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Autor Thema: Einwand gegen Zeitraum der Wehrübung  (Gelesen 10818 mal)

Olly

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Einwand gegen Zeitraum der Wehrübung
« am: 05. Januar 2005, 11:03:54 »

 ???  ???  ???
Kann hier mir vielleicht jemand mit sachlich richtigen Infos weiterhelfen?

Ich habe am 18.12.2004 eine Einberufung zur Wehrübung bekommen. Dieses Jahr April für eine Woche. Nun läßt mich mein Arbeitgeber da aber nicht hin. Da fängt mein Problem an:

Das Kreiswehrersatzamt sagt mir der Arbeitgeber muß beim Bezirksamt eine Unabkömmlichkeitserklärung abgeben. Die wissen aber im Bezirksamt HH-Nord von nichts. Nicht einmal wohin die mich verbinden sollten. Der Leiter der Unterhaltssicherung meinte dann ich solle beim Kreiswehrersatzamt Lüneburg einen Antrag auf Rücknahme stellen. Habe er auch mal so gemacht außerdem würde auf der Unabkömmlichkeitserklärung gar nicht der Punkt "Truppenwehrübung" aufgeführt, nur Wehrpflicht.
Als ich dann den Reservisten-StFw im Bataillon anrief konnte der mir auch nur soweit helfen das ich Einspruch einlegen soll damit ich die Frist ware, denn die lief ja am 31.12.2004 ab. Somit habe ich ein Schreiben aufgesetzt und zusammen mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers (er braucht mich im Betrieb) zum KWEA geschickt.

Genug blabla, nun die Frage:
Wer ist zuständig und was muß ich machen wenn ich da nicht hinn kann? Das KWEA sagt es muß über das Bezirksamt des Arbeitgebers laufen.  Das Bezirksamt weiß von nichts und auf dem Einberufungsbescheid steht "... innerhalb der Frist ... Einspruch einzulegen bei KWEA...."


MfG
Oliver
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mib

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Re:Einwand gegen Zeitraum der Wehrübung
« Antwort #1 am: 05. Januar 2005, 11:55:44 »

Es gibt drei Ansatzpunkte bei Wehrübungen:

1. Im Normalfall verlangt das KWEA vor der Einberufung eine Einverständniserklärung Deines Arbeitgebers. Bevor die nicht vorliegt werden die häufig gar nicht erst tätig.
Der Fall scheint bei Dir ja anders zu liegen, da Du Deine Einberufung ja schon hast !? Oder hat Dein Arbeitgeber ursprünglich diese Erklärung abgegeben?

2. Wenn Du selber Gründe gegen die Einberufung hast, kannst Du innerhalb der auf dem Einberufungsbescheid festgesetzten Frist (begründeten) Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
Auch das scheint mir hier nicht relevant, denn wenn ich Dich richtig verstanden habe möchtest Du schon, Dein Arbeitgeber allerdings nicht.

3. Dein Arbeitgeber kann beantragen, Dich für unabkömmlich zu erklären. Diese Möglichkeit liegt ganz bei Ihm (Du kannst da nicht selber tätig werden) und er sollte den Weg auch selber kennen. I.d.R. geht er mit seiner Kopie Deines Einberufungsbescheides (die Du Ihm ja ausgehändigt hast) zur 'vorschlagsberechtigten Stelle' -  je nach Bundesland ist das anders geregelt - Infos dazu sollte er bei der IHK oder der HWK bekommen - und dort beantragt er mit einer wirklich guten Begründung deine UK-Stellung.
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wadenbeisser

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Re:Einwand gegen Zeitraum der Wehrübung
« Antwort #2 am: 05. Januar 2005, 16:18:49 »

Es handelt sich laut Olly um eine Truppenwehrübung.

Diese sind grundsätzlich zu unterscheiden von Einzelwehrübungen. TrWÜb sind nämlich Pflichtwehrübungen.

@Olly:
1.) Dein S1Fw sollte vielleicht mal in der "PersMob-Bibel" (ZDv 20/3, Wehrübungserlass) nachschlagen, ehe er heisse Luft ablässt.
2.) Sollte Dein Arbeitgeber im Vorfeld sein Einverständnis zur TrWÜb gegeben haben, so kann er dies auch widerrufen. (Brief an KWEA und MobTrTl reicht hier i.d.R.)
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Re:Einwand gegen Zeitraum der Wehrübung
« Antwort #3 am: 05. Januar 2005, 16:22:55 »

was mache ich denn für den Fall, dass ich studiere und so eine Pflichtwehrübung stattfindet und bsp. dann Klausuren sind? bei normalen Einzelwehrübungen kann ich mich ja aus beruflichen Gründen / Ausbildungsgründen befreien lassen. geht das dabei etwa nicht???
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wadenbeisser

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Re:Einwand gegen Zeitraum der Wehrübung
« Antwort #4 am: 05. Januar 2005, 16:25:17 »

Sicher geht das.
Dafür, und auch zur Klärung weiterer Fragen, sind die jeweiligen PersMob-Berabeiter in den Verbänden zuständig!!!
Also: Dort anrufen.....
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mib

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Re:Einwand gegen Zeitraum der Wehrübung
« Antwort #5 am: 05. Januar 2005, 17:33:58 »

Es handelt sich laut Olly um eine Truppenwehrübung.
Diese sind grundsätzlich zu unterscheiden von Einzelwehrübungen. TrWÜb sind nämlich Pflichtwehrübungen.

