Sehr geehrte Kameradinnen, sehr geehrte Kameraden,
eine Verständnisfrage beschäftigt mich derzeit.
Folgendes Szenario stellt sich gegenwärtig bei mir in der Einheit dar:
- OFw 1 kam nach vier Jahren Wehrdienstzeit als Wiedereinsteller am 01.10.2013 zurück zur Bundeswehr und hat dementsprechend am 01.10.2017, also nach 8 Jahren Gesamtdienstzeit den frühestmöglichen Termin für eine HptFw Beförderung erreicht gehabt.
- Bis zum 01.10.2017 hatte dieser OFw 1 keine Beurteilung entsprechend eines Uffz m.P. Verwendung erhalten.
- die 1. ABU erhielt der OFw 1 zum Vorlagetermin 30.09.2018 mit 6,0 EP 1 (für die historische Berechnung also die EP 1 mit 40 Punkten)
- die 2. ABU / 1. pBU erhielt der OFw 1 zum Vorlagetermin 30.09.2019 mit einer 6,3 x 20 = 126 Punkte, EP 1 = 80 Punkte
= Zusammen erreicht der Soldaten somit 246 Punkte.
- Befördert wurde der Soldat zum Fw am 26.04.2017 (Planstelle 01.04.2017), zum OFw am 26.04.2018 (Planstelle 01.04.2018) und zum HptFw am 11.11.2010 (Planstelle 01.10.2020)
Zusammenfassend wurde der Soldat also mit Einweisung in die Planstelle 3,5 Jahre nach der Feldwebelbeförderung zum Hauptfeldwebel befördert.
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OFw 2 wurde bisher nicht befördert, bei ihm gestaltet es sich wie folgt:
- OFw 2 kam nach vier Jahren Wehrdienstzeit als Wiedereinsteller am 04.04.2016 zurück zur Bundeswehr und hat dementsprechend am 04.04.2020, also nach 8 Jahren Gesamtdienstzeit den frühestmöglichen Termin für eine HptFw Beförderung erreicht gehabt.
- OFw 2 erhielt zum Vorlagetermin 30.09.2018 seine 1. ABU. (diese BU liegt jedoch vor dem frühestmöglichen Termin bzgl. der Hauptfeldwebelbeförderung und ist somit nicht zu werten)
- OFw 2 erhielt mit Vorlagetermin 30.09.2019 seine 2. ABU / 1. pBU mit einer 7,1 x 20 = 142 Punkte und einer EP 4 = 90 Punkte,
in Summe also 232 Punkte.
- Befördert wurde der Soldat wie folgt: Fw 04.04.2017 (Planstelle 01.04.2017), OFw 04.04.2018 (Planstelle 01.04.2018)
Zusammenfassend ist der OFw 2 nach nun mehr 3,5 Jahren nach der Beförderung zum Fw immer noch OFw und laut Aussage des Personalführers ist auch noch keine Beförderung zum Hauptfeldwebel in Sicht, da laut Aussage des PersFhr zumindest eine historische Entwicklungsprognose z.B. die EP 4 mit dann 45 anzurechnenden Punkten fehlt. Dies würde die Gesamtpunktzahl, sollte es bei einer 7,1 EP 4 in der nächsten BU bleiben, auf 232 + 90 + 45 = 277 Punkte heben und somit eine, dann zeitnahe, Beförderung auslösen.
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Jetzt ändert sich im kommenden Jahr das BU-System.
Gem. der Regelung A-1340/50 203. a) wäre OFw 2 zum 30.09.2021 planmäßig beurteilt worden, was dafür gesorgt hätte, dass am 01.04.2022 die Beurteilung "scharf" gewesen wäre und eine Beförderung zum HptFw "ab 01.04.2022", also dann knapp fünf! Jahre nach der Fw-Beförderung hätte ausgesprochen werden können.
Nun kommt das neue BU-System und ändert das Vorgehen wie folgt:
OFw 2 würde nun zum 31.01.2022 das nächste Mal beurteilt werden. Scharf ist diese Beurteilung dann am 01.07.2022?, also fünf Jahre und drei Monate nach der Beförderung zum Feldwebel.
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Frage: Gibt es hier in Ihren Augen Punkte an welchen man bzgl. einer Beschwerde / Eingabe anpacken kann und wenn ja, wo würden Sie "anpacken"?
Vielen Dank :-)