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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49  (Gelesen 171672 mal)

Tommie

  • Gast

Naja bei 6 Jahre bei Fachdiener

Kompletter Bullshit!

6 Jahre bei Einstellung als Stabsunteroffizier ...

Das ist richtig so! Bei Einstellung als "Uffz (FA)" wären es dann sieben Jahre!

oder bei fliegendem Personal, Kampfschwimmern oder KSK.

Wobei hier jedoch zu bedenken ist, dass z. B. die Truppendiener des KSK in der Regel als "Schütze (FA)" anfangen, also dann sechs Jahre ab Einstellung in die Bundeswehr haben, bevor sie HptFw werden können!
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Perseraufkl

  • Gast

So hab mir diesen Faden jetzt mal durchgelesen.
So wie ich das lese geht es um folgendes.
Am Beispiel eines HF.
Ein HF hat 8 Fw Jahre voll ist seit Jahren spitzenbeurteilt (volle Förderungsperspektive)

Der Soldat wird nicht zum Stabsfeldwebel befördert da er garnicht in der Betrachtung zur Reihung miteinbezogen wird weil er die Vorraussetzung 16FW Dienstjahren nicht erfüllt.

Heißt... er wäre nach Eignung Leistung Befähigung eigentlich in der Lage befördert zu werden lediglich das Hindernis mit der Dienstzeit/Feldwebeljahre hindert daran.

Gemäß aktueller höchst richterlicher Grundlage des Bu desverwaltungsgerichtes ist dieses Prozedere welches eine mindestdienstzeit/mindestjahre als FW als Voraussetzung zugrunde legt rechtswidrig.

Trotzdem stellt die Bundeswehr trotzdem die Virraussetzung einer mindest Dienstzeit als Feldwebel von 16 Jahren.

Jetzt meine Frage ... Bis wann wird bei der Bundeswehr beabsichtigt gemäß der aktuellen gesetzlichen Lage Beförderungen durchzuführen und die Voraussetzung zur Beförderung anstatt an mit unter an  Dienstzeit rein nach dem Leistungsprinzip durchzuführen?

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Tommie

  • Gast

Jetzt meine Frage ... Bis wann wird bei der Bundeswehr beabsichtigt gemäß der aktuellen gesetzlichen Lage Beförderungen durchzuführen und die Voraussetzung zur Beförderung anstatt an mit unter an  Dienstzeit rein nach dem Leistungsprinzip durchzuführen?

Da sollten Sie vielleicht die neue Version der Soldatenlaufbahnverordnung abwarten, die noch für das Jahr 2019 angekündigt ist ;) !
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Ralf

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Zitat
Bis wann wird bei der Bundeswehr beabsichtigt
Frag doch die Bundeswehr, kannst uns gerne an der Antwort teilhaben.
Und deine Begründung ist nur zum Teil richtig, es können durchaus Regelungen wie bspw. Mindestdienstzeiten festgelegt werden. Nur nicht in dem Maße.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Perseraufkl

  • Gast

Zitat
Bis wann wird bei der Bundeswehr beabsichtigt
Frag doch die Bundeswehr, kannst uns gerne an der Antwort teilhaben.
Und deine Begründung ist nur zum Teil richtig, es können durchaus Regelungen wie bspw. Mindestdienstzeiten festgelegt werden. Nur nicht in dem Maße.

Damit hast du natürlich recht. Auch dazu hat sich das Gericht ja geäußert:

Urteil vom 28.10.2004 -
BVerwG 2 C 23.03ECLI:DE:BVerwG:2004:281004U2C23.03.0

EN

Leitsätze: 

Für die Besetzung von Beförderungsämtern einer Laufbahn gilt ausschließlich der Leistungsgrundsatz gemäß Art. 33 Abs. 2 GG.

Es verstößt gegen Art. 33 Abs. 2 GG, Beförderungsmöglichkeiten innerhalb einer Laufbahn von einer Mindestverweildauer von mehr als 10 Jahren in dem bisherigen Amt oder von einem Mindestdienstalter abhängig zu machen.

Die exekutive Organisationsgewalt entfaltet sich regelmäßig im Rahmen der Vorgaben von Art. 33 Abs. 2 GG.


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LwPersFw

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Zitat
Bis wann wird bei der Bundeswehr beabsichtigt
Frag doch die Bundeswehr, kannst uns gerne an der Antwort teilhaben.
Und deine Begründung ist nur zum Teil richtig, es können durchaus Regelungen wie bspw. Mindestdienstzeiten festgelegt werden. Nur nicht in dem Maße.

Damit hast du natürlich recht. Auch dazu hat sich das Gericht ja geäußert:

Urteil vom 28.10.2004 -
BVerwG 2 C 23.03ECLI:DE:BVerwG:2004:281004U2C23.03.0

EN

Leitsätze:

Für die Besetzung von Beförderungsämtern einer Laufbahn gilt ausschließlich der Leistungsgrundsatz gemäß Art. 33 Abs. 2 GG.

