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Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49

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Ralf:
Er hat doch aufgrund dessen ein ganz unterschiedliche BU-Bild, das hast du doch selbst auch geschrieben:

--- Zitat ---- OFw 2 erhielt zum Vorlagetermin 30.09.2018 seine 1. ABU. (diese BU liegt jedoch vor dem frühestmöglichen Termin bzgl. der Hauptfeldwebelbeförderung und ist somit nicht zu werten)

--- Ende Zitat ---
Wo ist das denn dann identisch?

Ralf:
Seid mir nicht böse, aber die letzten beiden Beiträge habe ich gelöscht, weil sie nur dazu führen, eine Allgemeindiskussion zu füttern und nicht auf die explizite Fragestellung eingehen.

F_K:
Fassen wir also zusammen:

- Es mögen zwar X OFw zwei Beurteilungen haben, aber dies ist völlig UNerheblich.
- Wichtig sind nur die Beurteilungen, die tatsächlich Eingang in die Reihung finden.
- Aufgrund der UNTERSCHIEDLICHEN Vita ist eine Beurteilung bei einem OFw hier NICHT relevant und wird NICHT berechnet.
 
->  daher ist der eine OFw Vorschriften gerecht zum HptFw befördert worden, und der andere wartet halt noch etwas.

Deshalb ist aus dieser Schilderung KEINE Beschwer zu erkennen (lediglich ein Ausbildungsbedarf beim TE - der nun hoffentlich abgestellt ist).

Fachdiener:
Besten Dank für die Vielzahl an Meinungen, ich bin jetzt im Bilde und weiß damit umzugehen.

Vielen Dank!

Nikkesy:
Wo wir schonmal dabei sind;

01.10.2010 Beginn AGA - letzter Rutsch derer, die noch mussten :P
bis 01.09.2012 - FWDL 23
01.10.2014 Wiedereinsteller als HG (FA)
paar Tage später aufgrund Stehzeit dann U (FA)
Lehrgänge, ZAW usw. nach Plan durchlaufen und bestanden
letzte Beförderung OF Ende August 2018
und 2. ABU am 30.09.19

FWDL-Zeit zählt meinem Verständnis nach ja mit hinein - bedeutet theoretisch hätte könnte würde mögliche Beförderung HF ab +/- Anfang November diesen Jahres, oder hab ich irgendwo den Wurm drin?


mkG

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