Themen heute:
• Regierung hält speziellen Hinweis zum Folterverbot nicht für erforderlich
• Inlandseinsätze der Bundeswehr im vierten Quartal des Jahres 2010
Regierung hält speziellen Hinweis zum Folterverbot nicht für erforderlichVerteidigung/Antwort - 18.02.2011Berlin: (hib/MPI/STO) Die Bundesregierung beabsichtigt im Hinblick auf den Lebenskundlichen Unterricht bei der Bundeswehr nicht, die Katholische Militärseelsorge in einer Stellungnahme auf die Absolutheit des Folterverbots hinzuweisen. In ihrer Antwort (
17/4640) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (
17/4396) schreibt die Regierung, dies sei nicht erforderlich. Zur Frage der Linksfraktion, wie die Regierung sicherstellen wolle, dass katholische Militärseelsorger, die Folter für zulässig hielten, nicht im Lebenskundlichen Unterricht eingesetzt werden, heißt es in der Antwort, die Frage stelle sich nicht. Nach Kenntnis der Bundesregierung spreche sich kein Militärseelsorger für die Zulässigkeit der Folter aus. Das Thema Folter sei nicht Teil des Lehrplans des Lebenskundlichen Unterrichts. Das Folterverbot werde aber sowohl in der Grundausbildung als auch in der Einsatzvorbereitenden Ausbildung thematisiert.
Die Linksfraktion hatte in ihrer Anfrage auf einen Bericht über einen Workshop von Militärgeistlichen verwiesen. Darin heiße es: ”Alle Teilnehmer im Workshop stimmten überein, dass Fragen zur Folter wegen ihrer moralischen Qualität eng mit dem Gewissen verbunden sind.“ Aus Sicht der Fraktion ist es aber nicht hinnehmbar, wenn im Lebenskundlichen Unterricht vermittelt werde, die Anwendung von Folter sei eine individuelle Gewissensentscheidung.
QuelleIm Bundestag notiert: Inlandseinsätze der Bundeswehr im vierten Quartal des Jahres 2010Verteidigung/Kleine Anfrage - 18.02.2011Berlin: (hib/AHE/BOB) Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über Inlandseinsätze der Bundeswehr im vierten Quartal des Jahres 2010. In ihrer Kleinen Anfrage (
17/4730) wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, in welchen Fällen die Streitkräfte Amtshilfe nach dem Grundgesetz bereits geleistet haben, wer das Amtshilfeersuchen zu welchem Zeitpunkt gestellt hat und welche weiteren Einsätze beschlossen worden sind.
QuelleZur ergänzenden Information:
Im Bundestag notiert: Übergang vom Zivildienst zum BundesfreiwilligendienstFamilie, Senioren, Frauen und Jugend/Kleine Anfrage - 18.02.2011 (
Quelle)