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Autor Thema: Gehalt FWDL  (Gelesen 63305 mal)

KlausP

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Antw:Gehalt FWDL
« Antwort #120 am: 05. Dezember 2013, 13:07:43 »

Trifft das mitunter nicht nur zu, wenn eine Heimfahrt mit der DB nicht möglich ist?

Der alte Mann schrieb ja:

Zitat
... Unter bestimmten Voraussetzungen ...

... und das ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

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