Vielen Dank für die schnelle Antwort
Zu 3.) Nein! Dieser Lehrgang kann ggf. während des Studiums absolviert werden!
Das heißt also es ist kein Muss.
Gibt es bestimmte Voraussetzung, um den Lehrgang absolvieren zu dürfen, z.B. abgeschlossene Studienabschnitte?
Es ist nämlich so, dass ich zwar ab 01.01.2011 eingestellt werde, das Studium zwecks Mangel an Plätzen aber erst im Oktober aufnehmen kann.
Die Frage ist also: Was tun in der Zeit. Ich könnte natürlich das Krankenpflegepraktikum machen. Der Einplanungs-Offz meinte auch, dass ich schon vorab den Offz-Schnellkurs machen könnte. Dann ist aber immernoch Zeit über bis Oktober und die will ja auch halbwegs sinnvoll totgeschlagen werden.
Btw: Macht es überhaupt einen Unterschied, ob man HUT, LUT oder doch eher MUT ist, außer dass die Uniformen anders sind und man beim Heer rudert, bei der Marine navigiert und bei der Luftwaffe Wasserski fährt?
Grüße