@ Andi:
Sie schreiben: "Aber es steht zur Diskussion - und zwar schon seit Jahren. Insbesondere bei Ärzten und Piloten". Und bei wem steht dies außer bei Ihnen und einigen Usern hier oder hinter irgendwelchen verschlossenen Kasino- oder Bürotüren irgendwelcher militärischer Dienststellen?
Sie schreiben weiter: "Vielleicht ist es dir entgangen, aber soetwas hat in einer Parlamentsstreitkreft wie der Bundeswehr auch niemand innerhalb der Bundeswehr zu entscheiden. Und die arbeitsrechtlichen "bewährten" Regelungen sind bekanntermaßen weitestgehend nicht bewährt und ein schlechter Witz!" Mit dem ersten Teil haben Sie natürlich recht, aber Einzelne scheinen diesen Unsinn ja durchaus zu bewegen (s.o.). Und ob Sie die arbeitsrechtlichen Regelungen als schlechten Witz empfinden, ist auch volkommen unmaßgeblich. Fakt ist, dass sie angewendet werden in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Fakt ist aber auch, dass auch die noch so ausgeklügelste gesetzliche Regelung mit Sicherheit ausschließt, dass sie nicht umgangen wird. Mit derselben Argumentation dürften dann auch Regelungen z.B. des Strafgesetzbuches ein schlechter Witz sein, weil sie von einigen Leuten immer wieder umgangen werden.
Schließlich schreiben Sie: "Und jeder Politiker, der sich mit dem Thema Berufsarmee und Bundeswehr im Einsatz näher befasst hat hat sich auch schon mit diesem Thema befasst, denn die Mängel bestimmter Verwendungsreihen und der Schwund bestimmten Personals ist offensichtlich und nur über Zwangsverpflichtungen von Reservisten aufzufangen. Nur ist es derzeit noch nicht "politisch korrekt" das offen auszusprechen - aber das war die Nutzung des Wortes "Krieg" und die Aussetzung der Wehrpflicht vor einem Jahr auch noch nicht." Wie schön, dass Sie meinen zu wissen, was jeder Politiker (im Bundestag) denn schon getan hat. Aber die von Ihnen ins Gespräch gebrachte Zwangsverpflichtung bestimmter Reservisten ist blanker Unsinn, denn im Gegenteil war dies nie Gegenstand der parlamentarischen Befassung und ist auch vom Minister als Option bereits definitiv ausgeschlossen worden (nachzulesen war dies unter bundeswehr.de, aber Sie können es auch googeln). Und Ihr Begriff "olitisch unkorrekt" geht ebenfalls vollkommen an der Sache vorbei. Vielmehr ist es weder politisch gewollt, noch durchsetzbar. Denn niemand wird sich mit diesem Sinnen ernsthaft mit der jeweiligen Berufsstandslobby auseinandersetzen und den arbeitsrechtlichen Bestand dadurch gefährden wollen - und in Beschlüsse umsetzen können.
Fazit: auch zukünftig wird es bei der gegenwärtigen Regelung für Angehörige der Reserve bleiben.