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Infos zur sanitätsdienstlichen Versorgung

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ulli76:
Da ja ab und an mal Fragen zur untentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung auftauchen, schreib ich in diesen Thread mal die wichtigsten Infos.
Wenn noch was wichtiges fehlt- einfach mich anschreiben.

Bitte habt Verständnis, wenn es ein wenig dauert, bis ich alle wichtigen Infos eingehackt hab.

ulli76:
Krank am Wochenende und im Urlaub:

Eigentlich wird man über dieses Thema ja am Anfang der AGA belehrt- aber ich weiss auch wie viele Infos am Anfang auf einen einprasseln und auch, dass der ein oder andere tagsüber sein Schlafdefizit ausgleicht 

- Jede Einheit hat einen etwas anderen Ablauf, was das Krankmelden angeht- haltet euch daran, was befohlen wurde!!!
- Alles wichtige steht auch auf dem entsprechenden Merkblatt (Das Teil, was meist seit der AGA irgentwo im
  Mäppchen vom Truppenausweis liegt)

Hier der genaue Ablauf:
-Wenn euch die Einheit erwartet (Sonntag abend, Montag früh) ruft ihr eure Einheit an und meldet, dass ihr euch nicht in der Lage fühlt, zur Einheit zu kommen und dass ihr beabsichtigt, einen Arzt in heimatnähe aufzusuchen. Man wird euch dann mitteilen, wie die Einheit den weiteren Ablauf will.
Der Ansprechpartner ist üblicherweise der UvD- da ihr schlau wart, hab ihr euch die Durchwahl aufgeschrieben und z.B. auf das Merkblatt für Erkankungen außerhalb des Standortes geschrieben.
An Tagen, wo die Einheit im Dienst ist, ruft man üblicherweise direkt Chef/Spieß oder Zugführer an- je nach dem wie es bei euch geregelt ist- im Zweifel Spieß anrufen (desse Nummer habt ihr natürlich auch aufgeschrieben)
- Ihr macht euch auf die Suche nach dem nächsten SanBereich. Nummern und Adressen findet ihr auf www.sanitaetsdienst-bundeswehr.de Links oben gibts nen Feld "Finde deinen Truppenarzt"- das einfach anklicken. Da ihr gute Soldaten seid habt ihr euch schon vorher mal schlau gemacht und euch die entsprechende Nummer rausgesucht. (Nicht, dass gerade an dem WE der Rechner abschmiert)

- Da ruft ihr an und fragt, wann ihr kommen könnt.
- Wenn das weiter weg ist, ruft ihr trotzdem an und schildert die Art des Notfalls und fragt, ob ihr zum zivilen Arzt dürft.

OBACHT: Rezepte von nem zivilen Arzt nur nach Rücksprache mit dem SanBereich einlösen- sonst kann es passieren, dass ihr das selber zahlen müsst.

- Zum entsprechenden Termin begebt ihr euch zum SanBereich- dort werdet ihr behandelt und werdet ggf. kzH geschrieben.
- Beim zivilen Arzt gebt ihr an, dass ihr Soldat seid (Truppenausweis mitnehmen!)- ob eure Einheit ne zivile Krankmeldung akzeptiert, entscheidet euer Chef.
- Wenn ihr krank geschrieben werdet, ruft ihr wieder in eurer Einheit (UvD) an und meldet das. Normalerweise gibt´s dagegen keine Einwände (außer an dem Tag ist Dienst- z.B. Montag- dann solltet ihr direkt den Chef/Spieß anrufen und der folgende Punkt entfällt).
- Am nächsten Tag, an dem Dienst ist, informiert ihr zusätzlich euern Chef/Spieß (je nach dem wie das in der Einheit geregelt ist). Der wird euch dann sagen, ob ihr zu Hause bleiben dürft, oder in die Einheit kommen sollt.
- Der Disziplinarvorgesetzte entscheidet über kzH oder nicht- nicht der Truppenarzt.

Im Falle eines akuten Notfalls (Unfall, Herzinfarkt etc.) könnt ihr euch natürlich dirket im nächsten Krankenhaus melden bzw. den Rettungsdienst rufen.

