Servus Kameraden,
ist hier zufaellig noch einer dabei, der unter "Hohheit" des KWEA Wiesbaden faellt, bzw des VBK 44 (?)
Habe gerade beim KWEA angerufen zwecks UTE fuers Schiessen, aber da arme Kerl an der anderen Leitung wusste natuerlich wieder gar nichts ud hat mit die Nummer vom Verband der Res in Giessen gegeben. Dort geht natuerlich auch keiner ran.
Wo muss ich mich denn zwecks UTE nun hinwenden?
Vielen Dank,
Ben
Tach die Herren!
Interessante Thematik, die Ihr da so drauf habt. Die Diskussion darüber ist zwar schon etwas länger her, aber ich hab da noch ein Paar wirklich gute Tips für Reservisten, die interessiert sind, Uniform zu tragen.
Also: grundsätzlich wird die UTE für entlassene Soldaten (also Reservisten) egal ob beordert oder nicht, vom Kommandeur im Verteidigungsbezirk des Wohnsitzes erteilt. Im Falle von Wiesbaden müßte dieses das VBK in Gießen sein. Sie kann dauerhaft oder für den Einzelfall erteilt werden. Nach den Uniformtragebestimmungen bezieht sich eine Tragegenehmigung aber lediglich auf den kleinen Dienstanzug. Es wird nur in wenigen Ausnahmefällen eine UTE für den Feldanzug flecktarn erteilt.
Ferner ist grundsätzlich bei Angehörigen der TSK Heer und Luftwaffe die Schwarz-rot-goldene Litze zu tragen. Bei Reservisten der TSK Marine wird ein goldenes "R" angebracht.
Die Beantragung einer solchen Dauertrageerlaubnis macht allerdings nur Sinn, wenn ein Reservist einen entsprechenden Dienstanzug hat. Das sind i. d. R. ehemalige Berufssoldaten oder längergediente SaZ, die Teil- bzw. Selbsteinkleider waren. Als Mitglied einer Reservistenkameradschaft hat man auch die Möglichkeit, an einen entsprechenden Dienstanzug zu kommen. Das läuft normalerweise dann über den Vorsitzenden der RK.
Es wird davor gewarnt, einfach so eine Uniform anzuziehen. Auch wenn man keine Dienstgradabzeichen trägt, kann der Straftatbestand der Amtsanmaßung erfüllt sein. Geschweige denn, wenn nicht die entsprechenden Litzen getragen werden! Das ruft mit Sicherheit den Staatsanwalt auf den Plan, weil man ja keinen Truppenausweis vorweisen kann, wenn jemand danach fragen sollte.
Zum Thema MCP noch folgendes: Diese Veranstaltung hat keine Förderungswürdigkeit für die Bundeswehr, da es sich um ein Schießen handelt, für das Startgeld etc. durch einen Schützenverein erhoben wird. Somit wird mit Sicherheit keine UTE dafür erteilt. Dazu gibts angeblich auch ein entsprechendes ministerielles Fernschreiben.
Noch was zu ausländischen Uniformen:
Das tragen von ausländischen Uniformen kann u. U. eine Werbung für ausländische Armeen darstellen, daß unter Strafe gestellt ist. Zumal Du als Deutscher i. S. d. GG eigentlich keine ausländische Uniform tragen dürftest.
Wenn Angehörige ausländischer Streitkräfte in Deutschland sind, so haben sie i. d. R. eine Besuchserlaubnis, die dann mit der entsprechenden UTE verbunden ist. Das ist aber Sache der entsprechenden Ministerien, diese zu erteilen.
Die ausländischen Truppen in Deutschland, wie z. B. die Amerikaner dürfen Uniform außer Dienst tragen. Das ist im NATO - Truppenstatut entsprechend geregelt.
So, noch Fragen?
Kleinen Tip übrigens, was Schießen angeht: Sieh doch mal auf der HP vom VdRBw vorbei, da sind schon fürs nächste Jahr Schießen veröffentlicht. Die laufen dann i. d. R. als DVag. Mußt aber Mitglied sein. Aber die 30 Euro p. J. lohnen sich.
Grüße aus dem verregneten Iserlohn
Peter