Die Unterscheidung von Pflicht- und freiwilligen Wehrübungen ist grundsätzlich richtig (btw. es gibt auch Einzelwehrübungen als Pflichtwehrübungen).

Wenn es sich (wie hier vermeintlich) um eine Pflichtwehrübung handelt, wird der Arbeitgeber vorher allerdings überhaupt nicht gefragt.

Diese Erklärung verlangen die KWEA m.E. um später das gesamte Widerspruchsverfahren zu vermeiden. Sie nehmen i.d.R. auch Rücksicht auf die Reservisten und deren Arbeitgeber, aber ein (rechtlich) offizielles Verfahren ist diese Erklärung nicht.

Wenn der Arbeitgeber eine Erklärung abgegeben hat kann er sie natürlich widerrufen. Den bereits erteilten Einberufungsbescheid macht er damit allerdings nicht  mehr rückgängig. Das einzige rechtliche Mittel was dem Arbeitgeber m.W. vom Gesetzgeber ermöglicht wurde ist der Antrag auf Unabkömmlichstellung (§13WPflG).
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olly

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Re:Einwand gegen Zeitraum der Wehrübung
« Antwort #6 am: 06. Januar 2005, 15:38:52 »

Erst einmal danke für die vielen Tipps!

Nochmal als Ergänzung:
Der Arbeitgeber wurde NICHT gefragt. Es flatterte auf einmal der Einberufungsbescheid ins Haus.

Bin immer noch etwas verwirrt. Reicht mein fristgerechter Einspruch und das Papier vom Arbeitgeber was ich zum KWEA geschickt habe also doch nicht aus?
Habe bisher vom KWEA nichts wieder gehört.

MfG
Olly
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Gelblitze

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Re:Einwand gegen Zeitraum der Wehrübung
« Antwort #7 am: 06. Januar 2005, 16:15:07 »

Schon mal an die Möglichkeit gedacht, einfach den S1/S3-Fw zwecks rausnahme aus der WÜ fragen?  ::)

Wenn man nicht gerade der entscheidene Stützpfeiler der Übung ist ... und nicht der 100ste ist der danach fragt ... und der S1/S3-Fw "nett" ist  ;) ... geht das meist.

So bin ich auch schon mal um eine WÜ "rumgekommen" ...
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Re:Einwand gegen Zeitraum der Wehrübung
« Antwort #8 am: 06. Januar 2005, 16:17:38 »

Die Widerspruchsmöglichkeit die Dir mit dem Einberufungsbescheid eingeräumt wird soll Dich vor unzumutbarer Härte im Falle einer Einberufung schützen (z.B. Deine Hochzeit liegt im WÜ Zeitraum, schwerkranker Partner muss gepflegt werden o.Ä.).
Dein Arbeitgeber muss im Normalfall Deinen Wehrdienst kommentarlos hinnehmen. Auch hier wirst Du durch das Arbeitsplatzschutzgesetzt geschützt. Wenn dem Arbeitgeber die Einberufung nicht passt muss er Deine UK-Stellung beantragen.

Dadurch dass Du Widerspruch einlegst, die Hinderungsgründe aber beim Arbeitgeber liegen, lässt Du Dich zum einen vor 'seinen Karren' spannen, zum anderen sehe ich die Gefahr, dass genau aus diesem Grund Dein Widerspruch abgewiesen wird (Begründung in etwa: "Wenn Ihr Arbeitgeber Sie nicht gehen lassen will soll er das auf seinem 'Dienstweg' beantragen.")
« Letzte Änderung: 06. Januar 2005, 16:18:30 von mib »
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Olly

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Re:Einwand gegen Zeitraum der Wehrübung
« Antwort #9 am: 07. Januar 2005, 09:45:24 »

Habe nun die Lösung!  ;D
Um Licht ins Dunkle  8) zu  bringen:

Ich habe über einen Beitrag der IHK Kiel herausgefunden das die Handelskammern irgendwas mit Unabkömmlichkeit zu tun haben  ???. Dann wollte ich das Pferd von hinten aufzäumen und rief hier in Hamburg bei der Handelskammer an. Du wußten sogar wovon ich reden (Lichtblick!  ;D ;D). Dort bekam ich eine Telefonnummer einer sehr netten Dame in der Wirtschaftsbehörde Hamburg. Sie schickt nun meiner Firma einen Antrag zu der dann ausgefüllt an die Wirtschaftsbehörde zurück geht. Die kontaktieren dann ggf. noch einmal die Handelskammer. Und in meinem Fall ist es so das die Wirtschaftsbehörde entscheidet und dann das KWEA informiert. Die nette Dame meinte dann noch, das die Einspruchsfrist beim KWEA, so wie ihr schon sagtet, nur für mich und persönliche Gründe gilt. Und sie war sehr verwundert das mir der Herr beim KWEA Lüneburg sagte ich müsse mich an das Bezirksamt wenden. Sie meint: "... das verstehe ich nicht...das müssen die doch wissen...!".
Egal !
So, und nun hat mein Arbeitgeber ab heute (versenden des UK-Antrages) noch 14 Tage Zeit den UK ausgefüllt zurück zu senden.

Also es geht nun seinen richtigen Gang  :)

Vielen DANK an ALLE hier!!!! :D

Olly
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