- Wenn ihr wieder im Dienst seit, meldet ihr euch bei eurem SanBereich und gebt da die Unterlagen ab, die ihr beim Arzt bekommen habt. Dort wird auch die Überweisung ausgestellt, wenn ihr bei nem zivilen Arzt wart.
- Wenn ihr stationär im Krankenhaus liegt, solltet ihr sowohl eure Einheit als auch den SanBereich informieren.   

ulli76:
90/5er- Tauglichkeiten (außerhalb der Musterung):

Die BA (für Belegart) 90/5 ist eine Anforderung auf Untersuchung von euerm Chef an den Truppenarzt.
Diese gibt es für alle möglichen Anlässe:
- fängt an bei der Einstellung
- Übernahme zum FWDL, SaZ, BS
- Dienstzeitverlängerungen
- Auslandseinsätze
- Führerscheine
- bestimmte Lehrgänge
- Entlassung am Ende der Dienstzeit
- Dienst- und Verwendungsfähigkeit (Zum DU-Verfahren gibt´s noch weitere Infos in nem Extra-Beitrag)

Also- das Teil wird entweder direkt von der Einheit in den SanBereich geschickt, oder ihr bekommt es und müsst das im SanBereich abgeben. Viele SanBereiche haben ein eigenes 90/5-Büro, welches das ganze Verfahren koordiniert.
Wenn das 90/5er im SanBereich angekommen ist, wird festgelegt, welche Untersuchungen ihr braucht.

Beispiele: für Kraftfahrer B: Hörtest, Sehtest, Labor und Untersuchung beim Truppenarzt
             für Kraftfahrer CE: Hörtest, Augenarzt, Labor, Truppenarzt
             Ausland und Tropen und SaZ/Dienstzeitverlängerung: Hörtest, Sehtest, Lungenfunktion, Labor,
             Tuberkulosetest, Ergometrie (=Belastungs-EKG), Zahnarzt, Impfstatus, BLutgruppe und Truppenarzt.
Das sind die Standarduntersuchungen, je nach Vorerkrankungen oder bei Auffälligkeiten kann da noch mehr zu kommen. (Z.B. Gyn-Untersuchung bei Frauen, Drogentest, Orthopäde....)

Meist sind diese Untersuchungen ein Jahr gültig- Zahnarztbefunde in der Regel 6 Monate.

Die Termine klapptert ihr dann ab und am Ende habt ihr die Hautpuntersuchung beim Truppenarzt- wie ausführlich die Untersuchung ist, hängt vom Truppenarzt ab- oft ist das aber nur oberflächlich.

Am Ende gibt es ein Urteil duch den Truppenarzt: Und zwar seid ihr entweder gesundheitlich geeignet, vorübergehend nicht geeignet (bei aktuen Erkrankungen), dauerhaft nicht geeignet oder geeignet mit Einschränkungen.

Wenn der 90/5er wieder in eurer Einheit ist, bekommt ihr das Ergebnis vom Chef eröffnet. Meist sagt euch aber schon der Truppenarzt bei der HU, was Sache ist.

Wenn ihr mit dem Ergebnis nicht einverstanden seid, besteht dei Möglichkeit einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zu stellen. Das könnt ihr selber oder euer Chef oder auch der Truppenarzt (manchmal schreibt der Truppenarzt auch schon "Ausnahmegenehmigung empfohlen" auf´s 90/5er). Meist stellt der Soldat den Antrag und der Chef und der Truppenarzt nehmen Stellung.
In dem Antrag solltet ihr begründen, warum ihr denkt, dass ihr trotz eines Gebrechens für einen bestimmten Anlass doch tauglich seid (Stichwort: Soldat kann das Gebrechen durch Erfahrung ausgleichen und Chef braucht den Mann ganz dringend.) Das Ganze geht dan über den SanBereich an den, der es entscheidet (z.B. SanKdo, SDBw, PersAmt- jewiles Beratender Arzt)
Im günstigen Fall werdet ihr dann durch Ausnahmegenehmigung tauglich geschrieben.
Obacht: Ihr müsst für jeder 90/5er einen neuen Antrag stellen- die Ausnahmegenehmigung gilt nur für den jeweiligen Anlass

ulli76:
Die Musterung/Tauglichkeitsgrade:
Wenn ihr euch entschlossen habt, Soldat werden zu wollen, müsst ihr natürlich erstmal tauglich sein, damit das was wird.
Dazu bekommt ihr nen Termin im KWEA bzw. das wird dann in den ZNwGs/an der OPZ gemacht.
Ihr könnt auch einen Antag auf Musterung beim KWEA stellen, wenn ihr generell Soldat werden woll, aber erstmal sehen wollt, ob ihr tauglich seid.

