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Autor Thema: hib-Meldung 65/2011 vom 17. Februar 2011  (Gelesen 1310 mal)

StOPfr

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hib-Meldung 65/2011 vom 17. Februar 2011
« am: 17. Februar 2011, 18:14:43 »

Grüne: Investitionen in Antipersonenminen und Streumunition gesetzlich verbieten
Auswärtiges/Antrag - 17.02.2011

Berlin: (hib/BOB/MIK) Das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen ist nach dem Willen von Bündnis 90/Die Grünen dahingehend zu ändern, dass neben dem Einsatz, der Lagerung, der Herstellung, der Entwicklung und des Handels von Antipersonenminen und Streumunition auch ein ausdrückliches Investitionsverbot mit eingeschlossen wird. Die Fraktion hat dazu einen Antrag (17/4697) eingebracht. Dieses solle direkte wie indirekte Investitionen sowie jede Form der Finanzierung umfassen, um Umgehungsmöglichkeiten auszuschließen. Es solle sich ferner auf alle Investitionen in Unternehmen weltweit beziehen, die in die Herstellung und Entwicklung von Antipersonenminen und Streumunition involviert sind. Unternehmen, die solcher Art Munition herstellen oder entwickeln, seien schnellstmöglich von der öffentlichen Auftragsvergabe auszuschließen, fordern die Grünen.

Die Fraktion begründen ihre Haltung damit, das im gegenwärtigen Kriegswaffenkontrollgesetz verankerte Förderungsverbot schlösse nicht ausdrücklich ein Verbot von Investitionen in diese Waffen ein. Hierdurch entstehe ein Auslegungsspielraum, der die effektive Umsetzung des Verbotes von Antipersonenminen und Streumunition gefährdet.

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