Es verstößt gegen Art. 33 Abs. 2 GG, Beförderungsmöglichkeiten innerhalb einer Laufbahn von einer Mindestverweildauer von mehr als 10 Jahren in dem bisherigen Amt oder von einem Mindestdienstalter abhängig zu machen.

Die exekutive Organisationsgewalt entfaltet sich regelmäßig im Rahmen der Vorgaben von Art. 33 Abs. 2 GG.



Wie schon empfohlen wurde... die neue SLV ... und die darauf folgende neue Beförderungsvorschrift abwarten...

Dann sind wir alle schlauer...

Denn noch nicht mal die neue SLV bringt Klarheit ... sondern erst die diese umsetzende Beförderungsvorschrift !


Vorher ist alles Glaskugel...
« Letzte Änderung: 21. Februar 2019, 08:48:34 von LwPersFw »
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bayern bazi

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Es verstößt gegen Art. 33 Abs. 2 GG, Beförderungsmöglichkeiten innerhalb einer Laufbahn von einer Mindestverweildauer von mehr als 10 Jahren in dem bisherigen Amt oder von einem Mindestdienstalter abhängig zu machen.


wobei wenn ich satt 16 Fw Jahren 8 jahre als HptFw vorder - komm ich auch auf eine Stehzeit von mindestens 14 Jahren ;) vom Fw zum StFw :o

meiner Meinung nach wird eh viel zu schnell /Termingerecht befördert und nicht nach LEISTUNG

kann mich da noch an Zeiten erinnern da mussten Punkte (DSA / Schützenschnur / Leistungsabzeichen / Übungsplätze ecc. ) für eine Beförderung erbracht werden und gerade mal die Beförderung IN die Laufbahn war absehbar Zeitgerecht nach dem Lehrgang - aber vom U zu SU konnte man schonmal 2 Jahre warten

und ein "normaler" Z-12 wurde als OFw entlassen - bzw bei der Entlassung zum HptFw d.R. befördert
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Deepflight

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Sehe ich wie der Bayern Bazi, wir arbeiten heute viel zu stark mit termingebundenen Regelbedörderungen als mit dem Leistungsgedanken. Frei nach dem Motzo "jeder muss mitspielen dürfen".

Ein Soldat, der aufgrund hervorragender Eignung, Leistung und Befähigung einen höheren DG erreicht ist in meinen Augen weniger ein Problem als ein Lappen, der aufgrund Stehzeit plus ggf. Wartezeit befördert wird.
Lappen bleibt Lappen....

Problematisch ist dabei dann nur leider das aktuelle Beurteilungssystem. Wenn man sieht das heute manche Kameraden mit einer 8,8 oder 8,9 beurteilt werden und auch schon 9,0er gesichtet wurden frage ich persönlich mich schon, was da schief gewickelt ist.

Eine 9,0 ist ja gleichbedeutend mit "Kann zaubern, wunder wirken und Mana kotzen"...

Ohne eine vernünftige Reform im Beurteilungswesen wirds dann mit leistungsgebundenen Beförderungen schwer.
Wobei man sich dann auch fragen muss, ob das aktuelle System aus SaZ und BS nicht generell ebenfalls reformiert gehört, um die Umgehung der Beurteilungssysteme um gutes Personal zu halten generell zu vermeiden...
Leider habe ich null Ideen, wie man das wirklich gut bewerkstelligen könnte..
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LwPersFw

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Zitat
Reform im Beurteilungswesen

kommt ca. 2020/2021 ...
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SolSim

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Zitat
Reform im Beurteilungswesen

kommt ca. 2020/2021 ...

Verbessern wird sich da doch eh nichts. Das wird doch lediglich ein Neustart eines Systems, dass dann wider der Inflation unterliegen wird. Wie die letzten 3 Systeme davor ;-)
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S1NCO

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Ich stelle mir das ganze für die Offiziere etwas unbefriedigend vor.
Meiner Erfahrung nach (Nicht gleich schlachten, kann mich auch täuschen, bin selbst nur UmP) werden diese größtenteils zusammen bis zum Hptm annähernd termingerecht durchbefördert.

Egal, wie man im Studium abgeschnitten hat, auf dem OL 3 und wie die BUs aussehen.


Noch schlimmer ist es aber mMn bei den Mannschaften.
Ich war selber lange Zeit, bis zum OStGefr Mannschaftssoldat.
Es gab ja "damals" die Zeit, als ein OStGefr ein Gott war. Was sich 2013 abrupt geändert hat.