Übrigens wird im KWEA nur generell geschaut, ob ihr tauglich seid und welche Ausschlüsse ihr habt. Am ZNwG werdet ihr nochmal genauer untersucht.

- Zur Musterung nehmt ihr alle wichtigen ärztlichen Unterlagen mit (damit ist nicht der Befund von eurem Fusspilz mit 15 gemeint, sondern chronische Erkrankungen, OPs etc.)
- Wenn ihr im Rahmen der Musterung dann zum Arzt kommt, werdet ihr vorher vermessen- also Körpergröße, Gewicht, ggf. Drogentest (manchmal wird der gemacht, manchmal nicht- verlasst euch nicht drauf dass alles gut geht, sondern lasst direkt die Finger von dem Zeug), Blutdruck, Sehtest, Hörtest etc.
- Beim Arzt werdet ihr dann untersucht- von Kopf bis Fuss- Abhören von Herz und Lunge, Rücken und Kniegelenke werden untersucht und natürlich der berühmt-berüchtigte EKG (Eier-Kontroll-Griff)- dabei geht es drum, ob die Hoden da sind, wo sie hin gehören, ob es Anhalte für Tumore gibt und ihr einen Leistenbruch habt.
-Wenn noch was unklar sein sollte, werdet ihr zu nem Facharzt geschickt, um das weiter abklären zu lassen.
-Am Ende entscheidet der Arzt, ob ihr tauglich seid und ob ihr Einschränkungen habt.
-Grundlage des Ganzen ist die ZDv 46/1 in der Version vom 1.9.2010- die gibt´s im Netz- einfach googeln- da gibt es übrigens auch ne Größen- und Gewichtstabelle
Die Taugleichkeitsgrade sind an sich nur ein statistischer Wert. Man braucht für keine einzige Verwendung T1- auch nicht für´s KSK- ihr solltet natürlich nicht gerade den Ausschluss bei eurer Wunschverwendung haben.

T1- bedeutet, dass ihr keinen einzigen Ausschlus habt- ihr könnt damit alles machen
T2- bekommt ihr,wenn ihr mindestens einen Ausschluss habt. Häufiger Grund ist z.B. die Körpergröße- zu kurz oder zu lang- das gibt nen Ausschluss für´s Wachbataillon- und damit T2.
T3- gibt´s nicht mehr. Die zugrundeliegenden IVer-Gradationen gibt es nur noch für aktive Soldaten.
T4- vorübergehend nicht wehrdiensttauglich. Zugrundeliegende Gradation: V. Bedeutet, dass ihr ne akute Erkrankung oder Verletzung habt, die aber wahrscheinlich ausheilt. Nach OPs in der Regel Sperre für 6 Monate. DAnn wird erneut begutachtet.
T5- Dauerhaft nicht wehrdiensttauglich. Gradation VI: Bedeutet, dass ihr ne Krankheit habt, die mit dem Wehrdienst nicht vereinbar ist. Auch wenn ihr aktuell voll belastbar seid. Die Bundeswehr will schließlich eine Prognose, wie sich das in er Zukunfst entwickeln könnte. Z.B. sind regelmäßige Mediamenteneinnahme oft ein Grund für T5- u.a. auch weil die Bundeswehr nicht bereit ist, dauerhaft die Kosten dafür zu übernehmen.

Ändert sich nach der Musterung der Grundheitszustand, dann müsst ihr das melden- und es wird neu entschieden.

