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Autor Thema: hib-Meldung 75/2011 vom 23. Februar 2011  (Gelesen 1722 mal)

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hib-Meldung 75/2011 vom 23. Februar 2011
« am: 23. Februar 2011, 18:06:38 »

Regierung: Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011
Verteidigung/Gesetzentwurf - 23.02.2011

Berlin: (hib/AW/KRU) Der Bundestag wird am Donnerstag in Erster Lesung über die geplante Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht beraten. Der Entwurf der Bundesregierung des entsprechenden Wehrrechtsänderungsgesetzes (17/4821) sieht vor, dass ab dem 1. Juli dieses Jahres die prinzipiell wehrpflichtigen Männer ihren Dienst nicht mehr antreten müssen. Diese Regelung soll nach dem Willen der Regierung in Friedenszeiten gelten. Da die Wehrpflicht laut Artikel 12a des Grundgesetzes weiterhin besteht, kann sie im Spannungs- und Verteidigungsfall wieder aktiviert werden. Nach Ansicht der Bundesregierung stellt die Wehrpflicht einen ”erheblichen Grundrechtseingriff“ dar. Ihre konkrete Ausgestaltung und Anwendung sei deshalb regelmäßig auf ihre ”Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit“ zu überprüfen. Vor dem Hintergrund der dauerhaft veränderten sicherheits- und verteidigungspolitischen Lage seien die mit gesetzlichen Pflichtdiensten verbundenen Grundrechtseingriffe nicht mehr zu rechtfertigen. Zeitgleich mit der Wehrplicht soll auch der zivile Wehrersatzdienst ausgesetzt werden.

Parallel zur Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht will die Bundesregierung den freiwilligen Wehrdienst ausbauen. Bis zu 15.000 junge Männer und Frauen sollen zukünftig in der Bundeswehr freiwillig dienen können. Die Dienstzeit soll mindestens sechs und maximal 23 Monate betragen. Die jährlichen Kosten hierfür veranschlagt die Regierung mit 319 Millionen Euro. Diese würden jedoch durch die Aussetzung der Wehrpflicht vollständig kompensiert. Einmalige Kosten von bis zu 65 Millionen Euro werden nach Angaben der Regierung durch die Zahlung von Verpflichtungsprämien an Mannschaftssoldaten zur Überbrückung personeller Engpässe entstehen.

Die Regierung erwartet, dass sich durch die Aussetzung der Wehrpflicht und des Ersatzdienstes die Zahl der Studienanfänger in den Jahren 2011 bis 2015 um 34.600 bis 59.000 erhöhen wird. Aus den Verpflichtungen des Hochschulpaktes 2020 und des Bafög entstünden dem Bund und den Ländern dadurch Mehrausgaben zwischen 2011 und 2018 von 1,035 bis 1,765 Milliarden Euro. Die Hälfte davon entfallen nach Angaben der Regierung auf den Bundeshaushalt.

Quelle
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