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Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49

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bayern bazi:

--- Zitat von: MediNight am 15. Juli 2010, 09:04:09 ---Jo mei, bazi, wuist no "Staber" wern ;) ?

--- Ende Zitat ---

des warad schoned schlecht ;)


mir is aber aufgefallen das sich da zwei fristen überschneiden ;)

nahc 16 jahrnen kannst erst staber werden bei den einen - bei den andern brauchst 16 zum oberstaber

oder kost jetzad den staber scho überspringen  ;D ;D

MediNight:
bazi, Sie haben somit die Problematik klar erkannt ;) ! Ein Wiederspruch zwischen der SLV (brandneu!) und der ZDv 20/7 (schon älter!), der sich nach einer neuen Version der ZDv 20/7 wohl hoffentlich auflösen wird!

Der "Staber" kann natürlich nicht übersprungen werden ;) ! Allerdings dürfte damit zu rechenen sein, dass in der Änderung der ZDv 20/7, die definitiv noch in diesem Kalenderjahr kommen wird, weniger als 16 Jahre seit der Beförderung zum Feldwebel/Bootsmann notwendig sein werden, um zum Stabsfeldwebel/Stabsbootsmann befördert werden zu können!

In den Kreisen der UmP hört man verschiedene Werte hierzu, die sich zwischen 11 und 14 Feldwebeljahren "massieren" ;) ! Schaun mer mal, was dann der wirklich festgesetzte Wert sein wird!

miguhamburg1:
...wobei bei der anstehenden Änderung darauf zu achten sein wird, dass ein SaZ NICHT StFw werden kann, denn viele DP sind ja bekanntlich HF/SF gebündelt. Insofern dürfte die Zielzahl eher bei 14 Jahren liegen, wenn nicht die Jahreszahl für OSF wieder angehoben wird...

MediNight:
Dass ein SaZ StFw werden kann, ist seit der Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung zum 01.04.2002, nicht mehr explizit ausgeschlossen! Seitdem heisst es nämlich im erwähnten § 18 Abs. 2 der SLV:

"Zuim Oberstabsfeldwebel dürfen nur Soldatinnen und Soldaten im Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufsoldaten und die in § 1, Nr. 3 bis 7 genannten Soldatinnen und Soldaten befördert werden."

Vorher stand dort explizit noch "Zum Stabsfeldwebel und zum Oberstabsfeldwebel ... "! Nehmen wir als (zugegebenermaßen Extrem-) Beispiel doch einmal einen SaZ 20, der aufgrund ziviler Ausbildung auf Meisterebene als Feldwebel eingestellt wurde: Er könnte dann nach (bisher immer noch) 16 Feldwebeljahren auch als SaZ Stabsfeldwebel werden!

Ach ja, die ober erwänten Kameraden nach § 1, Nr. 3 bis 7, lassen sich pauschal als "Reservisten" bezeichnen, gedient, ungedient, BS in Pension, ... whatsoever ... ;) !

Holgi33:

--- Zitat von: miguhamburg1 am 15. Juli 2010, 08:49:26 ---Nur am Rande und wirklich freundlich gemeint: Standzeit haben Geräte und Fahrzeuge. Soldaten haben Stehzeiten auf einem Dienstposten....

--- Ende Zitat ---

Lieber miguhamburg1, immer wieder erwähnenswert!

Nach den hier ersten Infos/Gerüchten könnte ich dann vielleicht doch noch Stabsfeldwebel werden, wenn ich im Februar 2011 mit 45,5 Jahren Feldwebel werden sollte?

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