anwälte.
Wenn so ein dubioser Abmahnanwalt das spitz kriegt, dann könnte der Betreiber des Forums schnell eine Abmahnung mit entsprechender Kostenstellung im Briefkasten haben.

So nebenbei finde ich es ziemlich scheiße wenn jemand nicht zu seinem Fehlverhalten steht und sich versuch mit Tricks aus der Verantwortung zu stehlen.
Und wenn aus sicht des Betroffenen kein Fehlverhalten vorliegt, dann eine Anwalt nehmen und dagegen vorgehen.
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schlammtreiber

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Re:abstandsverstoß und ein paa fragen
« Antwort #10 am: 08. April 2010, 08:24:09 »

Also ich wäre vorsichtig mit dem was ihr hier macht. Denn das ganze Grenzt schon fast an Rechtsberatung und das dürfen in Deutschland nur Anwälte.

Wenn es nur fast dran grenzt ist das ja kein Problem, solange keine handfeste Rechtsberatung vorliegt  ;)
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RekrKp8

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Re:abstandsverstoß und ein paa fragen
« Antwort #11 am: 08. April 2010, 09:56:35 »

Wo liegt das Problem. Hört mal her! Wenn die junge Fahrerin zu dicht aufgefahren ist, geht von ihr krass gesagt eine Gefahr aus. Ich als mündiger Staatsbürger wünsche mir sogar, dass sie - auch als erzieherische Maßnahme - auf ein solches Aufbauseminar geht, denn verstanden hat sie es während der Fahrschulzeit wohl nicht.

Ich muss immer an meine Verwandten und Freunde denken, die vielleicht im Auto davor sitzen könnten.
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schlammtreiber

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Re:abstandsverstoß und ein paa fragen
« Antwort #12 am: 08. April 2010, 10:25:04 »

Hört mal her! Wenn die junge Fahrerin zu dicht aufgefahren ist, geht von ihr krass gesagt eine Gefahr aus.

Wobei vielleicht erst mal zu klären wäre, was man mit "zu dicht" denn meint. Drängeln und fast im Kofferraum sitzen? Oder einen Sicherheitsabstand wie "halber Tacho" unterschreiten, welchen man im Verkehr regelmäßig unterschreitet weil praxisfern?
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AriFuSchr

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Re:abstandsverstoß und ein paa fragen
« Antwort #13 am: 08. April 2010, 10:36:50 »

... fahre ich zu dicht vor Ihnen her  ???
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Kameradschaftliche Grüsse 
 
                            




AriFuSchr

mailman

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Re:abstandsverstoß und ein paa fragen
« Antwort #14 am: 08. April 2010, 11:04:31 »

Je nach dem, wo diese Kameras sind und wie das ganze aufgebaut ist, kann es auch mal unschuldige erwischen. Im ungünstigsten Fall könnte man überholt worden sein und der Überholer gerade eingeschert.

Was bin ich froh das meine Probezeit lange vorbei ist ;D
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