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Autor Thema: Pflichten eines Soldaten  (Gelesen 7137 mal)

Anonymous

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Pflichten eines Soldaten
« am: 20. Februar 2011, 12:34:45 »

Kann mir jemand die Pflichten eines Soldaten nennen bzw. die, die er im täglichen Dienst auszuüben hat??
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KlausP

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Re:Pflichten eines Soldaten
« Antwort #1 am: 20. Februar 2011, 12:39:28 »

Lesen Sie im Soldatengesetz nach.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Anonymous

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Re:Pflichten eines Soldaten
« Antwort #2 am: 20. Februar 2011, 12:48:31 »

das ist aber zu allgemein....ich benötige etwas für den technischen dienst.
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Andi

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Re:Pflichten eines Soldaten
« Antwort #3 am: 20. Februar 2011, 13:00:13 »

Dann würde ich mir eine passende Vorschrift zur Hand nehmen... ;)
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KlausP

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Re:Pflichten eines Soldaten
« Antwort #4 am: 20. Februar 2011, 13:02:33 »

Ja und? Ich habe auf Ihre allgemeine Frage mit einem recht konkreten Hinweis geantwortet. Was Sie jetzt als Schrauber im Einzelnen in der Halle zu machen haben, ist so unterschiedlich, dass man hier sowieso keine konkretere Antwort geben kann.
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Firehawk

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Re:Pflichten eines Soldaten
« Antwort #5 am: 20. Februar 2011, 13:05:36 »

Was is daran so schwer zu verstehen?
Soldatengesetz in Auszügen:
§ 7 Grundpflicht des Soldaten
Der Soldat hat die Pflicht, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.

§ 8 Eintreten für die demokratische Grundordnung
Der Soldat muss die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für ihre Erhaltung eintreten.

§ 10 Pflichten des Vorgesetzten
(1) Der Vorgesetzte soll in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel geben.
(2) Er hat die Pflicht zur Dienstaufsicht und ist für die Disziplin seiner Untergebenen verantwortlich.
(3) Er hat für seine Untergebenen zu sorgen.
(4) Er darf Befehle nur zu dienstlichen Zwecken und nur unter Beachtung der Regeln des Völkerrechts, der Gesetze und der Dienstvorschriften erteilen.
(5) Er trägt für seine Befehle die Verantwortung. Befehle hat er in der den Umständen angemessenen Weise durchzusetzen.
(6) Offiziere und Unteroffiziere haben innerhalb und außerhalb des Dienstes bei ihren Äußerungen die Zurückhaltung zu wahren, die erforderlich ist, um das Vertrauen als Vorgesetzte zu erhalten.

§ 11 Gehorsam
(1) Der Soldat muss seinen Vorgesetzten gehorchen. Er hat ihre Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen. Ungehorsam liegt nicht vor, wenn ein Befehl nicht befolgt wird, der die Menschenwürde verletzt oder der nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt worden ist; die irrige Annahme, es handele sich um einen solchen Befehl, befreit den Soldaten nur dann von der Verantwortung, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte und ihm nach den ihm bekannten Umständen nicht zuzumuten war, sich mit Rechtsbehelfen gegen den Befehl zu wehren.
(2) Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, dass dadurch eine Straftat begangen wird.

§ 12 Kameradschaft
Der Zusammenhalt der Bundeswehr beruht wesentlich auf Kameradschaft. Sie verpflichtet alle Soldaten, die Würde, die Ehre und die Rechte des Kameraden zu achten und ihm in Not und Gefahr beizustehen. Das schließt gegenseitige Anerkennung, Rücksicht und Achtung fremder Anschauungen ein.

§ 13 Wahrheit
(1) Der Soldat muss in dienstlichen Angelegenheiten die Wahrheit sagen.
(2) Eine Meldung darf nur gefordert werden, wenn der Dienst dies rechtfertigt.

§ 17 Verhalten im und außer Dienst
(1) Der Soldat hat Disziplin zu wahren und die dienstliche Stellung des Vorgesetzten in seiner Person auch außerhalb des Dienstes zu achten.
(2) Sein Verhalten muss dem Ansehen der Bundeswehr sowie der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Dienst als Soldat erfordert. Außer Dienst hat sich der Soldat außerhalb der dienstlichen Unterkünfte und Anlagen so zu verhalten, dass er das Ansehen der Bundeswehr oder die Achtung und das Vertrauen, die seine dienstliche Stellung erfordert, nicht ernsthaft beeinträchtigt.
(3) Ein Offizier oder Unteroffizier muss auch nach seinem Ausscheiden aus dem Wehrdienst der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die für seine Wiederverwendung in seinem Dienstgrad erforderlich sind.
(4) Der Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Er darf seine Gesundheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen.

Und für welchen technischen Dienst sollen dabei speziellere Richtlinien gelten als zentrale Dienstvorschriften,  technischen Dienstvorschriften und weitere Erlasse? Da benötigt man schon mehr Informationen um was für einen technischen Dienst es sich handelt...

MKG Firehawk
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schlammtreiber

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Re:Pflichten eines Soldaten
« Antwort #6 am: 21. Februar 2011, 08:50:37 »

Hier ist dicht, und dem Troll ist jetzt mal ein Riegel vorgeschoben.
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