Servus miteinander,
Ich bin grade dabei, nötige Papiere vor bevorstehendem Einsatz zu verfassen und habe einige Probleme, was das verfassen meines Testamentes angeht, die ich auch durch die netten Broschüren, welche man im Zuge der Vorbereitung erhält nicht eindeutig klären konnte. Mit etwas mehr juristischem Hintergrundwissen, wäre das sicherlich kein Problem, aber über dieses verfüge ich eben nicht, zumal die Äußerungen, welche man im Netz dazu findet für mich auch nach mehrmaligem durchlesen "böhmische Dörfer" sind.
Vielleicht aber, ist in diesem Forum aber ein Kamerad oder eine Kameradin unterwegs, welche ähnlichen Fall schon selber hatten und mir einen Tipp geben können.
Die Situation ist Folgende: Ich lebe seit 2 1/2 Jahren mit meinem Lebensgefährten (er ist auch Soldat) zusammen. Wir sind nicht verheiratet. Ich möchte ihn in meinem Testament als Alleinerben (bis auf eine Ausnahme) einsetzen und ausschließen, dass mein Vater jeglichen Anspruch auf meine Nachlässe hat.
Das "Warum" ergibt sich aus meiner Vergangenheit, evtl. könnte ein grober Sachverhalt hilfreich bei der Formulierung sein: Mit meiner gesamten Familie habe ich seit 12 Jahren keinen Kontakt mehr. Damals hat es auch schon vorher Probleme wegen nicht geleisteter Unterhaltszahlungen, seitens meines Vaters. Nach der Trennung meiner Eltern, bin ich mit 16 ein halbes Jahr ohne festen Wohnsitz gewesen und habe anschließend die Zeit bis zu meiner Volljährigkeit in einem staatlichen Frauenhaus verbracht.
Dennoch...meine Mutter hat zwar nichts dagegen getan, aber aufgrund eigener Probleme, welche sie zu diesem Zeitpunkt hatte und ich weiß, dass sie auch heute immer noch finanziell auf der Kippe steht, möchte ich ihr zumindest meine Lebensversicherung hinterlassen. Zu dem Zeitpunkt des Abschlusses habe ich sie bereits als Begünstigte eintragen lassen. Muss ich das im Testament extra noch erwähnen, oder ist das in diesem Fall ein Selbstläufer?
Ist es mir überhaupt möglich, meinen Vater in der Art und Weise auszuschließen? Was ist mit dem gesetzlichen Pflichtteil von 50%? Falsch verstanden, oder ist das wirklich so?
Muss mein Freund bei einer Kontovollmacht die Verhältnisse vor "anderen Erbbrechtigten" offen legen? Es tauchen bestimmt noch mehr Fragen auf...ich kann nicht umgehen mit diesem Juristendeutsch...Tut mir Leid :/
Ich wäre wirklich sehr dankbar über Formulierungshilfen und Tipps zu diesem Fall.
Vielen Dank
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Tokee
Edit: An den freundlichen Moderator von nebenan
Wäre es möglich, diesen Beitrag ins Forum "Einsatz" zu verschieben, hatte grade Tomaten auf den Augen...Vielen Dank.