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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Voraussetzungen für Wiedereinsteller  (Gelesen 178895 mal)

Airex

  • Gast
Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #15 am: 26. Juli 2003, 03:04:55 »

Ich gehe am 4.8. wieder zum Bund!
Ich bin nach 10 Monaten (96-97) als OG entlassen worden und habe als Reservist mit zahlreichen Wehrübungen den Dienstgrad Stabsunteroffizier erreicht.
Im Zivilen bin ich gelernter Elektroinstallateur und IT-Systemelektroniker.
Ich besetze ab August einen Posten als Feldwebel.
Und......
Ich bin grad 30 geworden!

Für Wiedereinsteller gilt nämlich ab 2002 das Höchstalter erst bei 32 bei entsprechendem Fachkräftemangel.
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Jäger

  • Gast
Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #16 am: 09. August 2004, 14:02:00 »

Hallo zusammen,

ich war ursprünglich SaZ4 jedoch hatte ich leichte diskrepanzen mit meinem alten Spieß und Chef, somit habe ich mich entschieden von 4 auf 3 jahre zu verkürzen ( es war auch eine schlechte Zeit um zu wechseln da in diesem Zeitraum keiner wusste was,wieviel und welche Stellen er bekommt ).
Ich war somit am 28.02.02 mit  der Bw fertig und leistete noch etliche Wehrübungen. Der erste versuch auf Wiedereinsteller scheiterte in Düsseldorf am Psychologen, alles andere bestand ich.
Meine Frage ist nun ob man das Zentrum für Nachwuchsgewinnung irgendwie umgehen kann denn ich habe keine lust mehr mich mit super Psychos auseinander zu setzen!?
Mein Momentaner DstGrd ist Fw d. R.

Ich bedanke mich für jede Antwort

Mit Soldatischen Grüßen


Jäger

P.S.: www.reservistenkameradschaft.de
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schlammtreiber

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Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #17 am: 09. August 2004, 14:15:32 »

Eine gute Frage. Würde mich auch interessieren, ob man sich z.B. während einer Wehrübung "aus der Truppe" verpflichten kann.

Kann ich mir aber kaum vorstellen, das Verfahren wurde ja nicht aus Spaß in die Welt gesetzt.
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Semper Communis
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Simon

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Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #18 am: 09. August 2004, 16:54:17 »

Moeglicherweise (sage ich jetzt mal so, weil ausprobiert habe ich es nicht).

Vergleiche Soldatenlaufbahnverordnung, Kapitel 3, Abschnitt 2, §22, (3)

http://www.deutsches-wehrrecht.de/Verordnungen/SLV.pdf

Ob man bei dieser Uebernahme noch irgendwelche Psychologen sieht weiss ich aber nicht, duerfte aber eh eher Glueckssache sein an sowas ran zu kommen.

mfg,
Simon
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DaBus

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Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #19 am: 09. August 2004, 17:12:56 »

@Joliet

Wiedereinsteller Mannschaften geht aber glaube nicht mehr. Hatte das gleiche vor beim Wachbtl und da ging es definitiv nicht. kommt also drauf an wo man hin will.

mfg DaBus
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Robin

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Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #20 am: 21. April 2005, 02:24:16 »

Hallo

Kann mir jemand das Höchstalter für Wiedereinsteller nennen?
Oder noch besser wäre, das Gesetz, Vorschrift etc. dazu.

Thx
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Sierra

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Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #21 am: 25. Mai 2005, 21:53:34 »

Wie sieht es eigentlich mit einer Vorstrafe (Straßenverkehrsdelikt) aus?
Kann man sich da noch Hoffnungen machen ????   ???
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  • Gast
Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #22 am: 26. Mai 2005, 09:58:41 »

Die Bundeswehr scheint meiner Erfahrung nach eher kulant mit "kleinen Ausrutschern" umzugehen.
Kenne etliche Uffze mit Körperverletzung in der Akte (EIN MAL).
Irgendwo müsste noch ein Fw mit unerlaubtem Waffenbesitz raumlaufen.
Mir persönlich ist ein Soldat bekannt, der mit fahrlässiger Tötung im Strassenverkehr noch Offz geworden ist. (War allerdings ein sehr zweifelhafter Gerichtsbeschluss)
Das ZNwg hat mir bestätigt, dass mein fallengelassenes BTM-Verfahren grundsätzlich auch kein Problem darstellt. (Wenns ein Problem gibt dann finden das die Psychos raus)

Bei mehr als einem Eintrag wirds allerdings ganz schnell eng. N Kumpel von mir wollte von FWDL23 auf SaZ4, hatte aber keine Chance mit seiner Akte. Einmal Unfallflucht und zweimal Fahren ohne Schein.

