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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49  (Gelesen 171383 mal)

Ralf

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Gar keine. Die Urkunde kommt über den Dienstweg per Post. Oftmals wird dann auf Rgt/Btl-Ebene befördert.
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F_K

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Verschwiegenheit in dienstlichen Dingen sollte Dir bekannt sein?

Wie gesagt, die Urkunden werden gefertigt und versandt - unmittelbar danach haben die Werte keine Aussagekraft mehr - und deshalb sind Prognosen nicht möglich.
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Sehr geehrte Kameradinnen, sehr geehrte Kameraden,

eine Verständnisfrage beschäftigt mich derzeit.

Folgendes Szenario stellt sich gegenwärtig bei mir in der Einheit dar:

- OFw 1 kam nach vier Jahren Wehrdienstzeit als Wiedereinsteller am 01.10.2013 zurück zur Bundeswehr und hat dementsprechend am 01.10.2017, also nach 8 Jahren Gesamtdienstzeit den frühestmöglichen Termin für eine HptFw Beförderung erreicht gehabt.

- Bis zum 01.10.2017 hatte dieser OFw 1 keine Beurteilung entsprechend eines Uffz m.P. Verwendung erhalten.

- die 1. ABU erhielt der OFw 1 zum Vorlagetermin 30.09.2018 mit 6,0 EP 1 (für die historische Berechnung also die EP 1 mit 40 Punkten)

- die 2. ABU / 1. pBU erhielt der OFw 1 zum Vorlagetermin 30.09.2019 mit einer 6,3 x 20 = 126 Punkte, EP 1 = 80 Punkte

= Zusammen erreicht der Soldaten somit 246 Punkte.

- Befördert wurde der Soldat zum Fw am 26.04.2017 (Planstelle 01.04.2017), zum OFw am 26.04.2018 (Planstelle 01.04.2018) und zum HptFw am 11.11.2010 (Planstelle 01.10.2020)

Zusammenfassend wurde der Soldat also mit Einweisung in die Planstelle 3,5 Jahre nach der Feldwebelbeförderung zum Hauptfeldwebel befördert.

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OFw 2 wurde bisher nicht befördert, bei ihm gestaltet es sich wie folgt:

- OFw 2 kam nach vier Jahren Wehrdienstzeit als Wiedereinsteller am 04.04.2016 zurück zur Bundeswehr und hat dementsprechend am 04.04.2020, also nach 8 Jahren Gesamtdienstzeit den frühestmöglichen Termin für eine HptFw Beförderung erreicht gehabt.

- OFw 2 erhielt zum Vorlagetermin 30.09.2018 seine 1. ABU. (diese BU liegt jedoch vor dem frühestmöglichen Termin bzgl. der Hauptfeldwebelbeförderung und ist somit nicht zu werten)

- OFw 2 erhielt mit Vorlagetermin 30.09.2019 seine 2. ABU / 1. pBU mit einer 7,1 x 20 = 142 Punkte und einer EP 4 = 90 Punkte,

in Summe also 232 Punkte.

- Befördert wurde der Soldat wie folgt: Fw 04.04.2017 (Planstelle 01.04.2017), OFw 04.04.2018 (Planstelle 01.04.2018)

Zusammenfassend ist der OFw 2 nach nun mehr 3,5 Jahren nach der Beförderung zum Fw immer noch OFw und laut Aussage des Personalführers ist auch noch keine Beförderung zum Hauptfeldwebel in Sicht, da laut Aussage des PersFhr zumindest eine historische Entwicklungsprognose z.B. die EP 4 mit dann 45 anzurechnenden Punkten fehlt. Dies würde die Gesamtpunktzahl, sollte es bei einer 7,1 EP 4 in der nächsten BU bleiben, auf 232 + 90 + 45 = 277 Punkte heben und somit eine, dann zeitnahe, Beförderung auslösen.


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Jetzt ändert sich im kommenden Jahr das BU-System.

Gem. der Regelung A-1340/50 203. a) wäre OFw 2 zum 30.09.2021 planmäßig beurteilt worden, was dafür gesorgt hätte, dass am 01.04.2022 die Beurteilung "scharf" gewesen wäre und eine Beförderung zum HptFw "ab 01.04.2022", also dann knapp fünf! Jahre nach der Fw-Beförderung hätte ausgesprochen werden können.

Nun kommt das neue BU-System und ändert das Vorgehen wie folgt:

OFw 2 würde nun zum 31.01.2022 das nächste Mal beurteilt werden. Scharf ist diese Beurteilung dann am 01.07.2022?, also fünf Jahre und drei Monate nach der Beförderung zum Feldwebel.