Damals wusste man von einem OSG, dass er was konnte, angesehen war und man ihn Aufträge erteilen konnte.
Jetzt weiß man "Jo, der ist seit 4 Jahren beim Verein".
Gerade die Tatsache, dass man 24 Monate vom HptGefr auf den StGefr wartet, jedoch nur 12 auf die Beförderung zum OStGefr ist für mich komplett paradox.

Aber naja. Wer weiß, was da in Zukunft noch kommt.  ;D
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dunstig

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Zitat
Ich stelle mir das ganze für die Offiziere etwas unbefriedigend vor.
Meiner Erfahrung nach (Nicht gleich schlachten, kann mich auch täuschen, bin selbst nur UmP) werden diese größtenteils zusammen bis zum Hptm annähernd termingerecht durchbefördert.

Jep, das ist frustrierend. Blicke ich zurück, war ich immer im Bereich des oberen Drittels bis hin zur Leistungsspitze. War freiwillig knapp zwei Jahre im Ausland, hab gerne auch mal neben dem eigentlich Alltagsgeschäft zusätzliche Aufgaben wahrgenommen und eine Vielzahl an Nebenfunktionen inne. Das habe ich nicht gemacht, weil ich darauf aus war, Karriere bei der Bundeswehr zu machen, sondern einfach, weil es mein Anspruch an mich selber war und auch meinen Interessen entsprach.

Sieht man dann aber im Rückblick, dass entsprechende Leistung jedoch nicht honoriert wird und  selbst die größten Deppen pünktlich mit einem zusammen befördert werden, kann man schon verstehen, dass sich bei uns viele fragen, warum sie sich als SaZ überhaupt noch zusätzliche Arbeit machen sollen. Dass die Leistungsbereitschaft in den vergangenen Jahren nachgelassen hat, lässt sich bei uns leider sehr deutlich beobachten. Aber gut, wir sind auch ca. 80 SaZ-Offiziere auf einem Haufen ;D

Dann wie bei den Mannschaften einfach zusätzliche Dienstgrade einzuführen, löst doch auch nicht das eigentliche Problem.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Deepflight

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Ja das ist tatsächlich ein Thema mit hohem Frustpotential.
Das ein BU-System sich mit der Zeit überlebt ist nicht das Problem.
Auch nicht das mit der Zeit die Leute die Lücken kennen und selbige ausnutzen.
Das ist in jeder Firma dieser Größe im zivilen auch nicht anders.

Der Hauptunterschied ist einfach, dass die Deppen im zivilen irgendwann vor die Wand laufen und EdKa ist...
Entweder weil sie rausgeworfen werden oder weil sie eben nicht mehr befördert werden.

Das ist bei uns ja bekanntlich nicht möglich und durch die Verknüpfung von Beförderung und Stehzeit bei den Regelbeförderungen auch nicht möglich. Von der nahezu nicht vorhandenen Möglichkeit, inkompetentes Personal loszuwerden mal abgesehen. Da ist der Hase im Pfeffer.
Ich selbst kenne genug Offze die garnicht BS werden wollen und daher auf IGF / KLF getrost verzichten. Wenn jemand durch Krankheit oder Einsatzschädigung dazu nicht in der Lage ist, habe ich da kein Problem mit. Wenn man es aus Faulheit oder Bequemlichkeit nicht macht - ubd die Anforderungen sind ja echt nicht so schwer - sehe ich das anders.
Da fehlt für mich in meiner subjektiven Meinung die charakterliche Eignung und ein DU-Verfahren inkl. Schadensersatzzahlung für die erhaltene Ausbildung eingeleitet.
Kein ziviles Unternehmen würde sich das bieten lassen...
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Ralf

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Zitat
Kein ziviles Unternehmen würde sich das bieten lassen...
Täusch dich da mal nicht. In großen ziv. Firmen heißt das Zauberwort "Personalrat" und da kommst du als AG auch nicht dran vorbei und schleppst viele einfach mit, kriege ich jeden Tag mit. Da werden die 3 Tage "krank" regelmäßig ausgenutzt, bevorzugt um das WoEn herum und man ist machtlos. Ja, die Wiese ist woanders immer grüner, manchmal aber nur vordergründig.
« Letzte Änderung: 25. Februar 2019, 09:20:40 von Ralf »
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bayern bazi

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ich muss ja nicht die "hochgelobte" beurteilung allein als maß nemen und in dieser schreiben er hat das DSA ;) - beurteilungen von Vorgesetzten sind IMMER mit vorsicht zu genießen ;)

man kann ja auch die erreichten Punkte beim DSA - beim KLF - beim Schießen als weiteres Kriteriuim verwenden - da liegen richtige Zahlen vor - und machen die Werte vergleichbar  ;)

pro Monat im Ausland 1 Punkt  - dann wird auch der bevorzugt der öfter mal seine Familie /Freunde allein lässt weil er für andere fliegt die nicht können/wollen (das thema haben wir hier ja oft genug)
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