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Autor Thema: wehrübung  (Gelesen 3317 mal)

missy

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wehrübung
« am: 19. Januar 2005, 13:50:40 »

hallo an alle

ich habe ab dem 07.03. eine wehrübung in horb.
ich soll helfer im sandienst ausbilden um meine wehrtage für den uffz zusammen zu bekommen.
nun hab ich ein paar fragen:
was soll ich alles an unterlagen mitnehmen?
wie kann ich mich am besten auf die sache vorbereiten?
was muß ich beim arbeitsamt klären? (bin ohne arbeit momentan)
wäre für eure hilfe sehr dankbar
eure missy
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Fitsch

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Re:wehrübung
« Antwort #1 am: 19. Januar 2005, 14:31:34 »

Hallo,

ruf beim GebSanRgt an und versuch einen der "alten" Uffze an die Strippe zu bekommen (weißt schon wen ich meine)

Die haben sicher Unterlagen, bzw. können welche aus der 6./ 7./ besorgen.

Falls Du arbeitslos gemeldet bist gehts du mit dem Einberufungsbescheid aufs Arbeitsamt und legts den Wisch vor.

Deine Unterlagen (Truppenausweis, Schießbuch  ;D Hundemarke etc.) wird vom Kreiswehrersatzamt direkt an die ResLazGrp geschickt.

Über die Methodik der Ausbildung können Dir die Kameraden von Kempten sicher auch einige Tipps geben.
Behalt das Schema
V (ormachen)
E (klären)
N (achmachen)
Ü (ben)
im Hintekopf dann kann nichts schiefgehen.
Handzettel mit einem Aufbau Deiner Ausbildung kann auch nie Schaden (Spickzettel)

Falls Du noch Fragen hast, einfach raus damit.

Horrido
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I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

PzGren

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Re:wehrübung
« Antwort #2 am: 19. Januar 2005, 17:00:42 »

Hallo missy,

mit der Einberufung zur Einzelwehrübung - ich nehme an, es handelt sich um eine solche - erhältst Du i.d.R. alle relevanten Unterlagen und Merkblätter.

Wichtig sind die Unterlagen für die Unterhaltssicherungsbehörde (in Deiner Stadt oder auf dem LRA). Ebenfalls wichtig sind die Bescheinigungen bzgl. des Antritts und der Beendigung des Wehrdiensts (wird i.d.R. beim S6 abgegeben). Nicht zu vergessen die Unterlagen für den ReFü. Steht aber alles in der Einberufung.

Hinsichtlich Deines Einsatzes und dessen Vorbereitung hat Fitsch Dir schon das Wichtigste mitgeteilt.

Horrido
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wadenbeisser

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Re:wehrübung
« Antwort #3 am: 19. Januar 2005, 20:42:24 »

USG / Arbeitsamt: Antrag auf Leistungen nach USG kann auch bis zu drei Monate nach Ende der Wehrübung abgegeben werden. Beim Arbeitsamt musst Du die WÜb "anzeigen" (Du stehst ja in dieser Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung).

Ansonsten solltest Du Deine Rentenversicherungsnummer bereithalten (falls Erklärung zur Rentenversicherungspflicht nicht bei den Unterlagen "E-Bescheid" dabei war).

Für den ReFü brauchst Du i.d.R. nur Deine Bankverbindung.
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missy

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Re:wehrübung
« Antwort #4 am: 20. Januar 2005, 01:54:14 »

danke für eure hilfe

werde mal in kempten auf jeden fall mal durchklingeln grins.

horrido

eure missy
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