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OneWingedAngel

  • Gast
Wiedereinsteller - Möglichkeiten
« Antwort #23 am: 11. November 2005, 19:18:15 »

Hallo an alle :)
Hab da mal n paar Fragen... Und zwar... ich halts hier draussen nicht mehr aus. Deswegen würd ich gern Wiedereinsteller machen. Bin 22, war vorher W9er und hatte bei meiner Entlass-Untersuchung T2. Nun zu meiner Frage. Habe von ner Bekannten gehört (deren Freund
SaZ4-StUffz ist), man könne sich ab ner gewissen Verpflichtungsdauer seinen Standort "raussuchen".  Stimmt das?
OK, nächste Frage... Hab meinen Spieß mal sagen hören (glaub ich zumindest), man könnte sich als "deutscher Anteil" in eine US-Kaserne versetzen lassen. Stimmt das auch? (Wär nämlich richtig klasse, weil ich hab ne US-Kaserne direkt vor der Haustür  ;D *lol*)

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Lidius

  • Gast
Re:Wiedereinsteller - Möglichkeiten
« Antwort #24 am: 11. November 2005, 19:36:29 »

Hallo an alle :)
Hab da mal n paar Fragen... Und zwar... ich halts hier draussen nicht mehr aus. Deswegen würd ich gern Wiedereinsteller machen. Bin 22, war vorher W9er und hatte bei meiner Entlass-Untersuchung T2. Nun zu meiner Frage. Habe von ner Bekannten gehört (deren Freund
SaZ4-StUffz ist), man könne sich ab ner gewissen Verpflichtungsdauer seinen Standort "raussuchen".  Stimmt das?
OK, nächste Frage... Hab meinen Spieß mal sagen hören (glaub ich zumindest), man könnte sich als "deutscher Anteil" in eine US-Kaserne versetzen lassen. Stimmt das auch? (Wär nämlich richtig klasse, weil ich hab ne US-Kaserne direkt vor der Haustür  ;D *lol*)



Stimmt nicht, du kannst allerdings über eine Truppenwerbung versuchen in deine Wunscheinheit zu kommen. Zum Thema Truppenwerbung benutze bitte die Suchfunktion.

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Timid

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Re:Wiedereinsteller - Möglichkeiten
« Antwort #25 am: 11. November 2005, 20:10:28 »

OK, nächste Frage... Hab meinen Spieß mal sagen hören (glaub ich zumindest), man könnte sich als "deutscher Anteil" in eine US-Kaserne versetzen lassen. Stimmt das auch? (Wär nämlich richtig klasse, weil ich hab ne US-Kaserne direkt vor der Haustür  ;D *lol*)

Da dürfte es nicht so wirklich viele Möglichkeiten geben - schließlich gibt es in den meisten Fällen getrennte deutsche und amerikanische (bzw. überhaupt ausländische) Liegenschaften am selben Standort, aber eigentlich fast keine gemeinsamen Kasernen (Ausnahmen dürften dabei das D/N-Korps und die D/F-Brigade sein). Jedenfalls wären es, wenn überhaupt, nur eine sehr begrenzte Anzahl an deutschen Dienstposten, und das dürfte dann auch hauptsächlich Verbindungspersonal (also Offiziere, Stabsoffiziere und mit Glück noch hohe Feldwebeldienstgrade zur Unterstützung) sein, also nichts, was man "einfach so" wird ...

Insofern: Such dir lieber eine andere Wunschverwendung mit Standort aus, das dürfte weit eher im Bereich des Möglichen sein. Ansonsten kannst du auch mal in den entsprechenden Dokumenten des BMVG (unter bundeswehr.de und dort unter Stationierungskonzept) nachschauen, ob an dem amerikanischen Standort überhaupt deutsches Personal eingesetzt wird. Wahlweise kannst du auch hier den Namen des Standortes reinstellen und einer von uns guckt mal nach.
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OneWingedAngel

  • Gast
Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #26 am: 13. November 2005, 12:11:06 »

Also ich hab jetz mal n bissl nachgeschaut und gegoogled... Hab aber leider nix gefunden  :'(
Also interessieren würd ich mich für ne Stelle beispielsweise als PersUffz in einem der folgenden Standorte: Heidelberg, Mannheim, Speyer & event. auch Bruchsal... Kommt da jemand von euch aus der Nähe od. weiss da was drüber?
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Der Fähige OG AD

  • Gast
Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #27 am: 12. Mai 2006, 08:02:43 »

Zum Thema Us Basis. Das wirst du wohl Falsch verstanden haben. Der hat sicherlich nur nach Wachen für Rammstein gesucht. Die Stellt jedes 1/4 Jahr eine andere Einheit...

Gibt es eigentlich eine Adresse wo ich mehr Information zum Thema wiedereinsteller finden kann, bzw. vordrucke führ Anträge? Wenn ich dieses Jahr wieder keine Ausbildung finde will ich zurück. Würde sogar Liebend gerne die AGA wiederholen!!!

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Peter P.

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Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #28 am: 03. September 2006, 20:30:57 »

Hallo,
auch ich habe mal eine Frage: ich bin 2003 als StUffz nach 4 Jahren regulär aus der Truppe ausgeschieden und habe danach ein Studium begonnen, welches ich auch jetzt erfolgreich anschließen werde.Trotzdem läßt mich die Bundeswehr nicht so recht los und ich spiele immer wieder mit dem gedanken einen Antrag auf Wiedereinstellung zu stellen.
Ich war damals bei den Fallschirmjägern als TrpFMUffz eingesetzt und war 2002 als im SFOR-Einsatz und hatte durchweg gute Beurteilungen.Meine Fw-Stelle als Forward-Air-Controller habe ich damals (leider) nicht angetreten.
Mittlerweile bin ich 27 Jahre alt. Habe ich überhaupt Chancen noch einmal in die Bw zurückzukehren und evtl BS zu werden?? ???
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wolverine

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Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #29 am: 06. September 2006, 07:51:55 »

Mit entsprechender Qualifikation durch das Studium durchaus möglich. Evtl. mit der S1-Abt. der alten Einheit Kontakt aufnahmen oder direkt Bewerbung an das PersAmt.
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