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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49  (Gelesen 170440 mal)

oxygene

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Was Neues zu diesem Thema ??
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Sabi69

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Hallo,

also auch wenn ich gerade als Neuling dabei bin, mich mal "quer durchs Forum zu lesen", möchte ich hier mal antworten.

Soweit ich weiß, ist diese Info korrekt. Ich habe vorhin mal gegoogelt, finde aber ebenfalls keine anders lautenden Informationen, so dass ich davon ausgehe, dass hier alles stimmt.

Besten Gruß
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dunstig

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Möchten Sie jetzt jeden Thread hervorholen, der schon seit 2 Jahren in der Versenkung ist? ;)
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

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bazi, Sie haben somit die Problematik klar erkannt ;) ! Ein Wiederspruch zwischen der SLV (brandneu!) und der ZDv 20/7 (schon älter!), der sich nach einer neuen Version der ZDv 20/7 wohl hoffentlich auflösen wird!

Der "Staber" kann natürlich nicht übersprungen werden ;) ! Allerdings dürfte damit zu rechenen sein, dass in der Änderung der ZDv 20/7, die definitiv noch in diesem Kalenderjahr kommen wird, weniger als 16 Jahre seit der Beförderung zum Feldwebel/Bootsmann notwendig sein werden, um zum Stabsfeldwebel/Stabsbootsmann befördert werden zu können!

In den Kreisen der UmP hört man verschiedene Werte hierzu, die sich zwischen 11 und 14 Feldwebeljahren "massieren" ;) ! Schaun mer mal, was dann der wirklich festgesetzte Wert sein wird!

Bei WIKIPEDIA steht, dass eine Beförderung zum Stabsfeldwebel bereits nach 14 Jahren im Dienstgrad Feldwebel möglich ist (ich weiß, muss man nicht immer als bare Münze nehmen ;-)). Oberstaber soll man demnach nach 17 Jahren im Dienstgrad Feldwebel werden können.

Hat es jetzt eine Änderung der ZDV 20/7 in diesem Sinne gegeben?
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dunstig

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Warum macht man sich die Mühe, etwas bei Wikipedia nachzulesen, statt direkt nach der Soldatenlaufbahnverordnung zu googlen?
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Ganz einfach, weil es eine ZDV im Internet nicht gibt. Die Soldatenlaufbahnverordnung ist bekannt.
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Ralf

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Bei Einstellung bis Feldwebel:
Stabsfeldwebel 16 (14) Jahre seit Ernennung zum Feldwebel
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Megawaldi

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Danke!
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dunstig

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Und auch die ZDv 20/7 findet man mit einer kurzen Google-Suche.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Ralf

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andy050277

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Bin Wiedereinsteller.  Bin 2003 zum Fw befördert worden zählt die Zeit ab 2003 also jetzt 12 Jahre Fw oder wird meine zeit die ich draußen war nicht mit gerechnet? War von 2000 bis 2011 aktiver Soldat und bin im Jan 2015 Wiedereinsteller.
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turbotyp

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andy050277

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Also kann ich in 2 jahren OSF werden
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Nakamoto

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Die Zeit, die sie kein Soldat waren zählt natürlich nicht mit.
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