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Frage: Gibt es hier in Ihren Augen Punkte an welchen man bzgl. einer Beschwerde / Eingabe anpacken kann und wenn ja, wo würden Sie "anpacken"?


Vielen Dank :-)





 
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Es soll natürlich bei OFw 1 hier folgende heißen:

… und zum HptFw am 11.11.2020
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Ralf

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Wird er denn schlechter behandelt als jemand, der die selbe Vitae hat? Wenn nein, wo ist dann der Beschwerdegrund?
Bei einer Änderung des Vorlagerythmus muss man irgendwann umstellen.
Eine Stichtagsregelung ist grds nicht zu beanstanden.
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Nun ja, beide Kameraden haben die Mindestwehrdienszzeit von 8 Jahren erfüllt.
Der eine Soldat wird nach 3,5 Jahren seit seiner Beförderung zum Feldwebel nun Hauptfeldwebel.
Der andere Soldat wird eben nicht mach 3,5 Jahren seit der Beförderung zum Feldwebel zum Hauptfeldwebel befördert. Dieser Soldat ist sogar deutlich besser als der beförderte Hauptfeldwebel beurteilt.
Bei Umstellung auf das neue BU-System würde der Oberfeldwebel erst 5 Jahre und 3 Monate nach seiner Beförderung zum Feldwebel dann Hauptfeldwebel werden.

Trotz schlechterer Beurteilung wird der Hauptfeldwebel nun circa 2 Jahre früher / länger A8Z besoldet usw.
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Ralf

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Das haben Stichtagsregelungen nunmal so an sich, von daher sind die beiden OFw ja auch nicht völlig vergleichbar.
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F_K

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Beurteilungen / Beförderungen aus unterschiedlichen Jahren sind nicht vergleichbar - insofern sind die Beispiele unterschiedlich.
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Die Beurteilungen und die Beförderungen verliefen auf den Monat genau immer im selben Jahr.

Verstehe es ehrlich gesagt nicht.

Ich vergleiche hier gerade Äpfel mit Äpfel.
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F_K

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Hä?

Der Eine wurde 2013 wieder eingestellt, der Andere 2016 - für mich sind das unterschiedliche Jahre.

Ggf. habe ich die Beispiele nicht verstanden ...
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Ralf

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Er hat doch aufgrund dessen ein ganz unterschiedliche BU-Bild, das hast du doch selbst auch geschrieben:
Zitat
- OFw 2 erhielt zum Vorlagetermin 30.09.2018 seine 1. ABU. (diese BU liegt jedoch vor dem frühestmöglichen Termin bzgl. der Hauptfeldwebelbeförderung und ist somit nicht zu werten)
Wo ist das denn dann identisch?
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Ralf

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Seid mir nicht böse, aber die letzten beiden Beiträge habe ich gelöscht, weil sie nur dazu führen, eine Allgemeindiskussion zu füttern und nicht auf die explizite Fragestellung eingehen.
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F_K

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Fassen wir also zusammen:

- Es mögen zwar X OFw zwei Beurteilungen haben, aber dies ist völlig UNerheblich.
- Wichtig sind nur die Beurteilungen, die tatsächlich Eingang in die Reihung finden.
- Aufgrund der UNTERSCHIEDLICHEN Vita ist eine Beurteilung bei einem OFw hier NICHT relevant und wird NICHT berechnet.
 
->  daher ist der eine OFw Vorschriften gerecht zum HptFw befördert worden, und der andere wartet halt noch etwas.

Deshalb ist aus dieser Schilderung KEINE Beschwer zu erkennen (lediglich ein Ausbildungsbedarf beim TE - der nun hoffentlich abgestellt ist).
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Besten Dank für die Vielzahl an Meinungen, ich bin jetzt im Bilde und weiß damit umzugehen.

Vielen Dank!
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Nikkesy

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Wo wir schonmal dabei sind;

01.10.2010 Beginn AGA - letzter Rutsch derer, die noch mussten :P
bis 01.09.2012 - FWDL 23
01.10.2014 Wiedereinsteller als HG (FA)
paar Tage später aufgrund Stehzeit dann U (FA)
Lehrgänge, ZAW usw. nach Plan durchlaufen und bestanden
letzte Beförderung OF Ende August 2018
und 2. ABU am 30.09.19

FWDL-Zeit zählt meinem Verständnis nach ja mit hinein - bedeutet theoretisch hätte könnte würde mögliche Beförderung HF ab +/- Anfang November diesen Jahres, oder hab ich irgendwo den Wurm drin?


mkG
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