Aus dem aktuellen Bericht 2021 der Wehrbeauftragten:
"Beförderungen
Wie in jedem Berichtsjahr wandten sich erneut zahlreiche Soldatinnen und Soldaten an die Wehrbeauftragte, weil sie aus ihrer Sicht längst hätten befördert werden müssen.
Die Überprüfung der Eingaben ergab jedoch, dass das Bundesamt für das Personalmanagement den Beförderungszeitpunkt für die betroffenen Soldatinnen und Soldaten regelkonform festgelegt hatte.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass Soldatinnen und Soldaten selbst bei Erfüllen aller Voraussetzungen keinen Anspruch auf eine Beförderung zu einem bestimmten Zeitpunkt haben, sondern nur auf eine
fehlerfreie Ausübung des Beförderungsermessens.
Die in der Zentralen Dienstvorschrift A-1340/49 festgelegten zeitlichen Voraussetzungen für eine Beförderung stellen nur die Mindestvoraussetzungen dar.
Haben mehr Soldatinnen und Soldaten diese Voraussetzungen erfüllt, als Planstellen zur Verfügung stehen, bildet das Bundesamt für das Personalmanagement gemäß der Zentralen
Dienstvorschrift A-1340/111 Beförderungsreihenfolgen, insbesondere auf der Grundlage der letzten planmäßigen Beurteilung.
Mit Blick auf das in Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz verankerte Leistungsprinzip ist es nicht zu beanstanden, dass leistungsschwächere Soldatinnen und Soldaten erst später befördert werden
als die leistungsstärkeren. Gleichwohl sollte der Gesetzgeber bemüht sein, ein auskömmliches Planstellengefüge im Einzelplan 14 zur Verfügung zu stellen und auf diese Weise der verständlichen
Frustration bei den betroffenen Soldatinnen und Soldaten über sehr lange Wartezeiten zu begegnen.
Auf die Beförderungssituation positiv ausgewirkt haben sich indes die pandemiebedingt verringerten Einstellungszahlen in den Jahren 2020 und 2021.
Dieser besondere Effekt führte zeitweilig zu einer Reduzierung von Beförderungsanwärterinnen und -anwärtern und damit auch zu einer spürbaren
Verringerung der Wartezeiten bei den betroffenen Soldatinnen und Soldaten.
Ungeachtet dessen hat sich die Beförderungs- und Einweisungslage bei den Offizieren des Truppendienstes in die Besoldungsgruppe A 14 sowie bei
den Unteroffizieren mit Portepee in die Besoldungsgruppe A 8 mit Amtszulage nicht zufriedenstellend verbessert.
Zum Ende des Berichtsjahres warteten
256 Offiziere auf ihre Beförderung nach A 14 und
4.064 Oberfeldwebel beziehungsweise Oberbootsleute auf ihre Einweisung in die Besoldungsgruppe A 8 mit Amtszulage,
und zwar nach Erfüllen der Mindestvoraussetzungen, noch durchschnittlich zwölf Monate."