Einstellungsuntersuchung:
Irgentwann seid ihr dann Soldat und werdet in der ersten Woche eurer Grundausbildung nochmal untersucht.
Bringt zu dem Termin alle wichtigen Arztunterlagen/Befunde mit plus Impfbuch.
Je nach SanBereich wird entweder jeder Soldat beim Arzt vorgestellt oder nur die, deren Musterung länger als 1 bzw. Jahre her ist. Wenn ihr seit der Musterung krank wart (also mehr als nen Schnupfen) oder ihr euch ernsthafter verletzt habt (z.B. Knochenbruch), werdet ihr auf jeden Fall dem Arzt vorgestellt. Wenn ihr den Arzt sprchen wollt, weil ihr z.B. Probleme habt, dann geht das auch.
Voher werdet ihr nochmal voruntersucht: Also Körpergröße, Gewicht, BLutdruck, Urin-Test
Machmal wird an dem Tag direkt geimpft- manchmal erst später.
Wie gründlich die Untersuchung beim Arzt ist, hängt vom Arzt ab- manche befragen nur, manche untersuchen gründlich, manche oberflächlich.

-Fehlsichtige Soldaten werden meist beim Augenarzt vorgestellt- ihr bekommt dann auch einen Bestellschein für ne Dienstbrille.

Am Ende kann rauskommen, dass sich nichts geändert hat, manchmal ändert der Arzt auch den Tauglichkeitsgrad. Sollte schon frühzeitig klar sein, dass ihr nicht (mehr) tauglich seid, gibt es die Möglichkeit der Schnellentlassung- das geht nur innerhalb der ersten 4 Wochen mit einem verkürzten Verfahren- das wird man euch aber genau erklären, wenn ihr betroffen seid.

Es gab zum 1.9.2010 eine Vorschriftenänderung:

Die aktuelle ZDv 46/1 ist die vom 1.9.2010- in dieser Vorschrift findet man alles zum Thema Musterung, Tauglichkeiten und auch die Größen-und Gewichtstabelle.
Generell gilt, dass ihr ab einem BMI von 30 nicht tauglich seid.

Für Soldaten, die einen Laufbahn- oder Statuswechsel anstreben wurden die Werte für das Belastungs-EKG hochgesetzt. Für Männlein und Weiblein gilt ab sofort ein PWC 170 von 2,3 (also ihr müsst bei einem Puls von 170 das 2,3-fache des Körpergewichtes an Watt fahren.)

Andere PWCs- Tropen- und Auslandstauglichkeit 2,1 Männer und 1,8 Frauen, Borddienstverwendungsfähigkeit beim 1. Mal 2,4, bei der Wiederholung 2,0

Für Reservisten gibt es einen Tauglichkeitsgrad T6- tauglich als Reservist. Voraussetzung ist eine Gesundheitsziffer der Gradation IV (keine VIer, keine zweite IVer). Für mehrere IVer oder auch VIer Gradationen braucht man eine Ausnahmegenehmigung. Am besten frühzeitig um die Untersuchungen kümmern, erleichtert die Einstellungsuntersuchung zu Beginn der Wehrübung. 

ulli76:
Es gibt eine Vorschriftenänderung:

Die aktuelle ZDv 46/1 ist die vom 1.9.2010- in dieser Vorschrift findet man alles zum Thema Musterung, Tauglichkeiten und auch die Größen-und Gewichtstabelle.
Generell gilt, dass ihr ab einem BMI von 30 nicht tauglich seid.

Für Soldaten, die einen Laufbahn- oder Statuswechsel anstreben wurden die Werte für das Belastungs-EKG hochgesetzt. Für Männlein und Weiblein gilt ab sofort ein PWC 170 von 2,3 (also ihr müsst bei einem Puls von 170 das 2,3-fache des Körpergewichtes an Watt fahren.)

Andere PWCs- Tropen- und Auslandstauglichkeit 2,1 Männer und 1,8 Frauen, Borddienstverwendungsfähigkeit beim 1. Mal 2,4, bei der Wiederholung 2,0

Für Reservisten gibt es einen Tauglichkeitsgrad T6- tauglich als Reservist. Voraussetzung ist eine Gesundheitsziffer der Gradation IV (keine VIer, keine zweite IVer). Für mehrere IVer oder auch VIer Gradationen braucht man eine Ausnahmegenehmigung. Am besten frühzeitig um die Untersuchungen kümmern, erleichtert die Einstellungsuntersuchung zu Beginn der Wehrübung.

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