Und zu der Frage der TE:
Also ich würde den Unterricht an deiner Stelle vom Truppenarzt halten lassen- einfach weil der mehr Hintergrundwissen hat- kann man sicher auch in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst machen, der kennt sich meist mehr mit den ganzen finanziellen Regelungen, Versicherung des Kindes etc. aus.
Also die Bundeswehr zahlt einen Schwangerschaftsabbruch nur wenn eine medizinische Indikation vor liegt, ansonsten muss die Soldatin das selber zahlen.
Krankschreibung läuft dann über den Truppenarzt.
Mit dem Melden ist das so ne Sache: Die Soldatin muss ja schon melden, dass sie schwanger ist- damit ein BA 90/5 erstellt wird und sie in den Genuss der Mutterschutzrichtlinien kommt. Wenn sie dann vor dem geplanten Geburtstermin nicht mehr schwanger ist, muss sie das natürlich melden, weil die entsprechenden Einschränkungen nicht mehr bestehen.
Viele Soldatinnen warten allerdings eh ein paar Wochen, bis sie die Schwangerschaft an sich meldet.