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Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49

Begonnen von bayern bazi, 14. Juli 2010, 22:40:18

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Holgi33

Jetzt will zwar nicht dick auftragen, aber bei jeder WÜ die ich NICHT mit Urlaub durchführe sondern über die Unterhaltssicherungsbehörde lege ich Geld drauf.

RitterausWestfalen


vmaxboost1200

Werden jetzt eigentlich auch die DVAG, welche ich auf meinem Beorderungsposten leiste anerkannt?
Speziell ZMZ/I. War doch mal die Rede, diese ebenfalls auf die Beförderung mit anzurechnen.

HCRenegade

Zitat von: Holgi33 am 16. Juli 2010, 15:46:25

Und wenn ich sehe wie wenig PERSÖNLICHE Distanz heute zwischen den Dienstgraden liegt ... dann stört ein HF noch weniger.


@ Holgi:

Was genau meinst du damit?

MediNight

Zitat von: vmaxboost1200 am 16. Juli 2010, 18:07:12Werden jetzt eigentlich auch die DVAG, welche ich auf meinem Beorderungsposten leiste anerkannt?
Speziell ZMZ/I. War doch mal die Rede, diese ebenfalls auf die Beförderung mit anzurechnen.

In der aktuell gültigen ZDv 20/7 ist das nicht vorgesehen! Das fiel vor ein paar Jahren raus und wird aller Wahrscheinlichkeit auch nicht wieder kommen!

Aber wir werden erst dann Genaueres wissen, wenn die neue Version der ZDv 20/7 veröffentlicht wird ;) !

bayern bazi


wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html


miguhamburg1

Nach derzeitigem Sachstand ist auch weiterhin nicht beabsichtigt, die Zeiten für DVAG für nee Beförderung anzurechnen.

bayern bazi

meinte eigentlich auch weniger die  anrechnung von Dvag - sondern mehr die dienstzeit bis zum staber ;)

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Holgi33

Zitat von: bayern bazi am 16. Januar 2011, 20:39:35
meinte eigentlich auch weniger die  anrechnung von Dvag - sondern mehr die dienstzeit bis zum staber ;)

habe ich auch so verstanden und auch nur dieses geprüft.

DVags als WÜ-Tage interessieren mich nicht.

Holgi33

Eine sinnvolle Lösung wäre in meinen Augen eine Doppellösung für die Beförderung zum Stabsfeldwebel:

Eintritt in die Bundeswehr 30 Jahre
und
Ernennung zum Feldwebel d.R. zwischen 11 und 13 Jahren (lasse ich mal offen die Zahl)


Je nach dem was zuerst eintrifft.

So kann man auch noch den lebensälteren Kameraden die Möglichkeit bieten Stabsfeldwebel zu werden und diesen Dienstgrad auch noch ein Paar Jahre bis zum 60zigsten zu pflegen.

Dazu zitiere ich einmal den Wehrbeauftragten aus 2010:

ZitatDarüber hinaus fordert die Strukturkommission der Bundeswehr zu Recht, den Seiteneinstieg für Reservistinnen und Reservisten zu erleichtern und die Beförderungsmöglichkeiten von starren, überkommenen Vorgaben zu lösen. Ferner ist einem möglichst konfliktfreien Wechsel zwischen der zivilberuflichen Tätigkeit und dem Dienst in den Streitkräften verstärkt Aufmerksamkeit zu widmen.

Und aus 2009 auch sehr interessant was möglich ist:

Zitat11.3Beförderungen
Die Motivation der Reservisten wird auch durch die Beförderungssituation wesentlich beeinflusst. Das haben erneut Eingaben deutlich gemacht, in denen Reservisten beklagten, entgegen ihren Erwartungen nicht befördert worden zu sein. Ärgerlich ist, wenn die ausgebliebenen Beförderungen auf Fehler bei der Bearbeitung der entsprechenden Personalvorgänge urückzuführen sind.
Ein Beispiel:
Ein Oberfeldwebel der Reserve, der seit März 2003 zu einem Materialdepot beordert und als Feldpost-Feldwebel eingeplant war, beanstandete, noch nicht zum Hauptfeldwebel der Reserve befördert worden zu sein. Die Überprüfung ergab, dass das Versorgungs- und Ausbildungszentrum versäumt hatte, die Beförderung einzuleiten, obwohl die Voraussetzungen hierfür seit dem 2. Januar 2006 vorlagen. Nachdem der Fehler bemerkt worden war, wurde die Beförderung mit deutlicher zeitlicher Verzögerung beim Logistikregiment beantragt, der entsprechende Antrag allerdings erst im Rahmen der Überprüfung der Eingabe des Reservisten tatsächlich bearbeitet. Mit Wirkung vom 1. September 2008 wurde der Reservist schließlich zum Hauptfeldwebel der Reserve befördert.
Solche gravierenden Nachlässigkeiten bei der Personalbearbeitung sind nicht entschuldbar und eindeutig zu rügen.
Die Eingabe bewirkte, dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Sie ermöglichte, den Petenten ohne Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestwartezeit von einem Jahr nach Ableistung von 24 Wehrübungstagen im Dienstgrad Hauptfeldwebel der Reserve und Vorlage einer Beurteilung zum Stabsfeldwebel der Reserve zu befördern.




bayern bazi


wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

bayern bazi

Zitat von: bayern bazi am 15. Juli 2010, 20:19:43
Zitat von: MediNight am 15. Juli 2010, 09:04:09
Jo mei, bazi, wuist no "Staber" wern ;) ?

des warad schoned schlecht ;)


mir is aber aufgefallen das sich da zwei fristen überschneiden ;)

nahc 16 jahrnen kannst erst staber werden bei den einen - bei den andern brauchst 16 zum oberstaber

oder kost jetzad den staber scho überspringen  ;D ;D



mal wieder  nach oben schieb


- auf das datum schau und feststel, dass es jetzt viele beförderungen nicht gegeben haben kann da die vorschriftenlage nichts hergibt !!



wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

LoggiSU

Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

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